Handbuch 5. Auflage

104 Hanesch  durch die amerikanische Armutsforschung – erste Ansätze zu einer dynamischen Armutsforschung ent- wickelt, im Rahmen derer die zeitlichen Verlaufs- muster der Armut im Vordergrund stehen (Leib- fried et al. 1995). In weiteren Studien wurde der Zusammenhang von objektiver Lage und subjekti- ven Verarbeitungsformen von armen Personen und Haushalten thematisiert. Im Rahmen einer Handlungstheorie der Armut galt das Forschungs- interesse ebenso ökonomischen Anpassungsentschei- dungen wie psychosozialen Bewältigungsversuchen (Andreß 1999). Als ein Ableger der neueren Ar- mutsforschung konnten auch erste Ansätze zu ei- ner Reichtumsforschung in der Bundesrepublik an- gesehen werden (Huster 1993). Mit dem Vereinigungsprozess hat sich der Gegen- standsbereich der Armutsforschung auch auf die „neuen Bundesländer“ erweitert: Nachdem es in der DDR aufgrund politischer Vorgaben keine Ar- mut geben durfte und eine Armutsforschung und Armutsdebatte nur in nichtöffentlicher Form exis- tent war, standen vor dem Hintergrund des einigungsbedingten Transformationsprozesses vor allem objektive wie subjektive Dimensionen einer „Armut im Umbruch“ im Vordergrund (z. B. Ha- nesch et al. 1994). Parallel dazu wurde im Rahmen der sozialwissenschaftlichen Stadtforschung die so- zialräumliche Dimension sozialer Ungleichheit zu- nehmen intensiver analysiert und diskutiert. Ana- lysen zur ethnischen und sozialen Segregation sowie Untersuchungen zur Herausbildung sozialräumli- cher Kumulationen von Armut und Benachtei- ligung bildeten die Grundlage für eine Diskussion um politische Strategien zur Sicherung einer sozial ausgewogenen Stadtentwicklung (Alisch /Dang- schat 1993; Hanesch 1997). Bis Ende der 1990er Jahre war eine nationale Ar- mutsberichterstattung der Bundesregierung nicht existent. Lediglich einzelne Wohlfahrtsverbände und der DGB hatten bis dahin quasi als Lücken­ büßer nationale Armutsberichte vorgelegt (Hau- ser /Hübinger 1993; Hanesch et al. 1994). Mit dem Regierungsantritt der rot-grünen Koalition im Bund wurde erstmals das Thema Armut und Ar- mutspolitik auf die politische Agenda gesetzt. Als Grundlage für eine zielgerichtete Politik gegen Ar- mut wurde eine Armuts- und Reichtumsbericht- erstattung institutionalisiert. Seitdem sind von der Bundesregierung bislang drei AuRB vorgelegt wor- den (zuletzt: BMAS 2008a). Die Berichte wurden unter Federführung des BMAS als regierungsamt­ liche Berichte erarbeitet und veröffentlicht. Sie wurden durch einen Beirat begleitet, in dem ein- schlägige gesellschaftliche Organisationen und Ver- bände vertreten waren. Die Bundesregierung stützte sich in ihrer Berichterstattung auf eine Vielzahl von ergänzend vergebenen Gutachten und Forschungs- projekten aus dem Bereich der Armutsforschung. Mit diesen Studien wurde zu wichtigen Themen- feldern der Stand der Forschung zusammengetragen und ausgewertet, zu weiterenThemengebieten wur- den neue theoretisch-konzeptionelle Grundlagen erarbeitet, wurde das methodische Instrumentarium weiterentwickelt und wurden neue empirische Be- funde gewonnen. Insgesamt hat die Einführung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung auf Bun- desebene ebenso wie die begleitende Forschung stark dazu beigetragen, die sozialwissenschaftliche und sozialpolitische Armutsforschung zu etablieren und zunehmend auszudifferenzieren. Als Folge des gewachsenen sozialpolitischen Pro- blemdrucks sind im Laufe der beiden letzten Jahr- zehnte in zunehmender Zahl Armuts- und Sozial- berichte auch auf kommunaler und auf Länderebene veröffentlicht worden. Während erste Berichte der Kommunen vor allem darauf konzentriert waren, die Entwicklung und Struktur der Sozialhilfeemp- fänger und -ausgaben darzustellen, hat sich das Themenspektrum wie auch das methodische In- strumentarium inzwischen beträchtlich erweitert, auch wenn sich noch kein einheitlicher Standard einer qualifizierten Sozialberichterstattung auf kommunaler Ebene herausgebildet hat. Im Vorder- grund steht die kleinräumig gegliederte, regelmäßig fortgeschriebene Bestandsaufnahme sozialer Pro- blemlagen und kommunaler Hilfeleistungen, durch die besondere Problemkumulationen und Inter- ventionsbedarfe bei bestimmten Bevölkerungs- gruppen und in bestimmten Sozialräumen früh- zeitig erkennbar werden sollen. Daneben haben nahezu alle Bundesländer parallel zur Bundesebene im Laufe des letzten Jahrzehnts eine eigene AuRB eingeführt. Allerdings sind auch hier noch große Differenzen im Hinblick auf Methoden und In- halte einer solchen Berichterstattung festzustellen. Insgesamt lässt sich eine zunehmende Differenzie- rung in der deutschen Armutsforschung beobach- ten, in deren Rahmen neue Fragen aufgegriffen und mit einer großen Bandbreite an theoretischen und empirischen Instrumenten untersucht werden.

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