Handbuch 5. Auflage

1084 Elsen  und die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse“, in deren Zentrum die Orientierung an den Erfor- dernissen der Nachhaltigkeit steht. Zum Abschluss des UN-Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002 wurde in der „Johannesburg-Erklä- rung“ die weltweite Bedeutung nachhaltiger Ent- wicklung bekräftigt und die Empfehlung an die UNO ausgesprochen, ab 2005 eine Dekade für nachhaltige Entwicklung auszurufen. 2004 veröf- fentlichte das deutsche Bundesministerium für Bil- dung und Forschung (BMBF) das „Grundsatzpapier zur Rolle der Hochschulen für eine nachhaltige Ent- wicklung“ (UNI 21), in dem der Handlungsrahmen sowie Empfehlungen zur Platzierung des Themas „Nachhaltigkeit“ an Hochschulen erläutert werden. Im Mai 2005 betonte die Konferenz der europä­ ischen Bildungsminister in ihrem Abschlusskom- muniqué die besondere Rolle der nachhaltigen Ent- wicklungfürdieeuropäischeHochschulentwicklung. Auch der Bericht „Bildung für nachhaltige Entwick- lung“ der Bundesregierung vom Dezember 2001 (BMBF 2001) forderte, Nachhaltigkeit zu einem festen Bestandteil des Bildungswesens zu machen. Im April 2010 verabschiedete die Hochschulrekto- renkonferenz mit der UNESCO-Kommission eine gemeinsame Erklärung zur Ausrichtung der Univer- sitäten auf Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dieses Ziel wurde im Rahmen des Berliner Kon­ gresses „Hochschulen für nachhaltige Entwicklung“ am 3. Oktober 2010 weiter konkretisiert. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen rief den Zeitraum von 2005–2014 zur Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ aus. Doch die Veränderungsresistenz scheint in den gesell- schaftlichen Institutionen, die Definitionsmacht besitzen, besonders stark zu sein. Nachhaltig und Sozialarbeit Die Erfordernisse der ökosozialen Transformation verdeutlichen die Bedeutung einer Arbeit am Sozia- len, die den Kulturwandel der Gesellschaft fördert und ermöglicht, den Zugang zu den notwendigen Lebensgütern sichert und sozialstaatliche Rechte ausweitet. Angesicht der Ressourcenknappheiten,, z. B. der Wasserversorgung in China, des Zugangs zu Boden in vielen Ländern Afrikas, Asiens oder La- teinamerikas, der katastrophalen Folgen des Klima- wandels, aber auch der wachsenden privaten und öffentlichen Armut in den Wohlfahrtsstaaten, stellt sich die Frage des Rechts auf Leben verbunden mit den nötigen Voraussetzungen neu. Die Weiterent- wicklung der Menschenrechtsarbeit muss die aktu- ellen Arenen der Lebensrechte integrieren. Wenn Ressourcen knapper werden, wird ihre erhal- tende Nutzung und ihre gerechte Verteilung zu einer zentralen sozial- und umwelt-, aber auch wirtschafts- poltischen Fragestellung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Verteilungsgerechtigkeit ge- winnt unter den Bedingungen derWachstumswende an Bedeutung, denn das Versprechen, nach erreich- tem Wachstum auch soziale und ökologische Ziele verfolgen zu können, hat keine Basis mehr. Ein ge- rechter Anteil am gesellschaftlichen Reichtum für alle ist der sozialpolitische Maßstab. „Zugleich darf niemand so viel mehr als andere haben, dass er die gleichberechtigte Einflussnahme für alle ande- ren außer Kraft setzen könnte.“ (Möhring-Hesse 2010, 124) Die Integration sozialpolitischer, allgemein gesell- schaftspolitischer, wirtschafts- und umweltpoliti- scher Zielsetzungen in Organisationsstrukturen und Lösungsansätze könnte zu einem Kern der Neudefinition des gesellschaftspolitischen Rah- mens und zur Generierung sozialproduktiver Prak- tiken und Institutionen vor dem Hintergrund der Wachstumswende werden. Es geht um die Siche- rung des Ressourcenzugangs und der Handlungs- optionen insbesondere für Benachteiligte, um Or- ganisationsformen und Regeln der Gestaltung von Lebensprozessen und der nachhaltigen Bewirt- schaftung der Lebensgrundlagen durch die betrof- fenen Menschen selber, um eine Reduktion der Versorgungsabhängigkeit vom Markt und um neue soziale Arrangements, in denen zivile Selbstorgani- sation möglich wird, und um wirksame politische Steuerung. Dies aber erfordert eine Ausweitung von Handlungsoptionen und einen Paradigmen- wandel von einer reaktiven und individualisieren- den hin zu einer gestaltenden und kooperativen Sozialpolitik und Sozialen Arbeit, die gesellschaftli- che Erfordernisse und veränderte Normalitäts­ vorstellungen zum Ausgangspunkt nimmt. Der Grundfähigkeitsansatz, der von Martha Nussbaum als wesentliche Begründung für einen neuen Be- griff des Wohlergehens formuliert wurde, ist als Basis für eine zukunftsfähige (Welt-)Sozialpolitik

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