Handbuch 5. Auflage

1060 H. Thiersch  als durch die Verhältnisse bedingt zu sehen. Umge- kehrt aber kann die Unbedingtheit im Handeln gegen die Bedingtheit der Normen immunisieren und deren gesellschaftliche Bedingtheit ausblen- den, ja verleugnen. Wird aber dieser Zusammen- hang nicht gesehen, bleibt das Verständnis von Moral verkürzt. Menschen nur in der Unbedingt- heit ihrer moralischen Selbstzuständigkeit zu sehen und zu fordern, ist für den Alltag und in manchen politischen Diskursen charakteristisch, das will ich im Folgenden als Moralisieren bezeichnen. Gesellschaften reagieren auf die Nichteinhaltung von Normen – je nachdem, ob es sich um Unver- mögen, Unwillen, Widerstand oder Gleichgültigkeit handelt – mit einem Repertoire, das solidarische Unterstützung, pädagogisch erziehliche Maßnah- men, justiziell strafende Sanktionen oder medizi- nische Therapien und – schließlich – Gleichgültig- keit und Ausstoßung umfasst. In unserer arbeitsteilig differenzierten Gesellschaft reicht das Spektrum von Alltagspraktiken der Solidarität und der Erziehung über vielfältige Formen institutionalisierter solidari- scher Hilfen – in Kirchen, Genossenschaften und Selbsthilfegruppen – bis zu den institutionell-pro- fessionell ausgebauten Systemen der Erziehung, der Sozialpolitik, der Medizin, der Justiz und der Sozia- len Arbeit. In diesen unterschiedlichen Bereichen gelten unterschiedliche Akzentuierungen von mora- lischen Orientierungen. Der Alltag ist – formelhaft abgekürzt – geprägt von der Erwartung gegenseitiger Verantwortlichkeit und von Hilfen in der Unmittel- barkeit von Not, da wo man sich kennt oder be- troffen erfährt. Institutionen dagegen agieren – wie- derum verkürzt formuliert – im Modus einer gleichsam prinzipiellen Zuständigkeit, die sich durch die jeweilige Aufgabe bestimmt und als Be- rufsethos konkretisiert wird, die Medizin z.B. im hippokratischen Eid, die Justiz im Gebot der Siche- rung der geltenden Normen im Zeichen von Ge- rechtigkeit. Der Kampf um die Soziale Arbeit Soziale Arbeit ist ihrem spezifischen Berufsethos verpflichtet. Es hat sich im Kontext des modernen Projekts Soziale Gerechtigkeit ausgebildet, in dem Gerechtigkeit in der Trias von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit auf Gleichheit bezogen ist. Dieses Projekt realisiert sich in Etappen. Es hat sich zum einen in den Phasen der Gleichheit vor dem Gesetz, der (formalen) politischen Gleichheit und der Gleichheit in den zumindest elementaren Le- bensressourcen (Marshall 1992) durchgesetzt. Es bestimmt zum anderen die Stufen der Geschichte der Emanzipation – der Leibeigenen, der unteren Klassen, der Arbeiter, der Frauen, der Kinder, der Fremden –, wie sie im Medium eines „wesenswid- rigen Kompromisses“ zwischen den Interessen des Kapitals und den sozialen Interessen (Heimann 1980) den Demokratisierungsprozess der moder- nen Gesellschaft prägt. In diese Entwicklungen ist die Entstehung der Sozialen Arbeit verwoben. Nach den vielfältigen Ansätzen in der Aufklärung, in der Arbeiterbewegung, in der Frauenbewegung und in den Solidargemeinschaften wird Gerechtig- keit in Bezug auf Gleichheit in den Lebensverhält- nissen und im verallgemeinerten Prinzip der Soli- darität als allgemeine Zuständigkeit der Gesellschaft verstanden. Dies versucht der Sozialstaat in seiner allgemeinen Intention zu realisieren. In ihm er- geben sich die spezifischen Aufgaben der Sozialen Arbeit in der Unterstützung und allgemeinen so- zialen Bildung für Heranwachsende und Familien in besonders belastenden Verhältnissen und am Rand der Gesellschaft. Ihr Ziel ist es, dazu zu hel- fen, dass das Recht aller Menschen auf ein Leben in Würde und das Recht aller Kinder auf Schutz und auf Erziehung und Bildung zu einem verantwort- lichen Leben in förderlichen Verhältnissen einge- löst wird. Dieses Selbstverständnis der Sozialen Arbeit hat sich in der Demokratisierungsgeschichte der Mo- derne nur in Kämpfen und gegen Widerstände durchgesetzt. Die Praxis der sozialen Unterstüt- zungen war im Mainstream bestimmt durch eine Moral der Anpassung an die herrschenden Nor- men, die ungleiche Gesellschaftsverhältnisse stüt- zen und die denen gegenüber, die mit ihnen nicht zurande kommen konnten oder die in der Gesell- schaft fremd waren, mit jener besonderen Härte durchgesetzt wurden, durch die sich Herrschaft und Normalität immer schon ihrer Macht ver- gewissert haben. Disziplin und Einordnung – durch Jahrhunderte hindurch oft penetrant religiös ver- klärt – waren das Ziel; das galt in der Armenfür- sorge und Arbeitserziehung, das galt z. B. in Pflege- verhältnissen und in Fürsorgeheimen bis in die späte Mitte des vorigen Jahrhunderts. Das galt ebenso für den Auf- und Ausbau der Jugendarbeit,

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