Handbuch 5. Auflage
Pädagogischer Bezug 1163 Seite das entsprechende auf der andern gegenüber- steht“ (Nohl 1949b, 135). Dies gilt jedenfalls für die Schule dem (reformpädagogischen) Ideal nach, dort also, „wo sie echt pädagogisch sein will“ und dem Lehrer mithin der Auftrag der „Individualisie- rung“ obliege, „die jeder Regung [der Jugend; d.Verf.] liebevoll nachgeht“ und aus der heraus sich die Opposition denen gegenüber von selbst versteht, die „mit männlicher Geste wieder die alte Lernschule, den Zwang und sogar die Prügelstrafe empfehlen“ (Nohl 1930 / 1931, 86). Nach 1945 verstärkte Nohl diese schulpädagogische Relevanz des Pädagogischen Bezugs noch, dies allerdings unter Verweis darauf, der Lehrer könne nicht mehr als „der einzige Bezugspunkt“ gelten, „auf den alle Aufmerksamkeit der Schüler gerichtet“ sei, viel- mehr komme auch die – seit der Jugendbewegung neu ins Zentrum gerückte – „soziale Gruppe“ (Nohl 1952 / 1967, 88) in Betracht. Ungeachtet des insoweit nachvollziehbaren Inte- resses von Schulpädagogen am Pädagogischen Be- zug (vgl. etwa die Beiträge in Schnitzer 1983) war es vor allem die Sozialpädagogik, der Nohl dieses Konzept als gleichsam unverzichtbar nahe zu legen suchte. Dies erklärt sich, im Blick auf die Theorie dieser Disziplin und deren Geschichte, aus zumin- dest drei Gründen: Nohl war an einer disziplinären Engführung ins- ■ ■ besondere des von Paul Natorp (1854–1924) überlieferten „weiten“, auch Sozial- und Vergesell- schaftungsreform ermöglichenden Sozialpädago- gikbegriffs gelegen (Niemeyer 2010, 109 f.), und dabei erfüllte ein praxisrelevantes, für die Zwecke der Jugendhilfe nutzbares Handlungskonzept – wie es der Pädagogische Bezug fraglos ist – gute Dienste. Nohl sah sich mit seinem Sozialpädagogikver- ■ ■ ständnis herausgefordert durch in der Weimarer Epoche anhebenden Versuche der Begründung ei- ner eigenständigen Fürsorgewissenschaft, und da- bei konnte es nur von Vorteil sein, dass der Letzte- ren Leitkonzept der „helfenden Beziehung“ übersetzbar scheint in die Rede vom Pädagogi- schen Bezug, sprich: dass „die erziehende und die helfende Beziehung im Grunde genommen densel- ben Charakter aufweisen“ (Gängler 2003, 341). Nohl wollte mit dem Pädagogischen Bezug die ■ ■ Überlegenheit des sozialpädagogischen Zugriffs in Konkurrenz zu dem damals in der Fürsorgeerzie- hung herrschenden, vor allem durch Johann Hin- rich Wichern (1808–1881) gestifteten Paradigma in der Tradition der evangelischen Rettungshaus- bewegung deutlich machen. (Niemeyer 2010, 56 f.) Der letztgenannte Punkt sei im Folgenden etwas genauer erläutert. Auszugehen ist dabei von Nohls Versuch, die mit der Rede vom Pädagogischen Be- zug gemeinte Forderung nach „Umdrehung in der Verwahrlosten-Pädagogik, die nun in dem Zögling nicht mehr den Gegner sieht, der niedergeworfen werden muß, damit er sich in die soziale Ordnung einfüge, sondern den in Schwierigkeiten Befange- nen, den man zu Hilfe kommt“ (Nohl 1926b, 73), auch mittels der Formulierung zu illustrieren: „Die alte Erziehung ging aus von den Schwierigkeiten, die das Kind macht , die neue von denen, die das Kind hat “ (Nohl 1926b, 78). Denn auch wenn Nohl hier keinen diesbezüglichen Hinweis gibt, greift man wohl nicht fehl in der Annahme, die- sen – im Kreise von Nohls Schülern rasch zur „Kultformel“ (vgl. etwa Siegel 1981: Rück- umschlag) aufgestiegenen – Satz als einen gegen die „Verwahrlosten-Pädagogik“ in Gestalt der auf Wichern zurückführbaren konfessionellen Fürsor- geerziehungspraxis jener Epoche gerichteten zu le- sen, die zumal im Zusammenhang der wenig später Furore machenden „Heimskandale“ in der Tat den Eindruck erweckte, sie zeuge eher für „alte“ denn „neue“ Erziehung, stünde also der im Pädagogi- schen Bezug sich aussprechenden Forderung nach Modernisierung und Verfachlichung entgegen (Niemeyer 2010, 171 f.). Man kann aber wohl noch einen Schritt weiterge- hen: Nohls 1926er Formulierung liest sich fast als antipodisch zu der folgenden Formulierung Wi- cherns: „Die deutschen Rettungsanstalten […] ge- hören einer Kette von Instituten an, die […] darin übereinkommen, daß sie es mit einer Jugend zu tun haben, deren Erziehung aus irgendwelchen Ursachen besondere Schwierigkeiten macht und die ohne solche besondere Hilfe auch die Gesell- schaft mit Gefahr bedrohen würde“ (Wichern 1868 / 1956, 147). Wie leicht erkennbar, ist der Fokus hier ein jenem Nohls diametral entgegen- stehender: Primär geht es um pädagogische Inter- vention zwecks Schutz der Gesellschaft, nicht aber etwa der (inneren) Not des Jugendlichen we- gen – ein Unterschied, der durchaus die Abhebung einer „alten“ (jener Wicherns) von einer „neuen“
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