Handbuch 5. Auflage

1196 Herrmann  Bedürfnisse und Interessen von Kindern, Jugend- lichen und Familien wahrnehmen. Die DJI-Befra- gung zeigt allerdings, dass sozialraumorientierte Ansätze zwar mittlerweile bei 72% der Jugend- ämter verbreitet sind, in der Praxis darunter häufig aber nur eine Einteilung in kleinräumige Planungs- gebiete und die Durchführung quantitativer Sozial- raumanalysen verstanden wird (Pluto et al. 2007, 361 f.). Zielgruppenorientierter Ansatz: ■ ■ Bezugspunkt sind hier die Bedürfnisse bzw. Problemlagen bestimm- ter Zielgruppen der Jugendhilfe, für die vor Ort ein besonderer Handlungsbedarf angenommen wird (z.B. Alleinerziehende; Jugendliche, die beim Über- gang zwischen Schule und Beruf besondere Schwierigkeiten haben). Typisches Vorgehen ist hier eine Passungsanalyse zwischen vorhandenen Angeboten und Bedürfnissen / Problemlagen der ausgewählten Zielgruppen, aus der dann Kon- sequenzen für die Veränderung von Angeboten und Einrichtungen gezogen werden. Bedarfsermittlung als zentrale Aufgabe Kernaufgabe aller Ansätze von Jugendhilfeplanung ist die Bedarfsbestimmung, d. h. eine Ermittlung des jeweiligen Handlungsbedarfs zur Bewältigung sozialer oder organisatorischer Probleme innerhalb der Jugendhilfe sowie die Bestimmung der erfor- derlichen Handlungskonzepte. Die Aufgabe der Bedarfsbestimmung kann in fünf Arbeitsschritte differenziert werden (Herrmann 1998): Auswahl der planungsrelevanten Frage- oder Pro- ■ ■ blemstellung Festlegung des passenden Planungskonzepts ■ ■ Ermittlung der „Wissensbasis“, die zur Klärung der ■ ■ ausgewählten Problemstellung für erforderlich ge- halten wird Interpretation und Gewichtung dieser Wissens- ■ ■ basis durch die beteiligten Akteure „Übersetzung“ des hierdurch gewonnenen all- ■ ■ gemeinen Bedarfs in soziale Dienste, Angebote, in- stitutionelle Konzepte etc. 1. und 2. Auswahl der Themenstellung und Fest- legung des Planungskonzepts: In den ersten bei- den Schritten geht es um die Entscheidung, welche Themen und Probleme für wichtig genug erachtet werden, planerisch bearbeitet zu werden. Außer- dem geht es darum, welcher Planungsansatz, wel- che Ziele, Organisationsform, zeitlichen und per- sonellen Rahmenbedingungen festgelegt werden, bzw. wie die Einbeziehung der politischen Ent- scheidungsträgerInnen, der freien Träger der Ju- gendhilfe und der betroffenen Kinder, Jugend- lichen und Familien in den Prozess erfolgt. 3. Ermittlung der Wissensbasis: Sozialwissen- schaftliche Erhebungs-, Analyse- und Bewertungs- verfahren spielen primär bei der Ermittlung der erforderlichen Wissensbasis eine Rolle, bei der ver- schiedene Einflussgrößen zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten der bedarfsrelevanten Einflussgrößen sind: Bedürfnisse und Interessen der im ausgewählten ■ ■ Themenkontext betroffenen Kinder, Jugendlichen bzw. Familien; Lebensbedingungen und Problemlagen dieser Ziel- ■ ■ gruppen; örtlicher Bestand an Einrichtungen und Angeboten; ■ ■ Wissen und Veränderungsideen der örtlichen, im ■ ■ Kontext der Problemstellung tätigen haupt- und ehrenamtlichen Fachkräfte; rechtliche Vorgaben zur Gestaltung der institutio- ■ ■ nellen Strukturen und Angebote; Erkenntnisse der Fachdiskussion zum Thema, die ■ ■ auf die jeweilige örtliche Situation übertragbar sind. Die Informationen und Daten zu den vier erst- genannten Einflussgrößen werden in der Regel über eine planerische Bestandsaufnahme ermittelt: Hierzu wird eine Bestandsaufnahme der relevanten Einrichtungen und Angebote mittels Fragebogen, ExpertInnengesprächen, Sekundäranalysen vor- handener Daten etc. vorgenommen. Sie soll Aus- kunft geben über Umfang, Art, Arbeitsformen, Verteilung und Qualität der vorhandenen Ange- bote. Außerdem wird über sozialstrukturelle Ana- lysen, Befragungen von Zielgruppen und Exper- tInnen etc. eine Erfassung der Lebensverhältnisse, Bedürfnisse und Problemlagen der jeweiligen Ziel- gruppen vorgenommen, um Anhaltspunkte über die Qualität und Passung zwischen Angebot und Bedarf zu gewinnen. Eine genauere Betrachtung dieser Einflussgrößen zeigt, dass eine exakte, quasi „objektivierbare Wis- sensbasis“ planerisch nicht zu ermitteln ist: Denn

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