Handbuch 5. Auflage
Armut und Armutspolitik 107 versicherung. Die Zahl der erwerbstätigen Armen ist in Deutschland zwar bisher vergleichsweise niedrig. Dennoch ist zu erwarten, dass durch die zunehmende Prekarisierung von Erwerbsarbeit und das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns das Problem der „working poor“ auch in Deutsch- land weiter zunehmen wird. Legt man die quasi-offizielle Armutsgrenze des geltenden sozialkulturellen Existenzminimums zu- grunde, zeigt sich ein ähnliches Bild: Zahl und Struktur der Armen ergibt sich danach aus Zahl und Zusammensetzung der Leistungsempfänger des letzten Netzes sozialer Sicherung, das ein sozi- alkulturelles Existenzminimums gewährleisten soll. Traditionell galt dies für die Hilfe zum Lebens- unterhalt (HLU) im Rahmen des Bundessozialhil- fegesetzes. Dieses Netz ist allerdings schon in den 1990er Jahren durch die Herausnahme von Asyl- bewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen aus der Sozialhilfe und deren Zuweisung zu einem eigen- ständigen Leistungssystem auf Grundlage des Asyl- bewerberleistungsgesetzes ergänzt worden. Im Jahr 2003 kam die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hinzu, die zunächst als eigen- ständiges Leistungsgesetz eingeführt und ab 2005 in das neue SGB XII eingegliedert wurde. 2005 wurde dieser Flickenteppich schließlich um die neu eingeführte Grundsicherung für Arbeit- suchende gemäß SGB II erweitert. Spätestens seit diesem Zeitpunkt handelt es sich also um ein gan- zes System von Mindestsicherungsleistungen, das heranzuziehen ist, wenn man die Zahl und Struk- tur der Personen und Haushalte erfassen will, die – so der offizielle Anspruch – als „bekämpfte Armut“ am Rande der Armut leben (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2009). Tatsäch- lich ist die Zahl der Personen, die laufende Leis- tungen der HLU bezogen, im Verlauf der 1980er und 1990er Jahre langsam aber kontinuierlich an- gestiegen und erreichte zum Jahresende 2004 die Zahl von 2,9Mio. Personen. Mit Einführung des SGB II hat sich diese Zahl in den Folgejahren dras- tisch reduziert (Ende 2008: 0,3Mio. Personen). Dafür stieg die Zahl der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gemäß SGB II dramatisch an und verharrte auf hohem Niveau (Ende 2008: 6,6Mio. Personen). Fasst man die Empfänger aller vier Mindestsicherungsleistungen zusammen, bezogen Ende 2008 rund 7,6Mio. Per- sonen diese Leistungen. Damit ist der Anteil der Bezieher von Mindestsicherungsleistungen seit An- fang des Jahrzehnts von rund 3% auf fast 10% angestiegen. Die Zahl der Menschen, die auf staat- liche Mindestsicherungsleistungen angewiesen sind, hat sich also mehr als verdreifacht. Diese Ent- wicklung war Ergebnis nicht nur des Anstiegs wirt- schafts- und sozialstrukturell bedingter Armuts- risiken. Sie war ebenso das Ergebnis eines gezielten politischen Rückbaus der primären sozialen Siche- rungsnetze – im Falle der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Rahmen der Riesterreform und im Falle der Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Hartz-IV-Reform. Bei den genannten Zahlen ist zu bedenken, dass die Mindestsicherungsleistungen durch eine hohe Quote der Nichtinanspruchnahme gekennzeichnet sind. Während für die frühere HLU gemäß BSHG eine Dunkelziffer in der Größenordnung von 100% nachgewiesen wurde, wird für die Leistun- gen nach SGB II eine Dunkelziffer in Höhe von ca. 30% geschätzt (Becker 2007). Auch wenn sich da- mit die sog. Dunkelziffer der Armut in den letzten Jahren vermutlich deutlich verringert hat, ist nach wie vor von einer ausgeprägten Unternutzung der sozialen Mindestsicherungssysteme auszugehen. Vergleichsrechnungen zeigen, dass für die meisten Haushaltstypen die relative Armutsschwelle we- sentlich höher als das entsprechende Niveau der Mindestsicherungsleistung liegt. Dies signalisiert auch die wesentlich niedrigere Zahl und Quote von Mindestsicherungsleistungsempfängern im Vergleich zu Zahl und Quote der relativ Armen. Die Inanspruchnahme von Mindestsicherungsleis- tungen führt daher in der Regel keineswegs dazu, dass eine Situation der relativen Einkommens- armut vermieden wird. Insofern wird der regie- rungsoffiziell verwendete Begriff der „bekämpften Armut“ der tatsächlichen Lage der Leistungsemp- fänger nicht gerecht. Längsschnittuntersuchungen der Armutsbevölke- rung zeigen, dass die Einkommensmobilität innerhalb eines Jahres relativ gering ist. Erweitert man den Beobachtungszeitraum, zeigt sich eine deutliche Zunahme der Mobilität: Etwa 40% Per- sonen, die im Jahr 2000 unter der Armutsgrenze lebten, hatten fünf Jahre später diesen Einkom- mensbereich verlassen. Die hohe Mobilität lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeit der Überwindung von Armut zu. Ungefähr die Hälfte derer, die zunächst die Armutslage verlassen
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