Handbuch 5. Auflage
775 Jugendverbände und Jugendpolitik Von Hans Gängler Jugendverbände gehören neben den Kommunen, den Kirchen und kleineren örtlichen Initiativ- gruppen zu den zentralen Trägern der Jugend- arbeit in der Bundesrepublik Deutschland. Unter Jugendverbänden versteht man im Allgemeinen eine Vielzahl von Organisationen, die Angebote der Jugendarbeit auf der Basis von Freiwilligkeit und spezifischen Wertorientierungen durchfüh- ren. Abgesehen von wenigen Ausnahmen (z. B. die Pfadfinder) sind Jugendverbände an Erwach- senenorganisationen angegliedert. Ihre jeweiligen inhaltlichen und / oder weltanschaulichen Präfe- renzen (z. B. konfessionell, berufsständisch, ge- werkschaftlich, politisch, freizeitbezogen, öko- logisch) prägen ihre Angebote. Sie sind „Orte der sozialen und kulturellen Bildung, Foren der Aus- einandersetzung mit Sinn- und Wertfragen, aber auch Räume der Begegnung und Geselligkeit.“ (Böhnisch et al. 1991a, 15) Geschichte der Jugendverbände Jugendverbände sind eine vergleichsweise junge Er- scheinung. Erst seit gut hundert Jahren kann man davon ausgehen, dass Jugendliche ihre Freizeit in organisierten Gruppen verbringen, die durch ver- schiedene gesellschaftliche Gruppierungen zu Ver- bänden zusammengefasst werden. Die Entstehung von Jugendorganisationen basiert dabei im Wesentlichen auf drei Voraussetzungen. Zum einen waren erst aufgrund des sich im 19. Jahrhundert entwickelnden Vereinsrechts und des aufblühenden Vereinswesens die Bündelungs- prozesse der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen, wie sie uns bei der Entwicklung der Jugendverbandsarbeit begegnen, möglich. Zum zweiten etablierte sich eine eigene Jugendphase durch die Entstehung eines Freizeitbereichs , der erst durch die Reduzierung der Arbeitszeit und die da- mit verbundene Erhöhung disponibler Zeit der erwerbstätigen Jugendlichen zustande kam. Und schließlich wurden diese Prozesse begleitet und dynamisiert durch die Entwicklung einer eigenen Semantik zur Codierung der Lebensphase Jugend, wie sie besonders die bürgerliche Jugendbewegung seit der Gründung des Wandervogels in reger pu- blizistischer Tätigkeit produzierte. Die historischen Wurzeln der heutigen Jugendver- bände lassen sich daher unschwer im obrigkeits- staatlichen Gefüge des ausgehenden Kaiserreichs identifizieren. Die organisatorische Entwicklung der Jugendverbände zeichnet sich dabei durch eine enge Verzahnung mit den jugendpolitischen Ent- scheidungen des Staates aus. Die ordnungspoliti- schen Bemühungen richteten sich vor allem auf die erwerbstätige, männliche, städtische Jugend. Dieser Aufgabe widmete sich etwa der bereits 1895 ge- gründete „Zentralausschuß zur Förderung der Ju- gend- und Volksspiele“, der schätzungsweise 20% der männlichen Jugendlichen in Preußen organi- sierte (Saul 1971). Mit der Gründung dieses Aus- schusses lässt sich auch der Beginn der „staatlichen Jugendpflege“ konstatieren. Durch die um 1900 einsetzende Wandervogelbewegung inspiriert, er- weiterten sich im Lauf der Zeit die kontrollierend- disziplinierenden Zielsetzungen der Jugendpflege um jugendkulturelle und dienstleistungsbezogene Angebote, wie sich in den preußischen Erlassen von 1901, 1911 / 1913 und 1919 zunehmend do- kumentiert (Gängler 1995a). In dieser Phase ent- wickelten sich nicht nur Grundlinien der staatli- chen Förderung von Jugendverbänden sowie eine auf Ehrenamtlichkeit basierende Personalstruktur; es bildete sich darüber hinaus auch das plurale Sys- tem der Jugendverbandsarbeit, indem eine Vielzahl von Erwachsenenorganisationen eigene Jugendver- einigungen gründeten. Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art074, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=