Handbuch 5. Auflage
110 Hanesch das Versicherungsprinzip an den Arbeitnehmersta- tus rückgekoppelt ist, verfügen nicht alle Bevölke- rungsgruppen über Leistungsansprüche. Zudem bestimmt gemäß dem Äquivalenzprinzip die frü- here Position in der Erwerbshierarchie das Niveau staatlicher Transferleistungen, wodurch benachtei- ligte Positionen in der Erwerbsarbeit durch die Lohnersatzleistungen tendenziell reproduziert wer- den. Insofern weist die Sozialversicherung traditio- nell gravierende Lücken imHinblick auf den Schutz vor Armut auf. Hinzu kommt: Durch den zuvor skizzierten sozialökonomischen Strukturwandel wird das Fundament der Sozialversicherung zuneh- mend schmaler. Es wächst die Zahl derer, die durch prekäre Beschäftigungsformen und / oder längere oder häufigere Unterbrechungen der Erwerbstätig- keit keinen ausreichenden Schutz in der Sozialver- sicherung finden und die beim Eintreten allgemei- ner Existenzrisiken auf das letzte Sicherungsnetz angewiesen sind. Durch diese Entwicklung sowie durch Defizite in den steuerfinanzierten Transfers ist der Sozialhilfe im Verlauf der 1990er Jahre die Funktion einer allgemeinen Grundsicherung für wachsende Bevölkerungsgruppen zugewachsen – eine Aufgabe, die für sie bei Einführung des Bun- dessozialhilfegesetzes nicht vorgesehen war, die mit ihren Konstruktionsprinzipien zudem kaum zu ver- einbaren ist. Tatsächlich wird ein Schutz vor Armut durch die Sozialhilfe nur sehr unzureichend reali- siert, nicht nur als Folge eines seit Jahren unzurei- chenden Niveaus der Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern auch wegen der restriktiven Bedingungen der Leistungsgewährung, durch die viele Bedürftige von der Inanspruchnahme ihrer Rechtsansprüche abgehalten werden. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die zuvor genannten weiteren Bausteine des Systems sozialer Mindestsicherung. Diese traditionellen Strukturmängel wurden insbes. im letzten Jahrzehnt durch eine Veränderung sozial- staatlicher Interventionen überlagert : Seit Mitte der 1970er Jahre wurden im Gefolge ökonomischer und fiskalischer Krisen zwar wiederholt Einschnitte in das soziale Leistungsnetz vorgenommen. Seit den 1990er Jahren wurden Forderungen nach ar- beits- und sozialpolitischen Leistungseinschnitten nicht nur fiskalisch begründet, sondern waren von einer grundsätzlichen Kritik am Sozialstaat be- stimmt. Ausgehend von einem neoliberalen Para- digma setzten Mainstream-Ökonomen darauf, mit einem „Umbau des Sozialstaats“ die bestehenden Schutz- und Sicherungsstandards zurückzuneh- men. Dabei ist das letzte Netz sozialer Sicherung ins Zentrum der Umbaumaßnahmen gerückt. Durch die Zunahme eines Niedriglohnsektors ei- nerseits und durch Leistungseinschnitte in den vorgelagerten Sicherungsnetzen andererseits hat die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung als unterster Sockel für die Pyramide von Erwerbseinkommen und Lohnersatzleistungen immer größere Bedeu- tung und Brisanz erhalten. Trotz ihrer Randstellung im Gesamtsystem sozialer Sicherung kommt ihr eine „verteilungsstrategische Pufferfunktion“ zu. Entsprechend der vorherrschenden Logik einer „Umbaupolitik“ waren die wiederholten Schritte zu einer Reform des letzten Netzes denn auch we- niger daran ausgerichtet, seine Schutz- und Inte- grationsfunktion zu erhalten bzw. auszubauen. Sie verfolgten vielmehr das Ziel, dieses Netz tiefer zu hängen und restriktiver auszugestalten, um den Druck insbes. gegenüber den erwerbsfähigen Ar- men zu erhöhen. Vor allem seit dem ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts sind die primären Netze sozialer Si- cherung zurückgefahren worden; seitdem hat sich der Stellenwert dieser primären Netze verringert. Umgekehrt ist das letzte Netz sozialer Sicherung immer stärker ausdifferenziert worden und hat sich sein Gewicht erhöht. Analysen zur Wirkung sozial- staatlicher Transferleistungen weisen darauf hin, dass diese Transfers zwar nach wie vor in hohem Ausmaß dazu beitragen, das Eintreten von Ein- kommensarmut zu vermeiden. Die armutsvermei- dende Wirkung ist jedoch im letzten Jahrzehnt schwächer geworden. Dieser verringerte Effekt ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sich die Aufgabe der Armutsprävention immer stärker auf die sozialen Mindestsicherungssysteme konzen- triert. Angesichts der Zunahme sozialökonomi- scher Verarmungsrisiken und einer Verengung ökonomisch-fiskalischer Handlungsspielräume im Zuge des globalisierten Standortwettbewerbs ist die sozialstaatliche Aufgabe einer Vermeidung bzw. Überwindung von Armut zweifellos schwieriger geworden. Dennoch lassen sich Ansatzpunkte für eine bedarfsgerechtere Armutspolitik auf zumindest vier Ebenen identifizieren (Hanesch 1995): Diese liegen (a) in der Erhaltung /Wiederherstellung existenzsichernder Mindestlöhne in Verbindung mit einer Regulierung atypischer Formen der Er- werbsarbeit und einer Verhinderung der Ausdiffe-
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=