Handbuch 5. Auflage
1098 Nolzen · Sünker sich auf der regionalen, bezirklichen und lokalen Ebene in den Gauen, Kreisen und Ortsgruppen re- produzierte, lässt sich bereits entnehmen, in welche Tätigkeitsbereiche die NSV bis dahin expandiert hatte (Zimmermann 1938, 65–78; Hansen 1991, 372, 374). Es bestand aus dem Amt Wohlfahrts- pflege und Jugendhilfe, das alle Fragen der Koope- ration mit kommunalen Behörden und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege behandelte und dem Amt Anstalts- und Sonderfürsorge, dem beispiels- weise der Bahnhofsdienst, die Fürsorge für Straf- entlassene, die „Betreuung“ der Rückwanderer aus dem Ausland, die Hilfe für Körperbehinderte, Schwerhörige, Gehörlose, Taubstumme und Blinde, die Alters-, Obdachlosen- und Trinkerfür- sorge und die Rauschgift- und Seuchenbekämp- fung oblagen. Das Amt für Jugendhilfe übernahm Aufgaben bei der Schutzaufsicht, Fürsorgeerzie- hung und Ermittlungshilfe und kooperierte mit Polizeibehörden und Justiz. Schließlich bearbeitete das Amt für Familienhilfe und Wohnungsfürsorge sämtliche Angelegenheiten des „Hilfswerks Mutter und Kind“, einer Art Vorzeigeprojekt der NSV. Das „Hilfswerk Mutter und Kind“ gewährte kin- derreichen Familien, aber auch allein erziehenden Müttern Arbeitsplatz- und Wohnungshilfe, medi- zinische Unterstützung und bot Kinderbetreuung an. Die Hilfsmaßnahmen konnten auf Antrag von (werdenden) Müttern, Behörden und Einzelper- sonen gewährt werden und setzten eine amtsärzt- liche Untersuchung der Mutter sowie eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse voraus (Vorlän- der 1988, 261; Zolling 1986, 198–223). Leistun- gen waren also an einen positiven „Rassewert“ ge- bunden. Die Zahl betreuter Mütter stieg von 175.000 im Jahre 1935 auf mehr als 500.000 im Jahre 1941 an. Im gleichen Zeitraum verdreifachte sich der Besuch der Hilfsstellen auf 10,3 Millionen Personen. 1941 gab es fast 30.000 „Hilfsstellen Mutter und Kind“ mit mehr als 8.000 Ärzten (Hammerschmidt 1999, 593). Eine noch stärkere Expansion verzeichneten die Kindertagesstätten der NSV, die sich von 1.061 Anfang 1936 auf 16.149 Ende Dezember 1942 verfünfzehnfachten (Hansen 1991, 170). Darin zeigt sich die hohe Bedeutung, die die NSV der „familienpolitischen“ Arbeit zumaß. Diese Tätigkeiten waren eindeutig ideologisch ausgerichtet. Hilfeleistungen kamen nur „rassisch wertvollen“ Müttern und Kindern zugute (zusammenfassend Pine 1997, 8–116). Die bedeutendste Sonderaufgabe der NSV war das 1933 ins Leben gerufene „Winterhilfswerk“ (WHW), an dem sich auch andere Gliederungen und angeschlossene Verbände der NSDAP sowie Caritas, Innere Mission und DRK beteiligten (Auts 2001, 209–335). Zum WHW gehörte die jährlich im gesamten Deutschen Reich abgehaltene Samm- lung, die aus Sach- und Geldspenden bestand, und die „Betreuung“ von Hilfsbedürftigen, die am 1. Oktober eines jeden Jahres einsetzte und mit dem 31. März im darauf folgenden Jahr endete. Spen- den wurden bei allen „Volksgenossen“ und bei „jü- dischen Mischlingen“ gesammelt, nicht aber bei Juden. Die Sammlungen verliefen teilweise sehr aggressiv. Dabei bedrängten dieWHW-Mitarbeiter unwillige Spender oftmals körperlich und ver- öffentlichten Namenslisten, in denen sie als „Volks- schädlinge“ diffamiert wurden. Während des WHW fanden einmal im Monat „Eintopfsonn- tage“ statt, bei denen Gaststätten dazu verpflichtet wurden, verbilligte Eintopfgerichte anzubieten und mindestens ein Viertel des Ertrages zu spen- den. Mit den Leistungen des WHW waren „erzie- herische Maßnahmen zu verbinden“ (Vorländer 1988, 246 f.), und deren Empfänger wählte man nach „politischen“ Gesichtspunkten aus. Ausländer wurden „ohne Rücksicht auf Rasse und Nationali- tät [unterstützt], wenn sie sich durch ihre Haltung und Einstellung gegenüber dem Deutschen Reiche einer Unterstützung [als] würdig“ erwiesen. Von 1933 / 34 bis 1942 / 43 verfünffachten sich die Ein- nahmen des WHW von 358 Millionen auf 1,6 Milliarden Reichsmark; zugleich schrumpfte die Zahl der „Betreuten“ aber von 16,6 auf 5,3 Millio- nen Menschen (Hammerschmidt 1999, 566, 594 f.). Die WHW-Einnahmen wurden zu einem Teil sofort an Hilfsbedürftige ausgezahlt, denen im Jahresdurchschnitt 300 Millionen Reichsmark zu- kamen. Den größten Anteil verleibte sich jedoch das „Hilfswerk Mutter und Kind“ der NSV ein, dem 1942 / 43 fast 1,2 Milliarden Reichsmark aus den WHW-Mitteln zur Verfügung gestellt wurden. Das WHW, das eigentlich die öffentliche Fürsorge ergänzen sollte, entwickelte sich also unter der Hand zum Instrument der Finanzierung für ras- senhygienische Leistungen der NSV. Das WHW bildete den Ausgangspunkt für sig- nifikante institutionelle Verschiebungen zwischen den einzelnen freien Wohlfahrtsträgern. Diese las- sen sich auf der Ebene des Personalbestandes und
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