Handbuch 5. Auflage
760 Lüders fer von Gewalt, Vertreibung und Flucht etc. denkt. Selbstverständlich sind Jugendliche schließlich Adressatinnen und Adressaten der Jugendpolitik und der durch ihre ermöglichten Angebote – z.B. im Bereich der verschiedenen Formen von Jugend- arbeit, der Hilfen zur Erziehung u.a. Vor diesem Hintergrund ist es in einer ersten Annä- herung hilfreich, zwischen expliziten und impliziten Jugendpolitiken zu unterscheiden. Als explizite Ju- gendpolitiken wären jene politischen Strukturen und Prozesse zu bezeichnen, die sich auch selbst und ausdrücklich als auf die Lebenslagen Jugendlicher bezogen verstehen. Demgegenüber verweist der Be- griff der impliziten Jugendpolitiken auf jene politi- schen Strukturen und Prozesse, die die Lebenslagen Jugend zwar im hohen Maße betreffen, die sich aber nicht selbst als Jugendpolitik verstehen, sondern die sich als Moment anderer Politikfelder definieren bzw. definiert werden. So hilfreich die Unterscheidung auch ist, macht sie es zugleich auch schwer, die Inhalte von Jugend- politik einzugrenzen. Schon auf den ersten Blick zeigt sich, dass es immer wieder Themenkonjunktu- ren gibt. Ein Beispiel hierfür ist das Thema jugend- liche Gewalt. Nach dem kontinuierlichen Anstieg von jugendlichen Tatverdächtigen in der polizei- lichen Kriminalstatistik in der ersten Hälfte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts avancierte das Thema zum Gegenstand jugendpolitischer De- batten. Was bis dahin vorrangig ein Thema der Poli- zei, gelegentlich auch mal der Innenpolitik und ei- niger weniger Fachleute aus der Kriminologie war, mutierte nun zum jugendpolitischen Topthema: Ju- genddelinquenz, Kriminalität und etwas später Ju- gendgewalt und ihre möglichst frühzeitige Verhin- derung.MehrereDebatten imDeutschenBundestag, u.a. aus Anlass einer Großen Anfrage durch die da- malige in der Opposition befindlichen SPD-Bun- destagesfraktion (Deutscher Bundestag 1997) bele- gen dies. Mit Beginn des neuen Jahrtausends konzentrierte sich die Diskussion zunehmend auf jugendliche Gewalttäter. Vor allem die medial breit aufbereiteten Amokläufe in Erfurt, Emsdetten und Winnenden sowie Vorfälle wie der so genannte S- Bahn-Mord im September 2009 in München beein- flussten den jugendpolitischen Blick. So ist es dann auch nicht überraschend, dass demThema „Jugend- gewalt und Jugendkriminalität“ z.B. im Koalitions- vertrag zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ein längerer Abschnitt imKontext der jugendpolitischen Vorhaben gewidmet wird – neben der Bestärkung einer werteorientierten Erziehungsverantwortung, dem Bekenntnis zu einer eigenständigen Jugend- politik, dem Jugendschutz, der Stärkung von Tole- ranz und demokratischem Bewusstsein, der Reform der Kinder- und Jugendhilfe, dem Thema Jugend und Medien sowie dem Sexualstrafrecht (Koalitions- vertrag 2009, 71f.). Entstrukturierung der Jugendphase Ein zweites Problem wird offensichtlich, wenn man sich an die Diskussionen um die so genannte Ent- strukturierung der Jugendphase, später auch als Individualisierung der Jugendphase beschrieben, erinnert (z. B. Hornstein 1984; 1985; Heit- meyer /Olk 1990). Bezug nahmen diese Diskussio- nen auf gesellschaftliche Entwicklungen, die die Übergänge zwischen Kindheit und Jugend einer- seits und Jugend und Erwachsenenleben anderer- seits unscharf werden ließen. Geradezu zwangsläu- fig provozieren derartige Entwicklungen die Frage, von wem eigentlich die Rede sein soll, wenn von Jugendlichen als Adressatinnen und Adressaten ei- nes eigenständigen Politikfeldes gesprochen wird. Auch wenn man – im Horizont der erwähnten Entstrukturierungsdiskussion – in einer ersten An- näherung davon ausgehen kann, dass Jugend si- cherlich die Zeitspanne ab etwa 12 bis etwa 18 Jahre umfasst, so bleibt damit immer noch die Frage, was dies in Bezug auf die jeweils jüngeren und die nächsten älteren Altersgruppen bedeutet: Sind also die Lebens- und Problemlagen von Kleinkindern, Kindern und den pubertierenden Kids einerseits und von jungen Erwachsenen, also die über 18-Jäh- rigen bis etwa 27, 28, 29 Jahre jungen Menschen, auch bzw. ggf. keine Themen der Jugendpolitik? Man wird darauf keine eindeutigen und systemati- schen Antworten finden. Die Gründe hierfür lassen sich anhand von zwei aktuelleren Beispielen nach- vollziehen: Lange Zeit konzentrierte sich jugend- bezogene Politik auf junge Menschen bzw. noch nicht Volljährige vornehmlich außerhalb von Schule. Ein jüngeres Beispiel hierfür ist der „Nationale Ak- tionsplan für ein kindgerechtes Deutschland“ (2005–2010) des BMFSFJ (2006; 2008). Obwohl im Titel von kindgerechtem Deutschland gespro- chen wird, bezieht sich der Aktionsplan auf alle
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