Handbuch 5. Auflage

Methoden der Sozialen Arbeit 1031 ten diagnostischen ‚actuary assessment‘ zu unter- ziehen, um ein ‚Risikoprofil‘ zu erstellen. Dieses dient dann als ‚objektive‘ Grundlage für die Zu- führung des Falls zu dem profilspezifisch erwiese- nermaßen effektivsten bzw. effizientesten Pro- gramm.“ (Ziegler 2006, 265) Die Rückkehr der fürsorglichen Belagerung Der aktivierende Umbau des Sozialstaates nach den Prinzipien „mehr Markt“ und „mehr Eigenini- tiative“ hat dazu geführt, dass sich die Zonen der Unsicherheit in der Gesellschaft ausgebreitet ha- ben, nicht zuletzt deshalb, weil moderne Gesell- schaften immer weitere Kreise der Gesellschaft zur Produktion gesellschaftlichen Reichtums nicht mehr benötigen. Zygmunt Bauman (2005, 59) spricht drastisch von der „Produktion mensch- lichen Abfalls“ als „Nebenhandlung des wirtschaft- lichen Fortschritts“ und für Ulrich Beck (2005, 49) werden die „wahrhaft Benachteiligten… schlicht nicht mehr gebraucht, sie müssen nicht einmal mehr wie früher ausgebeutet werden.“ Be- trachtet man nun, wie die modernisierten Arbeits- gesellschaften mit dem wachsenden Problem der Unsicherheit umgehen, so zeichnet sich mit Gar- land (2008) gesprochen eine neue „Kultur der Kontrolle“ ab, die nach Wacquant (2009) dadurch gekennzeichnet ist, dass nicht mehr soziale Unsi- cherheit und Armut bekämpft werden, sondern die Armen oder von Ausgrenzung Bedrohten werden kontrolliert und sanktioniert. Wie der aktivierende Staat mit gesellschaftlicher Unsicherheit umgeht, lässt sich in Deutschland idealtypisch an der Einführung der Grundsiche- rung für Arbeitssuchende (Burkhardt / Enggruber 2005) – im Volksmund Hartz IV genannt – ver- anschaulichen, die aus methodischer Sicht des- halb interessant ist, weil sich in der Figur des Fall- managers die Gestalt des „neuen Sozialarbeiters“ abzeichnet, wie ihn sich der aktivierende Staat vorstellt. Grundgedanke der neuen Strategie des „Förderns und Forderns“ in der Arbeits- und Sozialverwal- tung ist, dass ein Fallmanager mit den Betroffenen nach einer eingehenden Abklärung der biographi- schen und motivationalen Voraussetzungen (in Neusprech: Profiling und Assessment genannt) eine Einordnung in Fallgruppen (Marktkunde, Beratungskunde, Betreuungskunde) vornimmt und mit dem einzelnen Klienten verbindliche Wie- dereingliederungspläne in den Arbeitsmarkt er- stellt, deren Einhaltung er begleitet und überwacht. Als methodisches Rüstzeug für die nun zum Fall- manager ernannten Fachberater des Arbeitsamtes griff man auf das Case Management zurück (Ga- luske 2009, 196 ff.), einer Methode, die Ende der 1970er Jahre in den USA als Reaktion auf die für die USA typische Zersplitterung sozialer Unter- stützungssysteme und den zunehmenden Druck zur kostengünstigen und effizienten Produktion sozialer Dienstleistungen entwickelt wurde. Im Kern liegt die Leistung des Case Managements „in der Herstellung, Überprüfung, Bewertung und Instandhaltung eines unterstützenden wie kon- trollierenden Koordinatensystems zur Gewährleis- tung individueller Entwicklungsmöglichkeiten“ (Hansen 2005, 109). Nicht mehr die „helfende Beziehung“ zum Klienten ist Zentrum und Me- dium der Hilfe, sondern das Arrangement eines verbindlichen und überwachten Netzes an Unter- stützungsleistungen. In Deutschland wird das Case Management seit den 1980er Jahren stärker dis- kutiert, wobei die Rezeption zunächst vorwiegend auf die Bereiche Gesundheitswesen und Pflege be- schränkt blieb. In den 1990er Jahren verbreitete sich der Ansatz in immer mehr Arbeitsfeldern, um schließlich zu Beginn des 21. Jahrhunderts durch die Reform der Arbeits- und Sozialverwaltung end- gültig in das Zentrum der fachlichen Methoden- diskussion zu rücken. Mittlerweile steht Case Ma- nagement häufig synonym für Einzelfallhilfe und erscheint in der Fachdiskussion „als eine Art Ala- dins Wunderlampe, deren Geist jedem, der daran reibt, Wünsche zu erfüllen scheint: Die Soziale Ar- beit wird effektiv, effizient, berechenbar, trans- parent, professionalisiert, kundenorientiert“ (Han- sen 2005, 108). Betrachtet man nun die Rezeption des Case Ma- nagements in der Arbeits- und Sozialverwaltung, so fällt auf, dass von den in der Methodenliteratur betonten Maximen der Freiwilligkeit und Ziel- offenheit der Hilfen nichts übrig bleibt, und das obwohl das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit unter Beteiligung der Deutschen Gesell- schaft für Care und Case Management entstand. So kann von Ergebnisoffenheit im Sinne einer um- fassenden Orientierung an der gelingenderen Le- bensbewältigung der Menschen keine Rede sein.

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