Handbuch 5. Auflage
883 Kommunale Sozialarbeit Von Peter Marquard Soziale Arbeit in der Kommune Für die Kommunalpolitik ist ein politisch brisan- tes Spannungsverhältnis zwischen den umfassen- den Ansprüchen an lokales Handeln und den vielfältigen Vorgaben für eben diese unmittelbare Erfahrungsebene charakteristisch. Zentral für den sozialpolitischen Alltag sind die Auseinanderset- zungen zwischen Bundes- und Landesgesetzgeber sowie den kommunalen Leistungsbringern (Bronke 2004, 133 ff.; Prigge / Schwarzer 2007, 3 ff.): Der bundesdeutsche Föderalismus ist Ausdruck unter- schiedlicher Lebenslagen und Traditionen sowie entsprechend differenzierter sozio-ökonomischer Bedingungen in den Regionen. Dem entspricht ein wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Poly- zentrismus , weshalb ein bundesstaatlicher Umbau des Sozialstaates konkurriert mit regionalen und lokalen Konzepten und Kompetenzen. Soziale Dienste sind an die Interessen und Bedürf- nisse der NutzerInnen gebunden und haben einen am Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Artikel 20, 28) auszurichtenden Gestaltungsauftrag. Der Bund setzt dafür Normen und Standards, die Kommunen nehmen ihren Gestaltungsspiel- raum – auch angesichts einer oft unzureichenden Finanzausstattung – sehr unterschiedlich wahr: Das Ziel der „Gleichwertigkeit bzw. Einheitlich- keit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ (Artikel 72, Abs. 2, 106, Abs. 3 GG) wird inzwi- schen mit einer neuen Interpretation des Sub- sidiaritätsprinzips verbunden und mit dem Primat der Aktivierung, was dann auch bedeutet, „dass Eigenverantwortung und Selbstaktivierung nicht nur erwartet, sondern auch gefordert und (falls notwendig: mit Zwang) durchgesetzt wird“ (DV 2007, 14). Das Prinzip „Fördern und Fordern“ wird auf das Individualverhältnis bezogen und scheint gleichermaßen angewandt zu werden auf das Verhältnis der drei staatlichen Ebenen Bund – Länder – Kommunen. Kommunalisie- rung sozialer Aufgaben zielt dann auf eine Verant- wortungsverlagerung bisher gesamtstaatlich zu realisierender Strategien auf die kommunale Ebene, womit soziale Diversität nicht nur hin- genommen, sondern bewusst als notwendige Dif- ferenzierung eingeplant ist (vgl. für die Jugend- hilfe z. B. Diskussion zum „disorganisierten Wohlfahrtskapitalismus“ in Pluto et al. 2007, 281 f.). So gewinnt die These an Plausibilität, wo- nach es eine Neudefinition von (vermehrter) Hil- febedürftigkeit als Folge spektakulärer Fälle von Kindeswohlgefährdung mit den daraus begründe- ten (neuen) Verfahren zum Kinderschutz gibt in- folge eines aktuellen gesellschaftspolitischen Inte- resses an einer umfassenden Förderung von Kindern und Familien (Investition in „Humanka- pital“, Olk 2007): In einem Dreiklang von För- dern – Fordern – Kontrollieren wird ein viel- gestaltiger Ausbau (!) staatlicher Sozialleistungen (für Kinder) betrieben. In dessen Logik liegen auch ein vermehrtes Angebot und die entspre- chende Inanspruchnahme von Erziehungshilfen. (Man denke an: Erhöhung des Kindergeldes; ei- genständige Regelsätze für Minderjährige in der Grundsicherung; Ausbau der Kinderbetreuung und Beitragsfreiheit; „verpflichtende“ Sprach- standtests; Ganztagsschule; Gesundheitsförderung und verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen; „Erziehungsweisungen“ des Familiengerichts; ver- pflichtende Hausbesuche der Sozialen Dienste.) Gleichzeitig häufen sich die empirischen Befunde für eine wachsende Kluft zwischen Kindern durch eine Zunahme der Armut und deren Auswirkun- gen: Bis zu 40 Prozent der deutschen Kinder in Ein-Eltern-Familien wachsen in relativer Armut auf – und bleiben oft über lange Phasen ihrer Kindheit arm. Bei rund 15 Prozent der jungen Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art082, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=