Handbuch 5. Auflage

112 Hanesch  tungsempfänger gekennzeichnet sind und die mo- derne Leistungsverwaltung mit der früheren Armen- verwaltung nur noch bedingt vergleichbar ist, ist das „ Armenwesen“ bis heute durch eine spezifische Ambi- valenz gekennzeichnet: Da beim Auftreten von Not- und Bedarfslagen unabhängig von eigenen Vorleis- tungenundunabhängigvondenEntstehungsursachen der jeweiligen Notsituation bedarfsbezogene Leis- tungen im Sinne eines sozialkulturellen Existenz- minimums gewährt werden, ist aus Furcht vor Fehl- anreizen und einemmöglichenMissbrauch seit jeher nicht nur das Niveau dieser Leistungen begrenzt, sondern sind auch die Bedingungen der Leistungs- gewährung restriktiv ausgestaltet. Ein Leben von So- zialhilfe soll so im Vergleich zu „normalen“ Lebens- bedingungen deutlich weniger attraktiv erscheinen. Mit der Einführung der Grundsicherung für Ar- beitsuchende im Rahmen des SGB II ist dieser As- pekt noch verstärkt worden. Da dieses neue Leis- tungssystem sich an erwerbsfähige Hilfebedürftige richtet, während die nicht erwerbsfähigen im Gel- tungsbereich in der Sozialhilfe verblieben, ist gerade dieses Netz durch Prinzipien eines „ aktivierenden Sozialstaats“ in einem sehr restriktiven Sinne ge- kennzeichnet: Im Vordergrund steht das Ziel, eine Überwindung der Hilfebedürftigen insbes. durch eine (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Durch eine Kombination aus mate- riellem Druck (durch ein niedriges Leistungsniveau bzw. einen großen Abstand zu einer Einkommens- lage bei Erwerbstätigkeit), aus begrenzten finanziel- len Anreizen (durch Freistellung eines Teils der Ein- künfte bei Aufnahme einer Erwerbsarbeit von der Anrechnung auf die Grundsicherungsleistung) so- wie aus einem Kontroll- und Sanktionsdruck soll eine aktive Jobsuche und die Annahme evtl. ange- botener Arbeitsgelegenheit erreicht werden. Mit dem Fallmanagement ist zudem in den neuen SGB- II-Agenturen eine neue Form professionalisierter Hilfe eingeführt worden, deren Auftrag sowohl eine adressatenorientierte Beratung und Förderung als auch die Kontrolle und Sanktionierung der Hilfe- bedürftigen umfasst (Baethge-Kinski et al. 2007). Die Geschichte der Sozialen Arbeit als Profession ist eng mit der Entwicklung des Armenwesens und der Verberuflichung der Armenfürsorge verbunden (Sachße 1994). Zwar setzte der Einsatz von pro- fessionellen Fürsorgern erst im Zuge der „sozialen Ausgestaltung der Fürsorge“ ein, dennoch war ihre Aufgabenstellung von Beginn an durch die ambi- valente Zielbestimmung von „Integration“ und „Dis- ziplinierung“ , von „Hilfe“ und „Kontrolle“ be- stimmt, unter der traditionell die Leistungen und Dienste für Arme standen und die sich in modifi- zierter Form bis heute erhalten hat. Mit der gegen- wärtigen Zunahme materieller Armut sehen sich insbes. die Kommunen als örtliche Träger der Wohlfahrtspflege mit der Anforderung konfron- tiert, nicht nur rasch wachsende finanzielle Mittel bereitstellen, sondern auch effektivere administra- tive Verfahren zur Leistungserbringung sowie neue Strategien zur Vermeidung und Überwindung von Armut und Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungs- bedürftigkeit entwickeln zu müssen. Die Zusam- menführung von Arbeitslosenhilfe und Teilen der Sozialhilfe im Rahmen des SGB II verfolgte zwar u. a. das Ziel, die öffentlichen Haushalte zu entlas- ten, da die Fallzahlen und Kosten durch eine schnellere und bessere Eingliederung der (Lang- zeit-)Arbeitslosen in Erwerbsarbeit sinken sollten. Dieser Effekt hat sich jedoch in den ersten fünf Jahren nicht eingestellt, da die angekündigten Ein- gliederungserfolge ausgeblieben sind. Auch die ver- sprochene Entlastung der Kommunen hat nicht stattgefunden, da der Bund seinen Finanzierungs- anteil schrittweise zurückgefahren hat. Die wach- senden Leistungsverpflichtungen der Kommunen als „örtliche Träger“ bei beschränkten öffentlichen Haushaltsmitteln schlagen sich insoweit in einem erhöhten Reform- und Rationalisierungsdruck nach innen wie nach außen (gegenüber der freien Wohlfahrtspflege) nieder. Innovationsansätze im Sinne einer stärker adressatenorientierten Neu- gestaltung der Sozialverwaltung werden durch die Dominanz ökonomisch-fiskalischer Ziele in der Debatte um eine „Neue Steuerung“ überlagert. Es wächst daher die Gefahr, dass durch den wachsen- den materiellen Problemdruck Zielsetzung und Selbstverständnis der öffentlichen Wohlfahrts- pflege wieder stärker repressive Züge erhalten. Mit der Zunahme materieller Armut haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie auch Be- troffenenorganisationen ihre Aktivitäten verstärkt, ein Netz an bedarfsgerechten Diensten und Hilfen als Ergänzung zu den Einrichtungen und Leistun- gen der öffentlichen Wohlfahrtspflege auszubauen. Sie agieren als Sprachrohr und als sozialpolitische Lobby der Armen, indem sie auf nationaler wie auf regionaler und lokaler Ebene auf Mängel und De- fizite des Hilfesystems hinweisen und deren be-

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