Handbuch 5. Auflage
Partizipation 1175 dem Begriff „Demokratiebildung“ für eine „demo- kratische Strukturierung der … Bildungsbedin- gungen“ durch institutionalisierte (verfasste) Ent- scheidungs- und Beteiligungsrechte. Generell bearbeiten pädagogische Begründungen für Partizipation das doppelte Dilemma, dass ei- nerseits die für Partizipation und Entscheidungs- beteiligung erforderlichen Kompetenzen nicht vo- rausgesetzt, aber ohne Partizipationserfahrung auch nicht angeeignet werden können, während andererseits der Einbau von Beteiligungsgelegen- heiten in pädagogischen Kontexten, obwohl er in pädagogischer Absicht erfolgt, auch das pädago- gisch Begründete politisch zur Disposition stellt und zu einem Gegenstand der Deliberation macht. Begründungen, Konzeptionen und Praxen von Partizipation in (sozial-) pädagogischen Institutio- nen haben somit zwei grundlegende Probleme zu reflektieren: das Problem der gleichzeitigen Ver- wiesenheit auf Pädagogik und Politik als differente Relevanzsysteme und das Problem der Machtasym- metrie zwischen Pädagogen und Educanden; au- ßerdem müssen sie sich dazu positionieren, dass die Spielräume zur Gestaltung (sozial-) pädago- gischer Institutionen und Organisationen durch externe Vorgaben begrenzt werden (Winkler 2000; Bettmer 2008). Handlungskonzepte können u. a. unter dem Gesichtspunkt beurteilt werden, in wel- chem Maße Partizipationsgelegenheiten primär in pädagogischer Absicht und „zum Zwecke der Übung“ inszeniert werden bzw. in welchem Maße diese in Berechtigungsstrukturen eingebettet sind, die weder (durch Leistungen und Kompetenzbe- weise) erworben werden müssen, noch bei Erwar- tungsabweichungen revidiert werden, weil sie als Ausdruck der Anerkennung der Heranwachsenden alsRechtssubjekte gewährleistet sind (Knauer / Stur- zenhecker 2005). Demokratietheoretische , dienstleistungstheoretische und bildungstheoretische Begründungen der Partizi- pation von Klienten /Nutzern in der Sozialen Ar- beit lassen sich im Sinne einer wechselseitigen argu- mentativen Stützung miteinander verbinden. Setzt man die öffentlich verantwortete Bereitstellung und Finanzierung sozialer Dienste und Leistungen als konstitutives (da freiheitsverbürgendes, Rödel et al. 1989, 182) Element demokratischer Gesell- schaften voraus, und geht man gleichzeitig davon aus, dass (a) die Ansprüche an diese unhintergehbar heterogen und divergent sind und dass weiter (b) die Fragen gerechter Ressourcenverteilung wie auch die Fragen der programmatischen Ausrichtung stets politischen Gehalts sind und politisch umstritten sein werden, so lässt sich daraus das Postulat ablei- ten, den Bürgern erweiterte Möglichkeiten und Rechte zur Einflussnahme und Mitwirkung an Entscheidungen einzuräumen – sowohl im Hin- blick auf Fragen der Programm- und Versorgungs- struktur als auch im Hinblick auf die Bestimmung von Bedarfen und Leistungen im individuellen Be- troffenheitsfall und in den Prozessen der Leistungs- erbringung (Croft / Beresford 1993; BMFSFJ 1994, 584, 586; Schaarschuch 1996; 1998; 1999; Olk et al. 2003). Eine Verankerung von Partizipations- rechten in den Angeboten (bzw. Erbringungskon- texten) der Sozialen Arbeit dient dem Ziel einer „Demokratisierung der Demokratie“ (Offe 2003) in dreifacher Hinsicht: sie erweitert die Freiheits- und Entscheidungsbefugnisse der Bürger in forma- ler und substantieller Hinsicht; sie bietet Individuen Bildungsgelegenheiten und fördert deren Fähigkeit zur Ausübung individueller bürgerlicher Rechte sowie zur Beteiligung an politischen Entscheidun- gen; sie trägt zur Herstellung bzw. Stabilisierung der sozialen, kognitiven und moralischen Ressour- cen der Demokratie als Kollektivgut bei (Ziegler 2003, 763; Preuss 2003). Soziale Arbeit ist vor die- sem Hintergrund auch als „Staatsbürgerqualifikati- onsarbeit“ bestimmt worden (Schaarschuch 1996, 865). Müller (2005, 284 ff.) hat darauf hingewie- sen, dass solche Argumentationsfiguren – ein- schließlich des mit ihnen oft verknüpften Postulats einer Repolitisierung der Sozialen Arbeit – in der Tradition der frühen Klassiker der Sozialpädagogik als Bürgererziehung (Mager, Natorp) stehen. Normative Bestimmungen von Partizipation Wichtige Dimensionen zur Bestimmung von Par- tizipation und zur kritischen Analyse partizipativer Strukturen und Praxen sind Grade, Reichweite, Formen und Gegenstände von Partizipation. Eine prominente Gruppe von Versuchen, Partizipation inhaltlich zu bestimmen und von Formen einer Schein-Partizipation abzugrenzen sind die Stufen- modelle. Sie nehmen ihren Ausgangspunkt in der Prämisse einer Machtasymmetrie zwischen Ent- scheidern und Betroffenen und ordnen idealtypi-
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