Handbuch 5. Auflage
1094 Nolzen · Sünker neu entstandenen Flugzeugindustrie ansiedelten und die dortigen Braunkohle- und Kautschukreser- ven zu Treibstoff hydriert wurden. Auch der Anteil der Frauen an der Industriearbeiterschaft wuchs an, obwohl das NS-Regime erst versucht hatte, sie auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter zu beschränken (Hachtmann 1993, 334–341). Ein weiterer Effekt der NS-Autarkiepolitik war der Mangel an Arbeitskräften, der eine verschärfte Lenkung des „Arbeitseinsatzes“ erforderte. Daher ging das NS-Regime mit dem Angriff auf Polen am 1. September 1939 zur Zwangsrekrutierung von ausländischen Arbeitskräften über. Mit jedem weiteren militärischen Expansionsschritt gerieten neue Gruppen von Zwangsarbeitern ins Visier der NS-Arbeitsverwaltung. 1944 waren mehr als acht Millionen ausländische Arbeitskräfte aus 25 Na- tionen im Deutschen Reich tätig (Herbert 1985; Spoerer 2001). Zu deren Disziplinierung hatte das NS-Regime bald ein Sonderrecht etabliert, das für jede Nationalität unterschiedliche Formen von Unterbringung, Ernährung und, soweit man da- von überhaupt sprechen kann, „Arbeitsschutzbe- stimmungen“ vorsah, gepaart mit teilweise drako- nischen Strafen für „Sabotage“, „Arbeitsbummelei“ und „geschlechtlichem Umgang“ mit Deutschen. Zwangsarbeiter, die wegen miserabler Arbeitsbe- dingungen aus den Betrieben flohen oder aufgrund körperlicher Erschöpfung ihr Soll nicht erfüllten, wurden in Arbeitserziehungslager eingeliefert, in denen sie unter erbärmlichen Bedingungen ihr weiteres Dasein fristeten (Lotfi 2000). Mehr als 400.000 Personen wurden in diesen Lagern, die oft in der Nähe großer Industriebetriebe lagen, inhaftiert. Durch den „Arbeitseinsatz“ ausländi- scher Arbeitskräfte entstand sowohl in den indus- triellen Betrieben als auch in der Landwirtschaft eine rassistische Hierarchie, an deren Spitze die deutschen Arbeiter standen. Deren Solidarität mit den Zwangsarbeitern war zumeist äußerst be- grenzt. Sie konzentrierten sich stattdessen auf das eigene Überleben. Terror, soziale Vergünstigungen durch Lohnpolitik und die Differenzierung innerhalb der Arbeiter- schaft trugen zweifellos nicht unwesentlich zu de- ren Integration in das NS-Regime bei. Um diesen vierten, von Mason beschriebenen Prozess verste- hen zu können, muss jedoch die Rolle der Deut- schen Arbeitsfront (DAF) berücksichtigt werden, die am 10. Mai 1933 als Nachfolgerin der „gleich- geschalteten“ Gewerkschaften aus der Taufe ge- hoben worden war. Die DAF, die zunächst keine Kompetenzen in den Betrieben besessen hatte, ent- wickelte sich schnell zur Einheitsorganisation für alle deutschen Beschäftigten. Zu Kriegsbeginn zählte sie fast 25 Millionen Mitglieder, darunter knapp 45.000 hauptamtliche und mehr als zwei Millionen ehrenamtliche Funktionäre (Hacht- mann 2005). Auf der Leitungsebene war die DAF bürgerlich geprägt, wohingegen in den unteren Ämtern das Kleinbürgertum in Gestalt von Selbst- ständigen und Angestellten dominierte. Facharbei- ter, gelernte und ungelernte Arbeiter waren in der Regel nur als einfache Mitglieder tätig oder mit nachrangigen ehrenamtlichen Aufgaben betraut. Vor allen Dingen durch die illegale Beschlagnahme des Gewerkschaftsvermögens und durch die Mit- gliedsbeiträge – die daraus resultierenden Einnah- men waren in den beiden letzten Vorkriegsjahren höher als die Ausgaben des Reichshaushaltes – wurde die DAF zu einem riesenhaften Wirtschafts- unternehmen, dessen Bedeutung der Großindus- trie in nichts nachstand. Erklärtes Ziel der DAF war es, die Betriebspolitik zu monopolisieren und die staatliche Dominanz in diesem Feld zu brechen. Zu diesem Zwecke schuf sie eine Vielzahl an Nebenorganisationen, die auf eine quasi-gewerkschaftliche Weise in die Betriebs- politik interferierten. Dazu zählten das Amt „Schönheit der Arbeit“, das vorgab, sich um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu küm- mern, oder aber die entsprechenden Abteilungen, die sich um Berufsbildung und Berufserziehung bemühten (Frese 1991, 251–448). Ein weiterer Schwerpunkt war die betriebliche Fürsorge, die unter der Bezeichnung „Soziale Betriebsarbeit“ fir- mierte. Sie lag größtenteils auf den Schultern von Frauen, weil sie als ganzheitliche „Familienpolitik“ konzipiert war und primär auf weibliche „Gefolg- schaftsmitglieder“ zielte (Sachse 1987, 1990). Diese „Betriebspflegerinnen“ wurden später sum- marisch als „Volkspflegerinnen“ bezeichnet und bekleideten in Personalunion die entsprechenden Ämter im Gesundheits- und Fürsorgeapparat des NS-Regimes. Zum Paradepferd der DAF-Arbeit entwickelte sich die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ (KdF), die im Herbst 1933 nach italienischem Vorbild ge- gründet worden war. Sie verstand sich selbst als eine Art Freizeitorganisation für DAF-Angehörige
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