Handbuch 5. Auflage
Nationalsozialismus 1093 1933 wurden im Deutschen Reich insgesamt 300.000 Personen aus politischen Gründen ver- folgt, meist Sozialdemokraten und Kommunisten, 100 davon sogar auf offener Straße ermordet. Hinzu kamen 65.000 Personen, die im gleichen Zeitraum ins Exil gingen. Viele kommunistische Reichstagsabgeordnete wurden verhaftet, die Freien Gewerkschaften durch eine propagandistisch he- rausgestellte Aktion am 2. Mai 1933 zerschlagen. Damit war der Terror gegen den sog. Marxismus noch nicht an sein Ende gelangt. In den nächsten Jahren trocknete das NS-Regime systematisch die kommunistischen und sozialdemokratischen Mi- kromilieus aus, indem es die Familienangehörigen von politisch Verfolgten nachgerade in „Sippen- haft“ nahm (Mason 1982, 41 f.; Mallmann / Paul 1995a, 408 f.). Die Kommunen entzogen Angehö- rigen von sog. Schutzhäftlingen aus Eigeninitiative Fürsorgeleistungen, obwohl sich das Reichsinnen- ministerium explizit gegen ein solches Vorgehen ausgesprochen hatte (Herrmann 1992, 118). Oft- mals wurde die gesamte Familie eines politisch Ver- folgten einfach als „asozial“ deklariert, ihre Kinder wurden in Erziehungs- und Pflegeheime eingewie- sen und den Eltern das Sorgerecht entzogen. Dies war besonders immer dann der Fall, wenn beide Eltern über einen längeren Zeitraum inhaftiert waren. Die Gestapo forderte Frauen ostentativ zur Scheidung von ihren Ehemännern auf, und viele Kinder wurden von Klassenkameraden und Leh- rern schikaniert. Die zuständigen Behörden entzo- gen den Angehörigen Renten, auf die eigentlich Anspruch bestanden hätte. Viele Familien politisch Verfolgter standen unter ständiger Beobachtung und sollten durch eine gezielte Mischung aus öko- nomischer Existenzvernichtung sowie körperlichen und seelischen Schikanen gefügig gemacht werden (Nelles et al. 2003, 2005). Die sozialen Vergünstigungen für die Arbeiter- schaft als das zweite, von Mason eingangs genannte Feld hingen mit der Lohn- und Tarifpolitik des NS-Staates zusammen, die der staatlichen Arbeits- und Wirtschaftverwaltung oblag. Die Grundlage der NS-Arbeitsverfassung waren das „Gesetz über die Treuhänder der Arbeit“ vom 19. Mai 1933 und das „Gesetz über die Ordnung der nationalen Ar- beit“ vom 20. Januar 1934 (Frese 1991, 36–250). Die neu eingesetzten Treuhänder der Arbeit, die dem Reichsarbeitsministerium unterstanden, soll- ten die Bedingungen für den Abschluss von Ar- beitsverträgen regeln, die Einhaltung der geltenden Tarifordnungen überwachen und für die „Erhal- tung des Arbeitsfriedens“ im Betrieb sorgen, wobei sie mit der Gestapo kooperierten (Roth 2000, 10–53). Die Festlegung der Löhne wurde mit dem „Arbeitsordnungsgesetz“ in die Betriebe verlagert und war Aufgabe des „Betriebsführers“. Die Lohn- unterschiede zwischen und innerhalb der einzel- nen Branchen nahmen daraufhin deutlich zu (Hachtmann 1989). Die Löhne in der Rüstungs- industrie, vor allen Dingen in Metall verarbeiten- den Betrieben, wuchsen ungleich stärker als in den Branchen der Konsumgüterindustrie oder in der Landwirtschaft. Die individuelle Leistungsent lohnung, die der NS-Staat propagierte, führte zur innerbetrieblichen Lohndifferenzierung, und ge- fördert wurde diese nicht zuletzt durch die Zer- schlagung der Interessenvertretung der Arbeiter- schaft. Seither wurden Lohnverbesserungen vor allem individuell erzielt, zum Beispiel durch Dro- hung mit Arbeitsplatzwechsel. Auf diese Weise er- reichten einzelne Gruppen von Arbeitern betrieb- liche und nicht-monetäre Lohnersatzleistungen, die schließlich zu erheblichen Lohndisparitäten in ein und demselben Betrieb führten. Die Spaltung der Arbeiterschaft, also Masons drittes Feld der Sozial- und Arbeiterpolitik des NS-Re- gimes, war wohl auch ein Effekt dieses Übergangs zur individuellen Leistungsentlohnung. Generell resultierte sie allerdings weniger aus einer bewussten Herrschaftsstrategie, sondern mehr aus den Begleit- erscheinungen der forcierten Rüstung, die 1933 be- gonnen hatte (Tooze 2007, 19–92). In deren Ge- folge kam es zu einer beispiellosen Transformation des Arbeitsmarkts wie auch der sozialen Zusammen- setzung der Arbeiterschaft. Der Vierjahresplan vom Oktober 1936 und die Hinwendung zur Autarkie- politik beschleunigten diesen Prozess. Bis Kriegs- beginn veränderten sich die Beschäftigtenverhält- nisse in den einzelnen Sektoren der Wirtschaft grundlegend. So büßte die Landwirtschaft mehr als ein Fünftel ihrer Arbeitskräfte ein (Corni/Gies 1997, 280–298). Ähnliches galt für die Nahrungs- mittel-, die Textil- und die Bekleidungsindustrie, wohingegen die chemische Industrie im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von 28% und der Maschi- nenbau sogar von 48% an Beschäftigten verzeich- nete (Bajohr 2009). Hinzu kam eine starke Binnen- wanderung von Arbeitskräften, besonders nach Mitteldeutschland, wo sich signifikante Teile der
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