Handbuch 5. Auflage

Moral und Soziale Arbeit 1063 Gegebenheiten wie auf die verfügbaren wissen- schaftlich gestützten und in reflektierten Erfahrun- gen gewachsenen Deutungs- und Handlungsmuster beziehen. Moralisch inspirierte Kasuistik meint die- ses Muster der Verhandlung als allgemeines Prinzip, es gilt also nicht nur – wie es oft benutzt wird – für den konkreten Umgang, z.B. für die Fallverhand- lung; es muss weiter in den unterschiedlichen Di- mensionen von Moral unterschiedlich konkretisiert werden, also anders in der Politik, im Umgang zwi- schen Menschen und in Institutionen. Soziale Gerechtigkeit Soziale Arbeit ist fundiert im modernen Projekt sozialer Gerechtigkeit. Die für dieses Konzept cha- rakteristische Verbindung von Gerechtigkeit und Gleichheit wird in der neuesten Diskussion ent- schieden problematisiert. Die die Entstehung des Sozialstaates von Anfang begleitende – oben schon skizzierte – Gegenströmung des Liberalismus ge- winnt im Zeichen des technisch zunehmend an- spruchsvollen, globalisierten Wirtschaftswett- bewerbs und des erstarkenden Primats der Ökonomie und des Neokapitalismus neues Ge- wicht. Soziale Probleme und die Zuständigkeit des Staates für soziale Probleme werden dethematisiert und Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten zugleich privatisiert. Im Muster des aktivierenden Sozial- staates und seines Primats des Forderns vor dem Fördern wird der Mensch verstanden als Regisseur seiner Verhältnisse, er solle sich in ihnen beweisen als Leistungssubjekt, als Humankapital. Damit diese Erwartungen eingelöst werden, brauche es Appelle und Forderungen z. B. an Familien, Heran- wachsende und im Gemeinwesen; neue Instru- mente der Kontrolle und Strafe seien überfällig, vor allem da, wo Probleme sich ballen. Die Forde- rung nach sozialer Gerechtigkeit hemme die in diesem Spiel der Selbstbehauptung notwendigen Anstrengungen und Konkurrenzen, sie sei kontra- produktiv; der Sozialstaat müsse in seinen Leis- tungen zurückgenommen werden, damit Raum bleibt, in dem Menschen sich bewähren. Die Zu- ständigkeit für Gerechtigkeit läge nicht primär beim Staat, sondern müsse den Einzelnen zugewie- sen werden. Dieser neoliberale Ansatz verbindet sich mit anthropologischen Begründungen. Unter- schiede zwischen den Menschen sind gegeben und müssen genutzt werden, damit die Tüchtigen, d. h. die Elite der Leistungsträger, sich durchsetzen und die ihnen zukommende Führungsrolle in den He- rausforderungen unserer Zeit übernehmen können. Dieser Ansatz kommt unter dem provozierenden Titel einer „Krüppelpädagogik“ (Sloterdijk 2009) auf seinen Begriff: Menschen, gerade auch, wenn ihnen natürliche Ressourcen fehlen, beweisen, zu welchen Hochleistungen sie fähig sind, wenn sie sich herausgefordert wissen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Gegen diese Trennung von Gerechtigkeit und Gleichheit und das sie stützende Moralisieren wehrt sich eine neue Fundierung des Grundmus- ters der Sozialen Arbeit in der offensiven Diskus- sion und Politik sozialer Gerechtigkeit. Soziale Ar- beit sieht sie fundiert in den Menschen- und Kinderrechten als Menschenrechtsprofession (Staub-Bernasconi 2007). Das in diesem Rahmen zentrale Paradigma des Capability Approach (Otto / Ziegler 2008) insistiert darauf, dass Res- sourcen und Fähigkeiten, Capabilities , geschaffen werden, die Menschen instand setzen, ihre Grund- bedürfnisse und ihre in der Gesellschaft gegebenen und ihnen zustehenden Partizipationschancen wahrzunehmen. Das Konzept der Zugangsgerech- tigkeit (Böhnisch et al. 2005) weist, in historischen uns sozialen Konstellationen konkretisiert, in die gleiche Richtung der unaufhebbaren Verbindung von Verhältnissen und Verhaltensmustern, von Voraussetzungen für die Erfüllung moralischer An- sprüche. Diese Konzepte entlarven das – neolibe- rale – Moralisieren und seinen unabgesicherten Appell an die Zuständigkeit der Individuen in den gegebenen neuen Verteilungen von Gewinn und Verlust und den neuen Zonen von Verelendung, Armut und Exklusion als zynische Überforderung, hinter der sich der Unwillen zu gesellschaftlich struktureller Veränderungen rechtfertigt und ver- steckt. Soziale Gerechtigkeit – so verstanden – steht in Ge- fahr, nur allgemein zu bleiben und zu wenig hand- lungsstrukturierende, den Kampf gegen Ungerech- tigkeiten vorantreibende Kraft zu entfalten. Deshalb plädiert Staub-Bernasconi (2007; siehe auch Sklar 1997) dafür, Soziale Arbeit als Menschenrechtspro- fession in der Sinnfälligkeit erfahrener Nöte und er- fahrenen Unrechts zu begründen. Hier seien die Menschen in ihrer unmittelbaren Erfahrung getrof- fen, hier entstünden ebenso Empörung wie der

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