Handbuch 5. Auflage
Nationalsozialismus 1099 des quantitativen Verhältnisses der Fürsorgeein- richtungen festmachen (dazu die Tabellen bei Hammerschmidt 1999, 570–593). Mitarbeiter- bestand und Einrichtungen in geschlossener, offe- ner und halboffener Fürsorge von Caritas und In- nerer Mission blieben zwischen 1928 und 1941 / 42 nahezu identisch. Demgegenüber stieg die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter in der NSV ex- orbitant an, und zwar von 5.706 im Jahre 1934 auf 122.280 im Jahre 1941, was in etwa dem ehren- amtlichenMitarbeiterbestand des Caritasverbandes entsprach. Dessen Zahl wuchs in der NSV von 317.000 im Jahre 1934 auf fast 1,2 Millionen im Jahre 1942 an, was im Wesentlichen eine Folge des auf ehrenamtlicher Basis abgehaltenen WHW war. Schließlich stampfte die NSV eine schier unüber- sehbare Zahl eigener Fürsorgeeinrichtungen aus dem Boden. Allein im Bereich der halboffenen Fürsorge steigerte sie ihre Plätze von 42.443 im Jahre 1935 auf fast 700.000 im Jahre 1941. Ein großer Teil dieser Expansion der NSV ging auf Kosten der öffentlichen Fürsorge, deren Anteil an Barleistungen und unterstützten Personen zurück- ging (Hammerschmidt 1999, 566 f.). Es kam zu einer kontinuierlichen Umschichtung von Leis- tungen und Einrichtungen zur NSV, an der die innere Verwaltung ein gewisses Interesse besaß, weil es sie von einiger Arbeit entlastete. Obwohl der Stellenwert der NSV immer weiter wuchs, war sie innerhalb des NS-Fürsorgeapparates alles andere als allmächtig. Die öffentliche Fürsorge blieb weiter bestehen und behielt in einigen Poli- tikfeldern Vorrechte. Generell bildete sich in der nationalsozialistischen „Volkspflege“ eine arbeits- teilige Struktur heraus, bei der beispielsweise die Gesundheitsfürsorge eher eine staatliche, andere Bereiche der Fürsorge hingegen eine Angelegenheit der NSV und anderer NSDAP-Organisationen blieben. Ein Beispiel für diese Arbeitsteilung war die Jugendpolitik, deren Instrumentarien seit dem späten Kaiserreich größtenteils dieselben geblieben waren und sich im Wesentlichen gegen die städti- sche Arbeiterjugend richteten (Peukert 1986; Steinacker 2007). Dabei gingen Jugendpflege, Ju- gendfürsorge und Fürsorgeerziehung eine enge Symbiose ein, wenngleich diese drei Instrumenta- rien nach eigenen Logiken operierten und auf ei- genständige administrative Strukturen zurückgrei- fen konnten. Das Jahr 1933 markierte keine grundlegende Zäsur, sondern brachte lediglich eine Intensivierung des staatlich-polizeilichen Zugriffs auf die Jugend mit sich. Jedoch luden sich die Kon- zepte der Jugendpolitik sofort rassistisch auf, und die „Ausmerze“ sog. Minderwertiger rückte ins Zentrum (Kuhlmann 1989). In der Errichtung von Jugendkonzentrationslagern zu Beginn des Krieges erreichte diese Entwicklung ihren vorläu- figen Höhepunkt. Gemeinsam mit innerer Ver- waltung, Kriminalpolizei und Gestapo schalteten sich jetzt NSV und HJ immer weiter in die repres- sive NS-Jugendpolitik ein (zur HJ Buddrus 2003, 368–503). Die NSV übernahm viele ehemals kon- fessionell getragene Jugendeinrichtungen, wodurch sich die Jugendpolitik des NS-Staates weiter radi- kalisierte. Mit der Eskalation des alliierten Luftkrieges gegen das Deutsche Reich 1940 /41 (Groehler 1991; Lemke 2005) wuchs die Bedeutung der NSV weiter. Jetzt schalteten einige kommunale Verwaltungen in Großstädten die NSV in die Soforthilfe nach Luft- angriffen ein oder planten mit ihr solche Maßnah- men im Voraus. An der im September 1940 anlau- fenden „Erweiterten Kinderlandverschickung“ war die NSV ebenfalls beteiligt, indem sie die unter 10-Jährigen in Aufnahmefamilien vermittelte (Kock 1997). Im weiteren Kriegsverlauf entwickelte sich daraus die vorsorgliche und nachträgliche „Evakuie- rung“ spezifischer Personen aus luftkriegsgefähr- deten Städten, die imNS-Staat unter dem Stichwort „Umquartierung“ firmierte. Bis 1944 /45 waren acht Millionen Menschen davon betroffen. Die Hilfe der NSV nach Luftangriffen weitete sich zu- nehmend aus. Sie brachte Obdachlose unter, stellte Sonderverpflegungen bereit, erfasste schwangere Frauen und fahndete nach vermissten Kindern, ver- suchte die Massenflucht aus den Städten zu verhin- dern und setzte Gebäude, Liegenschaften und Kin- dertagesstätten instand, die durch Luftangriffe beschädigt worden waren. Dabei profitierte die NSV auch von den Beschlagnahmungen von Klöstern durch die Gestapo und von der Entmietung und Deportation von Juden, denn deren Gebäude und Wohnungen wurden zur Unterbringung von Bom- benopfern genutzt und das „arisierte“ Mobiliar unter ihnen verteilt. Unter den Bedingungen des Luft- krieges gab es keine Hilfsmaßnahme, die der NSV nicht oblegen hätte. Die Forschung zur Fürsorgepolitik im Allgemeinen und zur NSV im Speziellen ist bisher davon aus- gegangen, dass „der Wert des Hilfsbedürftigen für
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=