Handbuch 5. Auflage
Neue Religiösität und Spiritualität 1109 Konzeptionelle Ansätze und Klärungsnotwendigkeiten Die aufgezeigten Veränderungen, die mit der Ver- breitung neuer Religiosität einhergehen, erfordern neues Nachdenken über den Begriff von Religion und das Bild des religiösen Feldes. Diese Theorie- aspekte sind notwendig, wenn das Phänomen „neue Religiosität“ nicht als Religion zweiter Klasse oder schlicht als Aberglaube abgetan wer- den soll. Bemerkungen zum Religionsbegriff Besonders geeignet für die Interpretation neuer Religiosität ist ein Religionsbegriff, der nicht-sub- stantiell ist, sondern Religion an Strukturen und Interaktionsmustern festmacht. Matthes (1992) beschreibt Religion als ein interpretatives Phäno- men und geht davon aus, dass spezifische Erfah- rungen mit Rückgriff auf eine vorhandene „kultu- relle Programmatik“ in der Selbstreflexion des Subjekts als religiös begriffen und symbolisiert werden. Diese Bestimmung von Religion als dis- kursives Phänomen legt Religion also nicht sub- stantiell fest, sondern öffnet Religion als einen Möglichkeitsraum, wobei aus der inneren Pro- grammatik der Tradition kontextuell immer neue Ableitungen und Interpretationen generiert wer- den können, sodass Religion nicht auf konventio- nelle Sprachmuster festgelegt werden kann (Streib /Gennerich 2010). Eine „Neuerfindung des Religiösen als Rekomposition ihrer Elemente“ (Knoblauch 2009, 26) ist in diesem Religions- begriff denkbar. Damit ein solcher, struktureller Religionsbegriff nicht unterbestimmt bleibt, weil die Art der Er- fahrungen, die nach religiöser Interpretation ver- langen, und die Bedeutung oder Zentralität der religiösen Interpretation weitgehend offen bleiben, sollen weitere strukturelle Charakteristika von Re- ligion hinzugenommen werden. Die erste Ergän- zung ist Luckmanns (1991) Konzept der Trans- zendierung und Transzendenzerfahrungen. Mit einem Religionsbegriff, der auf Erfahrungen der Transzendierung des Alltags aufbaut, ist konzeptu- elle Prägnanz gewonnen, aber es bleibt die prinzi- pielle Weite des Religionsbegriffs erhalten, die neue Formen von Religiosität in den Blick bekommt, die von bisherigen Religionsbegriffen ignoriert oder ausgegrenzt werden mussten. Eine weitere – ebenfalls strukturelle – Näher- bestimmung des Religionsbegriffs ist notwendig, um die Zentralität, das Gewicht der Bedeutung, der Erfahrungen und ihrer Interpretation im Lichte kultureller Programmatiken zu bestimmen: Tillichs (1957, 1; 105) Rede von dem, „was uns unbedingt angeht“ (im englischen Original „ultimate con- cern“). Im Kontext einer Vielfalt von Erfahrungen der Transzendierung des Alltags und ihrer eventuell religiösen Interpretation, die uns mehr oder weni- ger stark angehen, gibt es solche, die uns ganz be- sonders angehen, die lebensbestimmend und iden- titätsbildend werden. Für Tillich ist das religiös, was uns nicht nur wichtig ist, sondern was uns unbedingt angeht. Diese religionsphilosophisch- strukturelle Bestimmung des Religiösen trägt dem Charakter der Religiosität Rechnung, dass sie zwar an Erfahrungen im Alltag entstehen kann, aber im jeweiligen religiösen Interpretationsprozess mit letzten Begründungen versehen und zur ultimati- ven Verpflichtung für den Einzelnen wird. Zu- gleich jedoch wird die Öffnung der Perspektive für prinzipiell alle Anliegen des Menschen festgehal- ten, die zum „ultimate concern“ werden, inklusive rein weltlich-immanenter Anliegen wie „Human Potential“ oder ökologische Unversehrtheit. Schließlich stellt sich im Kontext neuer Religiosität das Problem der Verhältnisbestimmung von Reli- gion und Magie (Heimbrock / Streib 1994). Sehr viele neureligiöse Glaubensinhalte und Praktiken sind oder erscheinen als magisch. Auch hier kann Tillichs Perspektive entscheidend weiterhelfen, weil hier Magie nicht a priori aus dem Bereich der Religion ausgegrenzt oder verteufelt wird, sondern als „ältere Schwester“ der Religion erscheint (Streib 2010), die in vielen Alltagssituationen wie thera- peutischen, rhetorischen oder pädagogischen Be- ziehungen, aber auch in bestimmten religiösen Ri- tualen eine Rolle spielt, dann jedoch problematisch wird, wenn Manipulation ins Spiel kommt (Streib 1996). Daraus ergibt sich eine prinzipielle Weite und Offenheit für magische Dimensionen in der neuen Religion, aber auch klare Kriterien dafür, wann – im Namen der Religion und zugleich im Namen der Freiheit des Menschen – protestiert und entzaubert werden muss.
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