Handbuch 5. Auflage

Nationalsozialismus 1095 und organisierte unzählige, von der NS-Pro- paganda weidlich ausgeschlachtete Reisen. In der Vorkriegszeit verreisten im Jahresdurchschnitt mehr als zehn Millionen Deutsche mit KdF. Jedoch hielten sich nur knapp eine Million Urlauber sie- ben Tage oder länger in ihren Feriendomizilen auf, und eine verschwindend geringe Minderheit kam in den Genuss einer Schiffsreise nach Norwegen, Italien und Madeira. In aller Regel beschränkte sich KdF auf Wochenendausflüge (Buchholz 1976). Dennoch darf die Integrationsleistung die- ser Organisation nicht unterschätzt werden. Of- fenbar bewirkte sie unter vielen Deutschen so etwas wie eine gefühlte Partizipation und soziale Mobili- tät. Dieser Befund kann für die gesamte DAF ver- allgemeinert werden. Deren Bedeutung lag nicht so sehr in einer egalitären Angleichung der Klas- senverhältnisse, sondern in der Bereitstellung so- zialer Vergünstigungen, die nur sog. arischen Deutschen zu Gute kamen. Die Integration der Arbeiter in das NS-Regime war die eine, der Aus- schluss von Juden, „jüdischen Mischlingen“ und anderen „objektiven Gegnern“ die andere Seite dieser Politik der DAF. Rassen- und Gesundheitspolitik Ein zweiter Schwerpunkt, auf den sich die vom NS-Regime praktizierte Politik der „Volksgemein- schaft“ erstreckte, war die Rassen- und Gesund- heitspolitik. Dieses relativ junge Politikfeld erfuhr sofort nach der Machtübernahme eine beispiellose Expansion, die sowohl die staatliche Gesundheits- bürokratie als auch das Gesundheitswesen der NSDAP betraf. Ein wichtiger Katalysator dieses Prozesses war das „Gesetz zur Verhütung erbkran- ken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 und die da- rin verfügte Zwangssterilisation sog. Erbkranker, zu deren Durchführung die Medizinalverwaltung erweitert werden musste (Fleiter 2006, 57–121). Im Deutschen Reich wurden bis 1944 / 45 mindes- tens 350.000 Personen zwangssterilisiert, je zur Hälfte Männer wie Frauen (Bock 1986; Ganns- müller 1987, 45). Die Sterilisationen verliefen ar- beitsteilig: Ärzte, Fürsorgerinnen oder Hebammen lieferten Erkenntnisse, die sie während ihrer Tätig- keiten gewonnen hatten, an die „Erbgesundheits- kartei“, die zehn Millionen Einträge umfasste und der „erbbiologischen“ Bestandsaufnahme diente (Ley 2004; Lisner 2006, 250–279. Diese Kartei erfasste Personen, die für eine Zwangssterilisation in Frage kamen, aber auch Antragsteller von Leis- tungen wie „Ehestandsdarlehen“ oder „Kinderbei- hilfe“, die auf ihre „biologische Würdigkeit“ über- prüft werden mussten. Die Sterilisationen selbst wurden schließlich durch Amtsärzte vorgenommen (Vossen 2001, 236–262, 416–452). Eine grundlegende Neuordnung erfuhr nach 1933 auch das öffentliche Gesundheitswesen (Sachße /Tennstedt 1992, 97–110). Durch das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheits- wesens“, das zum 1. April 1935 in Kraft trat, er- hielt die Gesundheitsabteilung im Reichsministe- rium des Innern Zugriff auf die Mittel- und Unterbehörden der inneren Medizinalverwaltung. Zu deren Aufgaben zählten nun die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch einen flä- chendeckenden öffentlichen Gesundheitsdienst und die Arzneimittelversorgung, die Bekämpfung ansteckender Krankheiten sowie die Aufsicht über die Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten und die verschiedenen Heilberufe (Süß 2003, 43–52). Die Abteilung IV für Volksgesundheit im Reichs- ministerium des Innern entwickelte sich nunmehr zur zentralen gesundheitspolitischen Lenkungs- instanz, die auch noch die Krankenversicherung beaufsichtigte, nicht jedoch die ärztliche Standes- politik, für welche die 1936 ins Leben gerufene Reichsärztekammer zuständig blieb. Die Abtei- lung IV, in der 1933 lediglich sieben Beamte im höheren Medizinaldienst tätig gewesen waren, wuchs 1942 auf 50 Beamte in 40 Referaten an. Zugleich stiegen auch die Aufwendungen für das öffentliche Gesundheitswesen im Haushalt des Reichsministeriums des Innern. Lagen sie im Jahre 1933 noch bei 1,2 Millionen, so verzwan- zigfachten sie sich bis 1942 auf 24,1 Millionen Reichsmark. Eine ähnliche Expansion lässt sich bei den approbierten Ärzten beobachten, deren Zahl sich zwischen 1933 und 1943 auf 73.500 verdoppelte (Süß 2003, 432, 436). Neben der staatlichen Gesundheitsbürokratie wa- ren unzählige Dienststellen der NSDAP mit „Volksgesundheit“ im weitesten Sinne befasst (zur Struktur der NSDAP Nolzen 2004, 99–111). Dies unterstreicht die herausgehobene ideologische Be- deutung, die dieses Politikfeld, das sich an der Schnittstelle zwischen „Rassenhygiene“, Eugenik und „Bevölkerungspolitik“ befand, in der NS-Zeit

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