Handbuch 5. Auflage

Öffentlichkeit(en) 1133 Aus der Perspektive der Sozialen Arbeit verweisen die verschiedenen wissenschaftlichen Zugänge da- rauf, dass sie selbst ganz und gar ein kommunikati- ves Subsystem ist, der Übergang von geschützter Kommunikation zur öffentlichen Kommunikation die zentrale Systemmarkierung darstellt und die Funktion der Sozialen Arbeit immer wieder in der Öffentlichkeit definiert wird. Die beruflich er- brachte Kommunikation bleibt in der Regel nicht- öffentlich, kann aber nur in besonderen Fällen (Drogenberatung) gegen öffentliche Kontrolle ge- sichert werden. Soziale Arbeit kann also nicht der privaten Kommunikation zugeordnet werden, denn diese kann üblicherweise nicht veröffentlicht werden. Die nicht-öffentliche Kommunikation in der Sozialen Arbeit steht zur Disposition der Öf- fentlichkeit bzw. öffentlich-institutionellen Über- prüfung. Die Dichotomie von „Soziale Arbeit und Öffentlichkeit“ lässt sich also auflösen, und Soziale Arbeit als Gesamtheit wird zu einem kommunika- tions- und publizistikwissenschaftlich zu analysie- renden Feld. Der Begriff Öffentlichkeit Während es in den Kommunikationswissenschaf- ten eine differenzierte Diskussion zu den Begriffen der Öffentlichkeit, der öffentlichen Meinung und der Publizität gibt, konzentrierte sich die sozialpäd­ agogische Rezeption stark auf den gesellschafts- und geltungstheoretischen Begriff der Öffentlich- keit, wie ihn Jürgen Habermas entwickelt hat (Habermas 1962 / 1990; Richter 2005). Erst mit der Akzentverlagerung in der sozialpädagogischen Debatte hin zur dienstleistungstheoretischen Ver- marktlichung in den 1990er Jahren sind Manage- mentkonzepte, die die Öffentlichkeit unter dem Gesichtspunkt von Social Sponsoring , Public Rela- tion und Corporate Design wahrnehmen, in den Vordergrund getreten. Seitdem wird vorrangig von Öffentlichkeitsarbeit gesprochen; die beiden Ent- wicklungslinien sind noch bei Puhl (2004) reprä- sentiert. „Öffentlich“ und „privat“ sind entgegen gesetzte Bezeichnungen von gesellschaftlichen Sphären, die aufeinander bezogen sind. Die Privatheit unterliegt der Kontrolle des autonomen Individuums, dessen Privatheit durch den Rechtsstatus im demokrati- schen Staat geschützt wird. Die Tätigkeit des Staa- tes dagegen ist öffentlich, um die politischen, so- zialen und Freiheitsrechte des Bürgers zu garantieren. Dabei beruft sich der Staat auch auf die Notwendigkeit, eine „öffentliche Ordnung“ zu sichern. Mit dem Entstehen der bürgerlichen Ge- sellschaft haben die Bürger eine gegen die repräsen- tative Öffentlichkeit des feudalen Staats gerichtete Gegenöffentlichkeit entwickelt, mit der vor allem der Anspruch demokratischer Meinungsbildung verknüpft wurde. Die Entwicklung der Medien stand zunächst im Dienste dieser Gegenöffentlich- keit; als Massenmedien strukturieren sie sich dann zunehmend in einem Markt und folgen dessen Logik. Dieser „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (Habermas 1962 / 1990) lässt die Hoffnung auf demokratische öffentliche Meinungsbildung ver- blassen, denn auch die öffentliche Beteiligung der „Zivilgesellschaft“ unterwirft sich als Öffentlich- keitsarbeit den strategischen Notwendigkeiten ei- nes vermachteten Kampfs um öffentliche Auf- merksamkeit. Während sich Staat und Markt mit ihren Steuerungsmedien Macht und Geld syste- misch verselbstständigen, kann sich das kommuni- kative Interesse der Lebenswelt der privat-auto- nomen Bürger durchaus mit bestimmten Auffassungen in einer pluralistischen öffentlichen Meinungsbildung identifizieren und kommunika- tive Handlungslogiken in die Vermittlung von pri- vater und öffentlicher Kommunikation lancieren. Aus der in der „Theorie des kommunikativen Han- delns“ (Habermas 1995) entwickelten Entgegen- setzung von Eigensinn der Lebenswelt und Ver- selbstständigung der Systemprozesse kann in Bezug auf Öffentlichkeit die These abgeleitet werden, dass die in ihr beobachteten Abläufe prinzipiell ambivalent sind, also sowohl der Durchsetzung von Macht dienen als auch demokratische Mei- nungsbildung zum Ausdruck bringen können. Denn an der öffentlichen Meinungsbildung betei- ligen sich die Institutionen und Organisationen der pluralen Zivilgesellschaft und der Bürger. An der Idee der Gegenöffentlichkeit, selbst an Konzepten einer „proletarischen“ Öffentlichkeit (Negt /Kluge 1972), hatten sich die „Sprecher“ der Sozialen Arbeit vor allem deshalb beteiligt, weil sie sich von ihr eine Umwertung ihres Klientel und eine Aufwertung ihrer Tätigkeit versprechen konn- ten. Die Gegenöffentlichkeit sozialer Bewegungen war und ist der Ort, an dem soziale Rechte und sozialpolitische Versprechen eingeklagt werden und

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