Handbuch 5. Auflage

804  Kinder- und Jugendhilfe Von Norbert Struck und Wolfgang Schröer Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein sozialer Dienst- leistungsbereich, der sich sowohl auf eine öffentli- che Infrastruktur zur Pflege, Erziehung und Bil- dung von Kindern und Jugendlichen als auch auf Interventionsaufgaben und das sog. „Wächteramt des Staates“ bezieht (insgesamt im Überblick zu Kinder- und Jugendhilfe: Schröer et al. 2002; Jor- dan 2005; Rätz-Heinisch et al. 2009). Historisch schließt die Kinder- und Jugendhilfe entsprechend an zwei Aufgabengebiete an: Die Jugendfürsorge und Jugendpflege. 1922 wurde die Kinder- und Jugendhilfe erstmals umfassend im Reichsjugend- wohlfahrtsgesetz gesetzlich geregelt. Seit 1990 re- gelt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), insbesondere sein Kern, das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Leistungen und Aufgaben. Das SGB VIII /KJHG versteht sich heute primär als Dienstleistungsgesetz, das sowohl das allgemein ge- fasste Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung der Heranwachsenden herausstellt als auch gerechte Lebensbedingungen für alle Kinder, Heranwachsenden und ihre Familien ermöglichen soll. Dabei sind „die unterschiedlichen Lebensla- gen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichbe- rechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“ (§9). Als soziales Dienstleistungsgesetz beinhaltet das Kinder- und Jugendhilfegesetz vielfältige For- men der Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Für die pro- fessionelle und disziplinäre Sozialpädagogik hat die Kinder- und Jugendhilfe in Geschichte und Ge- genwart eine besondere Bedeutung, da die fachli- chen Diskussionen immer wieder reflexiv an Ent- wicklungen in diesem sozialen Dienstleistungsbereich zurück gebunden werden. Kinder- und Jugendhilfe –  eine geschichtlicher Rückblick Die Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe ist eng mit der Geschichte der Kindheit und Jugend und der Entwicklung der sozialen Bedingungen des Aufwachsens in modernen Gesellschaften ver- bunden. Es ist eine Geschichte von Kontrollmaß- nahmen, der Sozialdisziplinierung, der Ausübung von Macht gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien, aber ebenfalls von sozialen und pädago- gischen Reformbemühungen, um die Lebensver- hältnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien zu verbessern. Zudem wäre die Kinder- und Ju- gendhilfe in Deutschland, wie wir sie gegenwärtig kennen, auch ohne den Sozialstaat und die Ge- schichte der Sozial-, Familien- und Bildungspolitik insgesamt nicht denkbar (Hornstein 2007). In der Geschichtsschreibung liegt bis heute ein deut- licher Schwerpunkt auf der Jugendfürsorge – also den Interventionen, die in unterschiedlichen For- men zu Erziehungsmaßregelungen führten. Auffäl- lig ist in diesem Zusammenhang, dass die histori- schen Entwicklungen der Organisationsformen und die Leistungen von Persönlichkeiten und sozialen Gruppen verhältnismäßig gut dokumentiert sind. Es gibt allerdings wenige historische Untersuchun- gen aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien, deren Leben durch diese Einrichtun- gen beeinflusst wurden. Selten wurde somit heraus- gearbeitet, was die Interventionen und Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen in ihrem Alltag be- deuten. In Bezug auf die institutionelle Entwicklung wird einerseits darauf hingewiesen, dass z.B. bereits im Vormärz (um 1830) Freimaurer sozialpäd­ agogische Institutionen im Rahmen von Sonntags- schulen unter Verweis auf die sich verändernde erzie- herische Funktionsfähigkeit von Familie und Schule (Gedrath 2003) gründeten. Als ein Entwicklungs- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art076, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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