Handbuch 5. Auflage

82  Anerkennung Von Catrin Heite Auf welche Weise lässt sich Gerechtigkeit mit dem Begriff Anerkennung bestimmen? Wie ist Benach- teiligung anerkennungsanalytisch und -politisch zu begegnen? Welches anerkennungstheoretische Ge- wicht kommt dem sozialen Status und der Subjek- tivität der Akteure zu? In welchem Verhältnis ste- hen Anerkennung und Umverteilung? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der theoriearchitekto- nischen Auseinandersetzungen um eine angemes- sene Bestimmung des Begriffs Anerkennung, die sich weitgehend mit den von Nancy Fraser und Axel Honneth in dialogischer Form vorgelegten Konzeptionen fassen lassen. Verortet in der Kriti- schen Theorie besteht der gemeinsame Hinter- grund der beiden Ansätze in der Auffassung, dass „eine Gesellschaftskritik ihre theoretischen Geltungs- ansprüche und politischen Zielsetzungen nur dann ein- zulösen vermag, wenn sie normative Konzepte verwen- det, die von einem systematischen Verständnis der gegenwärtigen Gesellschaft geprägt sind, das die aktuel- len Kämpfe zu diagnostizieren erlaubt“. (Fraser / Honneth 2003, 11) In diesem gesellschaftskritischen Sinn bietet sich der Begriff Anerkennung für Theorie und Praxis Sozialer Arbeit an, die Fragen sozialer Gerechtig- keit, individueller und kollektiver Statuspositionie- rungen, Autonomie und Handlungsfähigkeit pro- fessionell bearbeitet und deren Interventionsfeld sich u. a. im Kontext von Kämpfen gegen Diskri- minierung und Ungerechtigkeit abbildet. Subjekt und Identität Neohegelianische Konzeptualisierungen von An- erkennung fokussieren auf Identitätsbildung, de- ren Gelingen mit der Erfahrung intersubjektiver Anerkennung in sozialen und kulturellen Ge- meinschaften gedacht wird. Die Entwicklung „vollständiger“ Identität und unbeschädigtem Selbstwertgefühl erfordere die öffentliche An- erkennung der kollektiven Identität der jeweiligen Gemeinschaft, der Personen sich zuordnen und zugeordnet werden. Daraus leite sich ein Recht von Einzelpersonen und Gemeinschaften auf An- erkennung ihrer Besonderheiten sowie auf die Unterlassung von Abwertung und Benachteili­ gung ab. Mit diesem differenzorientierten Blick auf Subjekte und deren Gruppenzugehörigkeiten systematisiert Honneth drei Anerkennungsebe- nen: Die primäre Anerkennungssphäre Liebe / Für- sorge bezeichnet persönliche soziale Beziehungen, welche emotionale, körperliche und sexuelle Be- dürfnisse abdecken. Zweitens bezeichnet die An- erkennungssphäre Leistung die konditionale Ver- gabe von Anerkennung abhängig von den Beiträgen subjektiver und kollektiver Akteure zum „gesellschaftlichen Gemeinwohl“. Die dritte Anerkennungssphäre Recht ermögliche es Gruppen und Personen, sich unabhängig von kontingenter leistungsabhängiger oder partikularer sozialer Wertschätzung als „Rechtsperson mit gleichen Ansprüchen wie alle anderen Gesellschaftsmit- glieder geachtet zu wissen“ (Honneth 2003, 165). Idealtypisch ist damit die Möglichkeit subjektiver und kollektiver Akteure benannt, beispielsweise in Form von Identitätspolitiken als Frauen, Homo- oder Intersexuelle, als Menschen mit Be- hinderungen oder als von Rassismus Betroffene Anerkennung, Schutz vor Gewalt, Ungerechtig- keit und Missachtung, die Unterlassung von Dis- kriminierung und Beschädigung (rechtlich) ein- zuklagen. Mit dem Geltungsüberhang der drei Anerken- nungsprinzipien, der ein größeres Maß an Gerech- tigkeit formulierbar mache, biete sich die Möglich- Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art006, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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