Handbuch 5. Auflage

Migration 1043 die Gleichzeitigkeit von Arbeitslosigkeit und spezi- e. fischen Bedarfen in Teilbereichen hält Migration in Gang und erzeugt zunehmend sozialstrukturelle Spannungen. (5) Die vorletzte Phase der Migrationsgeschichte setzt am Ende der 1980er Jahre ein und ist durch die Einwanderung von Aussiedlern und Asyl- suchenden bestimmt, mehr jedoch von einer hefti- gen politischen Diskussion über den „Missbrauch“ des Asylrechts und den Vorstellungen, diesen Miss- brauch zu beenden. Seit dem 1. Juli 1993 gilt – nach der Änderung des Grundgesetzes – ein neues Asyl- recht, das die Abwehr von Asylbewerbern an den Grenzen erlaubt und deshalb zu einer erheblichen Reduktion der Zahl der registrierten Flüchtlinge führt. Gleichzeitig nimmt die illegale Einwan- derung zu, deren Größenordnungen allerdings nur geschätzt werden. Neben der durch Arbeitslosigkeit im Norden Deutschlands hervorgerufenen Nord-Süd-Binnen- migration entwickelt sich seit 1989 und nach 1991 forciert eine Ost-West-Wanderung, die perspekti- visch – verbunden mit einem starken Geburten- rückgang – zu einer Verringerung der Bevölkerung in Ostdeutschland führt. Es überrascht nicht, dass seit der deutschen Einigung die Gewalt gegen Fremde als Ausdruck dieser gesellschaftlichen Kon- fliktlage (starke Disparitäten zwischen Ost und West, aktive Ethnisierung der Politik, Herausbil- dung einer Armutsbevölkerung, hohe Arbeitslosig- keit bei aktiver Einwanderungspolitik) erheblich zunimmt. (6) Mit der rot-grünen Koalition ab 1998 beginnt eine neue Politik, die die Einwanderung politisch- praktisch gestalten will durch die Erleichterung der Einbürgerung, Änderung des Staatsangehörigkeits- rechts und Ermöglichung von je spezifischer Zu- wanderung nach den Bedürfnissen des Arbeits- markts. Gleichzeitig wird das Instrumentarium der Abwehr (Abschiebung, Ausreisegefängnisse, Grenz- kontrollen u. ä.) erweitert. Die Ausländerpolitik zielte zunächst darauf ab, ausländische Arbeitnehmer ohne ihre Familien- angehörigen befristet anzuwerben und sie direkt in den Produktionsprozess einzugliedern. Die mit der Ausländerbeschäftigung verbundenen sozialen Pro- bleme wurden zwar zur Kenntnis genommen, je- doch als nicht besonders bedeutsam eingeschätzt, weil die jeweiligen Bundesregierungen von einer begrenzten Verweildauer ausgingen bzw. sich von der Vorstellung leiten ließen, dass der Ausländer- bestand personell durch Rotation ausgewechselt werden würde. Eine gezielte Sozialpolitik erschien unter diesen Voraussetzungen nicht erforderlich. Staatliche und kommunale Maßnahmen orientier- ten sich ausschließlich an arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen und zielten auf eine möglichst bil- lige Unterbringung der ausländischen Arbeitneh- mer. Integrationsmaßnahmen (z. B. Sprachvermitt- lung, schulische und berufsbildende Maßnahmen usw.) folgten arbeitsmarktpolitischem Bedarf und beschränkten sich auf die Lösung individueller Orientierungsprobleme durch „Integrationsbera- tung“. Die ausländerpolitischen Konzeptionen zielten darauf ab, durch ausländerrechtliche Be- stimmungen (Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis usw.) die staatliche Dispositionsbefugnis über die Ausländer aufrechtzuerhalten, um bei konjunktu- rellen Schwankungen entsprechend agieren zu können und die sozialen Folgekosten der Auslän- derbeschäftigung zu minimieren (Dohse 1981). Die problematischste Annahme dieses Politikan- satzes ist, dass die drei Ziele (Begrenzung, Rück- kehr und Integration) gleichzeitig erreicht werden können. Tatsächlich konnte keines dieser Ziele er- reicht werden; insoweit ist die Ausländerpolitik der Bundesrepublik gescheitert. Dies ist auf die innere Widersprüchlichkeit der Ausländerpolitik zurück- zuführen: Eine tatsächliche Integrationspolitik wurde nicht eingeleitet, sie würde die Rückkehr- optionen verringern; die Zuzugsbegrenzung ist kontraproduktiv für Integration, und Rückkehr- förderung wirkt sich ebenfalls negativ auf die Inte- gration aus. Das Konzept der Bundesregierung im ersten Jahr- zehnt des 21. Jahrhunderts zielt auf Prozesse der In- tegration ab, weil es den Einwanderungsprozess als sozialen Sachverhalt nicht vollständig negieren kann. Es impliziert aber die vollständige Assimilation der Zugewanderten, weil es die Staatsangehörigkeit erst nach einer ausdrücklichen Prüfung verleihen will. Wer trotz Einwanderungsprozess seinen Status als Ausländer behauptet, hat mit einer weitgehenden Randstellung in der Gesellschaft zu rechnen. Die Marginalisierung der Ausländer ist in diesem Kon- zept eine „produktive“ Funktion, weil auf diese Gruppe aggressive Phantasien delegiert werden kön- nen (Sündenbockfunktion). Die Regelung im Zu- wanderungsgesetz 2005, dass Eltern, die ihre Kinder

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