Handbuch 5. Auflage
1044 Hamburger „zum Hass erziehen“, ausgewiesen werden sollen, exemplifiziert dieses Konzept. Eine zweite Konzeption geht davon aus, dass die Bundesrepublik nicht nur im Sozialen ein Einwan- derungsland geworden ist, sondern dass dieser Sachverhalt auch rechtlich und gesellschaftspoli- tisch zu vollziehen ist. Die Eingliederung der Mig- ranten soll auf die rechtliche Gleichstellung hin orientiert werden, die durchaus mit einer langfris- tigen Assimilation verbunden ist. In einer kurz- und mittelfristigen Perspektive ist dieses Konzept jedoch toleranter und nimmt auch eine verstärkte Pluralisierung der Gesellschaft in Kauf. Mit der sozialrechtlichen Gleichstellung der „Gastarbeiter“ war diese Konzeptlinie schon eingeleitet worden. Schließlich wird unter dem Schlagwort von der multikulturellen Gesellschaft ein drittes Konzept dis- kutiert, das über die bisherigen hinausgehen soll. Es richtet sich vor allem gegen die Homogenitäts- vorstellung der Gesellschaft („Deutschland als Staat der Deutschen“) des ersten Konzepts; die Vorstel- lung von Multikulturalität ist dabei eher eine Ne- gation von völkischen Ordnungsvorstellungen als eine eigenständige Vorstellung einer bestimmten Gesellschaft. Positiv hebt dieses Konzept hervor, dass niemand wegen seiner kulturellen und religiö- sen Herkunft diskriminiert werden soll. Insoweit knüpft es an die grundlegenden Menschenrechte, wie sie auch im Grundgesetz formuliert sind, an. Die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 liegt auf dieser Konzeptlinie. An die Stelle nationalistischer Gewissheiten sollen neue Überzeugungen treten: dass Zugehörigkeit sich durch langfristige Anwesenheit ergebe, Staats- bürgerschaft aus dem Bekenntnis zur demokrati- schen Verfassung resultiere, dass der Rechtsstatus der Gesellschaftsmitglieder auf den Menschen- rechten und nicht der Volkszugehörigkeit beruhe. Wichtiges Argument für das Konzept der multi- kulturellen Gesellschaft ist, dass die angesichts der „fremden“ Migranten behauptete Homogenität eine scheinbare war und ist. Alle modernen Gesell- schaften sind stark multikulturell von ihrer Ent- stehung her, im Hinblick auf soziale Schichten, religiöse und kirchliche Traditionen, politische und subkulturelle Milieus, Lebensstile und Wertorien- tierungen. Richtet man die Aufmerksamkeit auf die Differenzen innerhalb der Aufnahmegesell- schaft und auf die Gemeinsamkeiten von bestimm- ten Teilen der Migranten und der Einheimischen, dann verschwinden die in der ethnozentrischen Per- spektive wahrgenommenen Grenzziehungen. Kul- turelle Besonderheiten werden zu einem Element in der alltäglich erfahrbaren Struktur der sozialen Welt. Die Bildungsbenachteiligung der Migranten- kinder kann eher auf ihre Schichtzugehörigkeit und auf ihre Diskriminierung zurückgeführt wer- den als auf ethno-kulturelle Differenz. Insofern geht es nicht um die Multikulturalität moderner Gesellschaften, sondern um deren demokratische Verfassung. Soziale Probleme im Migrationsprozess Migranten werden selten vorbehaltlos akzeptiert und gastlich aufgenommen. Auch dort, wo sie die ökonomischen Probleme einer Gesellschaft be- arbeiten helfen, werden sie als „notwendiges Übel“ betrachtet, und es wird ihnen so lange Aufenthalt gewährt, wie es gerade nötig ist. Auch wenn Mig- ranten sich in Einwanderer „verwandeln“, steht das „Ausländerproblem“, das „Flüchtlingsproblem“ im Vordergrund. Der strukturelle Hintergrund dieser Problemdefinition ist die Verteilung von Kosten und Nutzen der Migration. Den Nutzen haben diejenigen, die Arbeitsmigranten beschäftigen, die Kosten werden weitgehend auf die Allgemeinheit abgewälzt. Dabei tragen Arbeitsmigranten, solange sie in den Arbeitsmarkt integriert sind, zur Finan- zierung der sozialen Sicherungssysteme der All- gemeinheit bei, wie sich für Deutschland zeigen lässt (Barabas et al. 1992). Konflikte entstehen in modernen Gesellschaften u. a. im Bildungssystem, weil dort über zentrale soziale Chancen entschieden wird. Die Schule ist als Institution in die basalen gesellschaftlichen Pro- zesse der Bestimmung der Außengrenzen der Ge- sellschaft und ihrer Ungleichheitsstruktur einge- bunden. Wer legitimerweise zu einer Gesellschaft gehört und ob er „oben“ oder „unten“ platziert wird, das entscheidet sich vor allem in der Schule. Konkret steht die Schule im Konflikt zwischen dem Recht aller Kinder auf Bildung und der päd- agogischen Norm der Förderung von Benachtei- ligten auf der einen Seite, der Abwehr von als ille- gitim angesehenen Ansprüchen von Migranten und der Sicherung von Interessen der jeweiligen einheimischen Bevölkerung auf der anderen Seite.
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