Handbuch 5. Auflage
Armut und Armutspolitik 109 Armutspolitik im deutschen Sozialstaatsmodell Die lange Zeit zu beobachtende „Dethematisierung von Armut“ in den Sozialwissenschaften und die vergleichsweise späte Herausbildung einer Armuts- forschung in der Bundesrepublik ist nicht zuletzt Resultat eines geringen gesellschaftlichen und poli- tischen Interesses an dieser Thematik. Während über Jahrzehnte hinweg von einer „Tabuisierung von Armut“ in Politik und Öffentlichkeit der Bun- desrepublik gesprochen werden konnte, ist das Ar- mutsproblem in den 1990er Jahren immer stärker ins Blickfeld von Wissenschaft und Politik gerückt. Parallel dazu hat sich die theoretische und politi- sche Auseinandersetzung um Armut und Armuts- politik intensiviert. Eine Armutsvermeidung bzw. -bekämpfung im Rahmen des deutschen Sozialstaatsmodells ist zum einen durch eine enge Wechselbeziehung zwischen Arbeits- und Sozialpolitik und zum anderen durch das Spannungsverhältnis zwischen der nationalen und der kommunalen Ebene bestimmt: (1) Traditionell geht das deutsche Sozialstaats- modell von einer Pflicht zur Eigenvorsorge im Rahmen von Erwerbsarbeit und familiärer Unter- haltspflicht aus, knüpft also an den Sicherungs- institutionen Arbeit und Familie an. Insofern steht bei der Armutsbekämpfung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Ermöglichung einer Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit im Vorder- grund, während die Armutsvermeidung durch Transferleistungen des sozialen Sicherungssystems erst bei Störungen der Arbeitsmarktintegration einsetzt. Armutspolitische Aufgabe der Arbeits- politik ist die Verhinderung des Auftretens von Einkommenslosigkeit im Rahmen der Primärver- teilung am Arbeitsmarkt. Dies geschieht insbeson- dere durch die Sicherstellung eines ausreichenden Arbeitsplatzangebots sowie durch die rechtliche Regulierung des Arbeitsmarktgeschehens, aus- gerichtet am Leitbild des „Normalarbeitsverhält- nisses“ und der „Normalerwerbsbiographie“. Die Aufgabe der Sozialen Sicherung liegt dagegen darin, bei Ausfall oder unzureichender Höhe des Erwerbs- einkommens oder beim Auftreten sonstiger Be- darfssituationen präventive und / oder kompensa- torische Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Leistungspalette der sozialen Sicherung umfasst insbesondere monetäre Transfers, die ergänzend zum vorhandenen Einkommen bereitgestellt wer- den, um besondere Belastungen zu kompensieren (z. B. Kindergeld, Wohngeld), sowie monetäre Leistungen, die beim Eintreten allgemeiner oder besonderer Lebensrisiken an die Stelle eines fehlen- den Erwerbseinkommens treten. Hierzu gehören vor allem die Lohnersatzleistungen der Sozialver- sicherung als Kernbereich des sozialen Sicherungs- systems, die auf einer Kombination von Äquiva- lenz- und Solidarprinzip basieren. Hierzu gehören aber ebenso die Leistungen der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung, die unabhängig von eigenen Vor- leistungen und den Ursachen sozialer Not im Falle von Bedürftigkeit eine Basissicherung im Sinne eines sozialkulturellen Existenzminimums gewäh- ren. Neben den monetären Transferleistungen um- fasst das soziale Sicherungssystem eine große Band- breite von Sach- und Dienstleistungen , die vor allem auf örtlicher Ebene maßgeblich dazu beitragen sollen, materielle Hilfebedürftigkeit zu überwinden und / oder psychosoziale Folgen von Armut abzu mildern. (2) Charakteristisch für die deutsche Armuts- bekämpfung ist zugleich eine politisch-administra- tive Doppelstruktur von Interventionen des Bundes und der Gemeinden . Am markantesten ist diese Doppelstruktur bei der Bekämpfung der Einkom- mensarmut ausgeprägt mit dem Nebeneinander von vorrangigen Leistungen der Sozialversicherung einerseits und nachrangigen Sozialhilfe- und Grundsicherungsleistungen andererseits. Diese Doppelstruktur erlaubt eine flexible Krisenregulie- rung durch Verschiebung der fiskalischen und po- litischen Kompetenzen zwischen der Bundes- und der kommunalen Ebene. Während in ökonomi- schen Prosperitätsphasen die vorgelagerten Siche- rungsnetze und Integrationsinstrumente auf der Bundesebene ausgebaut wurden, wird umgekehrt in ökonomischen Stagnations- und Krisenphasen die Palette von Schutz- und Integrationshilfen auf Bundesebene zurückgeschnitten und den Gemein- den die Funktion eines „Sozialstaats in Reserve“ zugewiesen: Indem Armutspolitik zur Armenpoli- tik wird, droht dem kommunalen Sozialstaat eine strukturelle Überforderung (z. B. Leibfried /Tenn- stedt 1985; Hanesch 1997). Vor dem Hintergrund wachsender Armutsrisiken erweisen sich die bestehenden Sicherungsnetze als immer weniger ausreichend , einen wirksamen Schutz vor Armut zu bieten: Da die Sozialversicherung über
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