Handbuch 5. Auflage
968 Maaser nachvollziehbar sein und bleibt unter dem Ge- sichtspunkt der Gleichheit stets rechtfertigungs- bedürftig und an die Zustimmung der Menschen gebunden, da „die Zufälligkeiten der natürlichen Begabung und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (Rawls 1979, 32) noch keine hinreichenden Gründe darstellen. Die Bewertung und der Ver- dienst der Arbeitsleistung werden zunehmend als Ergebnis gesellschaftlicher Vereinbarung begrif- fen. Da Leistung eine Kooperationsgemeinschaft und die unausweichliche Zusammenarbeit in der Leistungserstellung zur Grundlage hat, gewinnen die gemeinsam erbrachte Wertschöpfung und ihre faire Verteilung bzw. Umverteilung zentrale Be- deutung. Aufgrund der gemeinsamen Leistungs- erbringung wird die faire Verteilung der Ergeb- nisse zum Gegenstand der Gerechtigkeitstheorie. Da sich alle erwerbstätig Arbeitenden an der ge- samtgesellschaftlich erbrachten, ökonomischen Leistungserstellung beteiligen, gilt Umverteilung als Teil der Leistungsgerechtigkeit. Die Engführung der Arbeit auf die Erwerbsarbeit lenkt die Aufmerksamkeit auch auf andere Leis- tungen, die gleichfalls für eine arbeitsteilige Koope- rationsgemeinschaft bedeutsam sind. So kommen beispielsweise bereichsspezifische Leistungen in Familie und Kindererziehung in den Blick, die dann mit entsprechenden Versorgungsansprüchen in die gesamtgesellschaftliche Leistungsrechnung einbezogen werden müssen. Unter dem Gesichts- punkt einer Kooperationsgemeinschaft erscheinen die unterschiedlichen systemspezifischen Leistun- gen mit ihren je eigenen Gütekriterien als unter- schiedliche Leistungen zum Gesamten. Die meisten Gerechtigkeitstheorien begreifen die Eigentumsrechte und die Vermehrung von Reich- tum als Elemente eines unvermeidlichen Anreiz- systems einer funktionierenden Wirtschaft. Die darauf basierenden Leistungsprozesse bleiben al- lerdings an den Gesamtnutzen zurückgebunden, der sich unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit am Nutzen für die am stärksten Benachteiligten messen lassen muss (Rawls 1979; 1992; Koller 1994). Die wirtschaftliche Leistungserbringung und ihre kompetitiven Dimensionen werden auf diese Weise in die Idee einer kooperativen Leis- tungsgesellschaft eingezeichnet. Verteilungsgerechtigkeit als Konsequenz koopera- tiver Leistungserstellung verweist jedoch auch auf die Befähigungsgerechtigkeit (Nussbaum 1999; Dabrock 2008). Befähigung meint die Förderung von Anlagen, Fähigkeiten und zu erlernenden Kompetenzen, die für eine Wahrnehmung von Chancen nachhaltige Bedeutung besitzen. Sie be- einflusst nicht nur die Möglichkeiten, formale Bildungschancen überhaupt nutzen zu können, sondern die gesamte Palette menschlicher Leis- tungsfähigkeit. Gesellschaftspolitisch getragene Befähigungsprozesse stellen daher einen Beitrag zur Weckung und Förderung der Leistungsfähig- keit dar. Befähigungsgerechtigkeit zielt auf nach- haltige Förderung und Entfaltung der Vermögen aller und damit auf eine allgemeine, den individu- ellen Potenzialen entsprechende Leistungsbefähi- gung. Effektive Chancengleichheit (Dworkin 1981) bedeutet, über reale Möglichkeiten zu ver- fügen, seine Anlagen und Fähigkeiten zu entfalten und im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft zur vollen Entfaltung / Leistung bringen zu kön- nen. Aus dieser Perspektive untersucht der Capabi- lity-Approach der Sozialen Arbeit (Otto / Ziegler 2008) die realen Verwirklichungschancen der Menschen und fragt nach den hierfür notwendigen Ressourcen und Erziehungsprozessen. Leistung und Religion Die christliche Tradition griff zunächst den Sach- gehalt der Unterscheidung von „vita activa“ und „vita contemplativa“ (siehe das Kapitel „Leistung, Arbeit und Gerechtigkeit“) auf, interpretierte ihn theologisch und verlieh damit dieser Differenzie- rung nachhaltig eine wirkungsgeschichtliche Be- deutung: Das mönchische Leben („vita contem- plativa“) galt dem Leben der Laien („vita activa“) als übergeordnet. Vervollkommnung kann dem- nach nur gelingen, wenn die natürlichen Ver- mögen und Anlagen des Menschen mit Hilfe der durch die Kirche vermittelten göttlichen Gnaden- gaben weitergeführt und im Glauben vollendet werden. Damit wurde das antike Verständnis der Verwirklichung menschlicher Vermögen grund- legend in Frage gestellt und verändert. Vor allem der Aktivitätsimpuls, das intellektuelle Vervoll- kommnungspathos und das Autarkieideal antiker Philosophie erfuhren hierdurch entscheidende Modifikationen. Im 16. Jahrhundert entzündete sich der Konflikt zwischen der katholischen Kirche und der Refor-
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