Handbuch 5. Auflage

1096 Nolzen · Sünker  besaß (Kappeler 2000). Zu den „volksgesundheit- lich“ tätigen Parteiorganen zählten das Hauptamt für Volksgesundheit und der ihm unterstellte Na- tionalsozialistische Deutsche Ärztebund (NSDÄB), dem 1942 etwa 42.000 Ärzte angehörten (Kater 2000), die DAF, die die betriebliche „Gesundheits- führung“ beherrschte (Süß 2003, 69–72, 254– 268), die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), die mit fast 14 Millionen Mitgliedern zu Kriegsbeginn der zweitgrößte angeschlossene Ver- band der NSDAP war (Hansen 1991, 288–325), die Hitler-Jugend (HJ), die zu diesem Zeitpunkt fast neun Millionen männliche und weibliche Ju- gendliche umfasste (Buddrus 2003, 903–950), so- wie die eher locker organisierten NS-Schwestern- schaften, die 1942 in den neuen NS-Reichsbund Deutscher Schwestern überführt wurden, dem 56.000 Schwestern angehörten (Breiding 1998, 177–198). Diese Organisationen wandten sich ei- nerseits an ihre eigene Klientel, um die jeweiligen Imperative der „Volksgesundheit“ durchzusetzen, zielten andererseits aber auch auf spezifische Grup- pen außerhalb ihrer Apparate. Am deutlichsten lässt sich dies am Medizinapparat der SS zeigen, dessen ursprüngliche Aufgabe die rassenpolitisch motivierte, die gesamte Familie jedes SS-Angehöri- gen umfassende Etablierung einer „Sippengemein- schaft“ war (Schwarz 1997). Seit 1938 / 39 über- nahmen SS-Ärzte die rassenhygienische Selektion von einer halben Million „Volksdeutscher“, die sich in Lagern im Deutschen Reich aufhielten und in den neu eroberten Ostgebieten zur Ansiedlung kommen sollten (Heinemann 2003). Schließlich beteiligte sich der SS-Medizinapparat auch am Massenmord an den europäischen Juden (Klee 1986; Hahn 2008). Dass Gesundheits-, Rassen- und Vernichtungs- politik im NS-Regime Hand in Hand gingen, wurde auch aus Hitlers auf den 1. September 1939 zurückdatierten „Euthanasiebefehl“ deutlich, mit dem er den Chef der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler und den damaligen Oberarzt der Berliner Universitätsklinik Dr. Karl Brandt (Schmidt 2009) persönlich dazu ermächtigte, „unheilbar Kranken“ den „Gnadentod“ zu „gewähren“. Zu diesem Zweck gründete Bouhler eine geheime Behörde, deren Sitz in der Berliner Tiergartenstraße 4 lag. Die erste Welle der sog. Aktion T 4 lief bis zum Sommer 1941 und wurde nach den öffentlichen Protesten des Münsteraner Bischof Clemens Au- gust Graf von Galen vorübergehend gestoppt (Süß 2003, 127–151). Bis zu diesem Zeitpunkt waren in speziellen Tötungsanstalten wie Hadamar oder Grafeneck fast 70.000 Personen, in der Regel geis- tig und körperlich Behinderte, darunter viele Kin- der, ermordet worden (Klee 1983; Aly 1989; Fried- lander 2002). Nach kurzer Unterbrechung wurde die „Euthanasie“ jedoch weitergeführt. Die zweite Welle, die im Sommer 1942 begann, brachte einen intensiveren Zugriff auf die Heil- und Pflegean- stalten mit sich, bei der die Provinzialverwaltun- gen, denen diese Einrichtungen auf regionaler Ebene unterstanden, eine besondere Rolle spielten (Sandner 2003; Scheffczyck 2008). Gemeinsam mit den Anstaltsdirektoren suchten diese Verwal- tungsträger im Spannungsfeld von psychiatriepoli- tischen Entscheidungen, allgemeinen Funktions- postulaten des NS-Gesundheitssystems und der Eskalation des alliierten Luftkrieges gegen das Deutsche Reich nach adäquaten Lösungen, um dem Problem zunehmender gesundheitspolitischer Ressourcenverknappung zu begegnen. Die Ermor- dung „Unproduktiver“ schien ihnen dabei ein gangbarer Weg zu sein. Der zweiten Phase der „Eu- thanasie“ fielen daraufhin zwischen 72.000 und 117.000 Psychiatriepatienten zum Opfer (Süß 2003, 310–369). Gesundheit war im NS-Staat ein knappes Gut, und dies zeigte sich vor allen Dingen unter den Bedingungen des Zweiten Weltkrieges. Zwischen 1939 und 1945 nahmen in der deutschen Bevölke- rung mangel- und erschöpfungsbedingte, nicht- tödliche Krankheiten zu, wobei sich eine zuneh- mende Differenzierung des Krankheitsrisikos nach Alter, Wohnort und Geschlecht ergab (Süß 2003, 381–416). Zugleich kam es zu fortgesetzten Krisen medizinischer Versorgung. Diese wurde zu einem Mangelgut, das sich in den vom Bombenkrieg be- einträchtigten Großstädten besonders bemerkbar machte. Dieser wiederum führte zur zunehmenden Dezentralisierung gesundheitspolitischer Entschei- dungsprozesse. Es waren in erster Linie regionale und kommunale Gesundheitsbehörden, welche chronisch Kranke oder Insassen von Altersheimen systematisch aus ihren Zuständigkeitsbereichen ab- schoben und sie in provisorisch eingerichteten Hilfsunterkünften ohne ausreichende medizinische Versorgung unterbrachten (Irmak 2002; Schlegel- Voss 2005). Im Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Verwertbarkeit im Produktionsprozess zum

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