Handbuch 5. Auflage
1100 Nolzen · Sünker die Volksgemeinschaft“ (Schleicher 1939, 27f.) im „Dritten Reich“ zum alleinigen Maßstab einer Für- sorgemaßnahme gemacht worden sei. Diese Posi- tion, die auch der Selbstdarstellung des NS-Regimes entsprach, vertreten beispielsweise Christoph Sachße und Florian Tennstedt, die der NSV eine rigide ras- sistische Fürsorgepolitik attestieren. Demnach habe die NSV ihre Leistungen nur biologisch „Hochwer- tigen“ zur Verfügung gestellt und stets „als Gratifika- tion für völkisches Wohlverhalten“ verstanden (Sachße/Tennstedt 1992, 120). Eine zweite For- schungsrichtung zur Geschichte der NSV (Vorlän- der 1988; Hansen 1991) betont zwar ebenfalls diese rassistische Komponente, sieht die Aktivitäten der NSV allerdings nicht ausschließlich davon be- stimmt. Vielmehr habe die NSV polypenartig auf alle Bereiche der Fürsorge ausgegriffen und unter ihrem Stichwort eines „Sozialismus der Tat“ reale soziale Integrationsleistungen erbracht. Beide Posi- tionen schließen einander jedoch nicht aus, wenn man den Funktionswandel der NSV während des ZweitenWeltkrieges berücksichtigt. Sie war zugleich hochgradig ideologisch und konnte auch, zumal unter den Bedingungen des Luftkriegs, pragmatisch agieren. Nicht umsonst genoss die NSV auch nach dem Zusammenbruch des NS-Staates am 8. Mai 1945 bei großen Teilen der deutschen Bevölkerung noch immer ein gewisses Ansehen. Radikaler Brü- ckenkopf des „völkischen“ Wohlfahrtsstaates sowie flexible Fürsorgeorganisation, darin lag das Janusge- sicht der NSV. Für die innere Stabilisierung des NS- Regimes war sie, zumal unter Kriegsbedingungen, unverzichtbar. Ergebnisse und Perspektiven Betrachtet man die Geschichte der Sozialen Arbeit während der NS-Zeit, so fallen insgesamt fünf Ent- wicklungslinien auf. Erstens vollzog sich eine suk- zessive Ideologisierung der Konzepte psycho-sozia- ler Intervention, die in erster Linie aus den Bestandteilen der nationalsozialistischen „Welt- anschauungspolitik“ resultierte, zumindest inner- halb der bürgerlich-nationalistischen Bevölke- rungsmehrheit im Deutschen Reich aber auch hochgradig anschlussfähig war. Zweitens dehnten sich die staatlichen Interventionen, in erster Linie bei Berufs- und Gesundheitsfürsorge, immer wei- ter aus und die Soziale Arbeit wuchs als Profession sowohl institutionell wie personell in einem vorher nie gekannten Ausmaß. Drittens differenzierte sich im Bereich der NSDAP eine Unzahl neuer Fürsor- gebürokratien aus, die zum einen ihrer teilweise mehrere Millionen umfassenden Klientel ein gan- zes Bündel an sozialen Vergünstigungen ermög- lichten, zum anderen personell wie institutionell mit der staatlichen Fürsorge amalgamierten. Vier- tens stieg die NSV aufgrund ihrer „Gleichschal- tung“ der freien Wohlfahrtspflege, der militäri- schen Expansionspolitik des NS-Regimes und der Eskalation des alliierten Luftkrieges gegen das Deutsche Reich zur beherrschenden Instanz der Fürsorgepolitik auf, die den Spielraum der verblie- benen freien Träger wie der Caritas und der Inne- ren Mission, aber auch der parteiamtlichen Büro- kratienwiederDAFundderHJweiter einschränkte. Daraus entstand schließlich fünftens ein Wohl- fahrtskorporatismus mit den staatlichen Institutio- nen und der NSV als dominanten Organisationen. Inwieweit diese Situation einer weiteren Verschmel- zung staatlicher und parteiamtlicher Institutionen Vorschub leistete, scheint auf dem jetzigen For- schungsstand nicht ausgemacht zu sein. Einiges spricht jedoch dafür, dass die staatliche Fürsorge und die NSV bis zum Zusammenbruch des NS- Regimes als distinkte Einheiten bestehen blieben. Welche Perspektiven ergeben sich aus dem Gesagten für zukünftige Forschungen zur Sozialen Arbeit im NS-Staat? Auf dem jetzigen Stand scheint es nur schwer möglich, die eingangs gestellten Fragen zu beantworten, welche Rolle die Institutionen Sozialer Arbeit für die Stabilisierung des NS-Regimes spiel- ten und welchen Anteil die Profession insgesamt daran hatte. Das wohl wichtigste Desiderat ist die quantifizierende Analyse des Sektors Sozialer Arbeit, die jedoch durch die weit verbreiteten Personalunio- nen zwischen staatlichem und parteiamtlichem Für- sorgeapparat auf der einen sowie NSV, DAF und HJ auf der anderen Seite erschwert wird. In diesem Rahmen muss im Übrigen auch der Stellenwert von Frauen für die Soziale Arbeit im „Dritten Reich“ genauer ausgelotet werden, als dies bisher der Fall war. Offensichtlich kam es unter den Bedingungen des Zweiten Weltkrieges und der zunehmenden Einberufung von Männern zur Wehrmacht zu einer weitgehenden Feminisierung dieses Sektors, der oh- nehin schon stärker durch weibliche Arbeit geprägt war als andere Politikfelder des NS-Staates. Zu un- tersuchen sein wird, ob diese Frauen (wie übrigens
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=