Handbuch 5. Auflage
Pädagogischer Bezug 1165 lesendes – Wort: „Daß wir die Kinder so wenig kennen, kömmt, ausser der Ursache, daß wir uns keine Mühe darum geben, auch daher, daß sie sich und ihre Handlungen und ihre Bewegursachen aus Furcht vor uns verbergen“ (Trapp 1780 / 1977, 69). In der Hauptsache freilich hat Nohl Recht, dies vor allem im Blick auf Pestalozzis „Stanser Brief“ (1799), der „das Urphänomen des pädagogi- schen Genies in jener unmittelbaren Beziehung zu den Kindern [zeigt], wie keine andere Schrift“ (Nohl 1927b, 80). Dies gilt etwa dort, wo Pesta- lozzi versichert, seinen Kindern in Stans „alles in allem“ gewesen zu sein, und zwar „von Morgen bis Abend“ (1799 / 1807 / 2006, 89). Gedacht haben dürfte Nohl aber wohl auch, ausgehend von seiner Formulierung, wonach für den, der von Pädagogik rede, die Gewinnung des Pädagogischen Bezugs „seine erste Aufgabe“ sei, „ohne die alles übrige ver- geblich bleibt“ (Nohl 1926b, 75) an den folgenden, fast gleichsinnigen Beschluss Pestalozzis: „Vor al- lem aus wollte und musste ich also das Zutrauen der Kinder […] zu gewinnen suchen“, dann „er- wartete ich zuversichtlich alles Übrige von selbst“ (1799 / 1807 / 2006, 88). In die nämliche Richtung weist Pestalozzis Resümee, er habe eigentlich durch seinen Stanser Versuch beweisen wollen, „dass die Vorzüge, die die häusliche Erziehung hat, von der öffentlichen müssen nachgeahmt werden, und dass die letztere nur durch die Nachahmung der Erstern für das Menschengeschlecht einen Werth hat“ (1799 / 1807 / 2006, 88). Es ist dieser Hintergrund, auf den hin auch Pestalozzis Strafbegriff bezogen werden muss. Denn seine Unterscheidung zwi- schen Vater- und Mutterstrafen einerseits sowie Lehrerstrafen andererseits spiegelt deutlich eine weitere Differenz zwischen privater und öffent- licher Erziehung und hält, an eben diesem Beispiel, die Überlegenheit ersterer fest. Lehrerstrafen und mithin Strafen im Rahmen öffentlicher Erziehung stellten sich für Pestalozzi nämlich deswegen (im Erleben der gestraften Kinder) als schlimmer dar im Vergleich zu Vater- und Mutterstrafen, weil sie in der Regel nicht durch andere, pädagogisch ge- haltvolle Phasen des Zusammenlebens in ihrer ne- gativen Dramatik abgeschwächt wurden. Auch Pestalozzis Versuch, die Kinder in Stans „zusam- menzuschmelzen in dem einfachen Geist einer großen Haushaltung“ (1799 / 1807 / 2006, 95), re- flektiert auf die – pädagogisch folgenreiche – Dif- ferenz beider Institutionalisierungsvarianten. Denn ob man diesen Versuch nun für den Ursprung von Gemeinschaftserziehung halten will oder für den des Familienprinzips in der Heimerziehung – wich- tig ist, dass Pestalozzi damit einen Gesichtspunkt einbrachte, mit dessen Hilfe sich die Vorzüge der privaten für die öffentliche Erziehung nutzbar ma- chen ließen. Denn in der privaten Erziehung – und der Ausdruck „Familienprinzip“ zeigt das ja be- reits – ist der Geschwisterzusammenhang als Zu- sammenhang von Miterziehern natürlich sehr viel leichter zu aktivieren. Und daraus zu lernen, war der Auftrag, den Pestalozzi der öffentlichen Erzie- hung stellte. Dass dies Folgen hatte, zeigt nicht nur das Beispiel Nohl, sondern auch der Fall Berthold Otto (1859– 1933). Denn seine Hauslehrerschule und sein Ge- samtunterrichtskonzept rang wohl am Konse quentesten um das – der öffentlichen Erziehung gegenüber feindliche – Erbe Pestalozzis und inso- weit auch um so etwas wie den Pädagogischen Be- zug, und dies getragen von der Hoffnung, „dass, wie der Chirurg vom Blut, so auch der Pädagoge dereinst von den Tränen gequälter und geängstigter Kinder befreit sein […] wird“ (Otto 1897 / 2008, 104). Denken könnte man auch an Hermann Lietz (1868–1919), der in der 2. Auflage der Reinschen Encyklopädie einen Artikel mit demTitel „Verkehr zwischen Erzieher und Zögling“ (Lietz 1909) bei- steuerte, in welchem der Sache nach die 1926er Forderung Nohls nach einem Pädagogischen Be- zug vorweggenommen wurde. Der Erwähnung bedarf schließlich noch der Freud-Schüler Sieg- fried Bernfeld (1892–1953) und dessen im Kinder- heim Baumgarten (1921 / 1996) angestellter Ver- such mit „neuer Erziehung“. Hierzu gehörte vor allem, die Erzieher im Interesse der Kontrolle ihrer Gegenübertragungen zu mahnen, sich zu ihrer ei- genen Kindheit in ein klares Verhältnis zu setzen, „um nicht sich selbst in den anderen bestrafen, ver- urteilen, erziehen, d. h. verdrängen zu wollen“ (Bernfeld 1921 / 1996, 50). Einige Jahre später weigerte sich Bernfeld in seinem „Sisyphos“ (1925 / 1973) ganz bewusst, groß über die „Kon- stitution“ (Bernfeld 1925 / 1973, 143) des Kin- des – und insoweit über dessen angebliche Schwer- oder Unerziehbarkeit – zu debattieren, um ersatzweise seinen Feldzug zu führen gegen die Grenze der Erziehung, „die durch die seelischen Tatsachen im Erzieher gegeben ist“ (Bernfeld 1925 / 1973, 142). „Die Folgsamkeit des Kindes“,
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