Handbuch 5. Auflage

776 Gängler  Während der Weimarer Republik entwickelten die Jugendverbände eine bisher nicht erreichte gesellschaftpolitische Aktivität (Böhnisch / Gäng- ler 1991). Voraussetzung dafür war jedoch, dass es gelang, die weltanschaulich sehr unterschiedlich geprägten Jugendorganisationen – von der kirch- lichen Jugend bis zur sozialistischen Jugend – in- nerhalb einer Dachorganisation zu vereinigen, dem „Reichsausschuß der deutschen Jugendver- bände“. Dieser Ausschuss vertrat die Interessen der Jugendverbände – vergleichbar dem heutigen Deutschen Bundesjugendring. In der Weimarer Zeit erreichten die Jugendverbände den höchsten auf Freiwilligkeit basierenden Organisationsgrad: knapp 50% aller Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren waren Mitglieder in Jugendorganisatio- nen (Rauschenbach 1991). Zudem zeigte sich in den 1920er Jahren eine zunehmende Politisierung der Jugendverbände: Sie wurde zum einen hervor- gerufen durch „den Kampf der Parteien um die Jugend“, zum anderen aber auch dadurch, dass die junge Weimarer Demokratie Jugendfragen gegenüber vergleichsweise ambivalent eingestellt war. In diese Entwicklungsepoche fielen auch erste Ansätze einer wissenschaftlichen Beschäfti- gung mit Jugendverbänden. Die sich neu im aka- demischen Terrain etablierenden Wissenschaf- ten – insbesondere Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie – wandten sich der Jugend(verbands)forschung zu (Dudek 1990; Böhnisch et al. 1991b). Der Selbstanspruch nationalsozialistischer Ideo- logie stand einer pluralen und offenen Struktur der Jugendverbandsarbeit ablehnend gegenüber. Inso- fern erstaunt es nicht, dass bereits am 5. April 1933 die Geschäftsstelle des Reichsausschusses der deut- schen Jugendverbände in Berlin von der Hitler- jugend gestürmt wurde. Die Jugendorganisationen wurden teils verboten (etwa die sozialistischen), teils in den Reichsausschuss integriert. Lediglich den kirchlichen Jugendorganisationen wurde noch ein kleiner Spielraum zugebilligt. Teile der in Ju- gendverbänden, aber auch in der Bündischen Ju- gend organisierten Jugend trafen sich weiter, teils heimlich, teils mit Akzenten des Widerstands (Klönne 2008). Ein Großteil der in der Jugend- bewegung und in den Jugendverbänden entwickel- ten jugendkulturellen Elemente und Accessoires wurde von der Hitlerjugend – in ihrem Sinne mo- difiziert – übernommen. Die Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs kann man als eine Phase der Selbstbesinnung und Neu- orientierung der Jugendverbandsarbeit bezeich- nen. In Westdeutschland wurde teils an alte bün- dische oder kirchliche Traditionen angeknüpft, teils wurde versucht, kleine elitäre Zirkel in der Jugendverbandsarbeit zu etablieren. Bedeutsam allerdings wurde für die Zukunft der Jugendver- bandsarbeit, dass hier – teils unter Anleitung und Unterstützung der Besatzungsmächte – Formen der Aus- und Weiterbildung für Jugendverbands- arbeit etabliert wurden, die sich an Methoden der (angloamerikanischen) Gruppenarbeit orientier- ten. Schlagworte vom „personalen Angebot“ der Jugendverbände oder von deren „geistiger Mitte“ machten die Runde in den Fachdiskussionen. In Ostdeutschland entwickelte sich nach einer ersten, bis Anfang der 1950er Jahre dauernden Phase der Offenheit und Experimentierfreude eine einheitliche Staatsjugendorganisation (die Freie Deutsche Jugend), die sich – was Acces- soires, Organisationsstruktur, parteipolitische Abhängigkeit oder auch die enge Verzahnung mit dem Bildungssystem anging – ganz in der Tradi- tion der Hitlerjugend bewegte – allerdings vor dem Hintergrund einer völlig anderen ideologi- schen Orientierung (Zentralrat der Freien Deut- schen Jugend 1956). Ab Mitte der 1950er Jahre setzte in Westdeutsch- land eine intensive Diskussion über die gesellschaft- liche Rolle und Funktion der Jugendverbände ein. Mit der berühmten „Grundsatzerklärung von St. Martin“ im Jahre 1962 definierten die Jugendver- bände ihre Rolle in der Gesellschaft neu, indem sie sich eine „ergänzende Erziehungsfunktion neben Familie und Schule“ zuschrieben. Aber gerade die „vergesellschaftete Jugendarbeit“ (Münchmeier 1995) barg in sich auch Widersprüche, die dann Ende der 1960er Jahre aufbrachen. Es war vor allem die Frage nach der Legitimität der normativen Ori- entierung eines solchen Erziehungsauftrags, um die – angestoßen durch die Studenten-, Schüler- und Lehrlingsbewegung – nach 1968 erbittert ge- rungen wurde. Ab Anfang der 1970er Jahre begann ein Prozess, der das Gesicht der Jugendverbände deutlicher als viele Entwicklungen vorher verändern sollte: ein Prozess der Professionalisierung. Aufgrund des jugendpolitischen Engagements der frühen sozi- alliberalen Koalition ergab sich im Laufe der

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=