Handbuch 5. Auflage
Nationalsozialismus 1097 Richtmaß gesundheitspolitischer Chancenvertei- lung und es kam zu einer schleichenden Hierarchi- sierung der Kranken durch Prioritätensetzungen bei der Verteilung von Gesundheitsleistungen. An der Spitze standen Soldaten und Rekonvaleszenten, die als „wehrfähig“ galten und denen alle nur er- denkliche medizinische Hilfe zuteil wurde, teil- weise auf Kosten der zivilen Kranken. Danach ka- men potenziell „produktive“ Arbeiter, die sukzessive die für die Kriegswirtschaft verzichtbaren Kräfte, Alterskranke, Sieche und Psychiatriepatienten bei- seite schoben. Am Ende der Hierarchie standen wiederum die Zwangsarbeiter, deren Gesundheits- versorgung nur in Ausnahmefällen gewährleistet war. Der seit 1942 / 43 zu beobachtende Verdrän- gungsprozess bei der Verteilung von gesundheits- politischen Leistungen schloss die bewusste Er- mordung von Anstaltspatienten und den Tod vieler anderer „Unproduktiver“ ein. Es wäre nun aber verfehlt, die vernichtungspoliti- sche Praxis der NS-Gesundheitspolitik lediglich als Folge von kriegsinduzierten systemischen Zwängen oder der durch die Regimespitze vorgegebenen Richtungsentscheidungen zu deuten. Vielmehr sind weder die „Euthanasie“ noch die übrigen ge- sundheitspolitischen Prioritätensetzungen ohne je- nes arbeitsteilige Zusammenspiel zwischen Zen- trale und Peripherie, das sich im „Dritten Reich“ Bahn brach (Gruner 1997, 2000, 2002), zu ver- stehen. Die Akteure des Gesundheitssystems, die Medizinalbeamten, Anstalts- und Krankenhausdi- rektoren, Ärztinnen und Ärzte und Gesundheits- fürsorgerinnen und Hebammen, spielten dabei eine wichtige Rolle und besaßen Entscheidungs- spielräume, die ihnen unter „normalen“ Umstän- den nicht oder nur in einem eingeschränkten Maße zugekommen wären. Viele gesundheitspolitische Akteure befanden sich durchaus mit der rassenhy- gienischen Zielsetzung des NS-Staates in Einklang und hatten keine Probleme damit, sich an vernich- tungspolitischen Maßnahmen zu beteiligen, ja, diese aktiv zu forcieren. Offenbar war die NS-Ideo- logie auch unter den Berufsangehörigen des Ge- sundheitssystems weit verbreitet. Soziale Hilfe voll- zog sich hier zum guten Teil als kontinuierliche Angleichung an die weltanschaulichen Vorgaben des NS-Regimes. Von der Wohlfahrtspolitik zur „Volkspflege“ Vom Bereich der Gesundheitspolitik schwer zu trennen ist die öffentliche Fürsorge, die sich seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ausdifferenziert hatte. In der Endphase der Weimarer Republik vollzog sich dann, so konkurrierende Interpretatio- nen, ein schleichender Umbau des demokratischen zum autoritären Wohlfahrtsstaat (Sachße /Tenn- stedt 1992, 18–45; als kommunales Beispiel Rud- loff 1998), der durch den NS-Staat beschleunigt und radikalisiert wurde, beziehungsweise die „fa- schistische Aufhebung von Wohlfahrtsstaatlich- keit“ (Sünker 1994). Das augenfälligste Beispiel dieses Prozesses war der Ausschluss der Juden (Gruner 2002) und sog. Gegner aus der öffent- lichen Fürsorge, der im Frühjahr 1933 einsetzte. Als entscheidendes Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Vorstellungen im Bereich der öffentlichen Fürsorge erwies sich jedoch die NSV, die Hitler am 3. Mai 1933 als die parteiamt- liche Organisation anerkannte, die für alle Fragen der Volkswohlfahrt und Fürsorge verantwortlich sein sollte. Ihr Vorsitzender Erich Hilgenfeldt hatte „für die Auflösung aller privaten Wohlfahrtsein- richtungen Sorge zu tragen, sowie die Führung des Caritasverbandes und der Inneren Mission in die Hand zu nehmen“ (Vorländer 1988, 198). Es oblag der NSV also, die freie Wohlfahrtspflege „gleich- zuschalten“, die maßgeblich durch die beiden Kon- fessionen und Organisationen der Arbeiterbewe- gung getragen wurde. Dabei profitierte sie zum einen vom polizeilichen Verbot der Arbeiterwohl- fahrt und der Roten Hilfe (Eifert 1993; He- ring / Schilde 2003), zum anderen von der staatli- chen Anerkennung von Innerer Mission, Caritas, Deutschem Roten Kreuz (DRK) und NSV als den vier einzigen Spitzenverbänden der freien Wohl- fahrtspflege (Vorländer 1988, 23). Schließlich schloss die NSV Arbeitsabkommen mit diesen Spitzenorganisationen, die formal selbstständig bleiben oder – wie das DRK (Morgenbrod /Mer- kenich 2008) – unter den Einfluss der SS gerieten. Parallel zur „Gleichschaltung“ konzentrierte sich die NSV auf den Aufbau ihres Apparates, der bis 1935 / 36 abgeschlossen war. An der Spitze stand das von Hilgenfeldt geleitete Hauptamt für Volks- wohlfahrt, das eine Reichsleitungs-Dienststelle der NSDAP war. Der Struktur dieses Hauptamtes, die
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