Handbuch 5. Auflage
Planung und Planungstheorie 1197 selbst in vermeintlich objektivierbaren Tätigkeiten (Bedürfnisermittlung, Bestandsaufnahme etc.) kommen je nach Methodenwahl und inhaltlichem Fokus unterschiedliche Perspektiven und Aus- schnitte der Realität zutage. Ferner ist keine der Größen (quantitativ) exakt zu bestimmen, einige unterliegen ständigen Veränderungen. Außerdem kann die Relevanz der einzelnen Größen unter- schiedlich gewichtet werden und können die Er- gebnisse im Kontext einzelner Größen durchaus im Widerspruch zu anderen stehen. 4. Interpretation und Gewichtung der Wissens- basis: Aufgrund der Vieldeutigkeit der Informatio- nen zu den bedarfsrelevanten Einflussgrößen ist es erforderlich, sie mit den relevanten Akteuren vor Ort (öffentlicher und freie Träger, politische Ent- scheidungsträgerInnen, andere Lobbyorganisatio- nen, NutzerInnen von Angeboten etc.) einem Pro- zess der Gewichtung und Interpretation zu unterziehen und so den weiteren Umgang mit der Wissensbasis festzulegen. Spätestens hier wird der politische Charakter von Jugendhilfeplanung deutlich sichtbar: Denn hier treffen Akteure mit höchst unterschiedlichen Wertpräferenzen, Interessen, Ressourcen, Einflussmöglichkeiten und Strategien aufeinander, auch werden in der Regel bestimmte Akteursgruppen von diesen Bewertungsvorgängen ausgeschlossen. Außerdem bestimmt die jeweilige „politische Konjunktur“ eines Themas (d. h. seine Dringlichkeit und Brisanz in den Augen der Ent- scheidungsträgerInnen) die Ergebnisse des Aus- handlungsprozesses nachhaltig. Aufgrund dieser Asymmetrien und Exklusionsprozesse traditionel- ler Interpretations- und Entscheidungsverfahren ist eine demokratisch-partizipative Öffnung der Bedarfsermittlung insbesondere für die Planungs- betroffenen (Zielgruppen der Jugendhilfe, Fach- kräfte) unumgänglich. 5. Übersetzung des allgemeinen Bedarfs in An- gebote der Jugendhilfe: Das Ergebnis des Aushand- lungsprozesses im vorigen Schritt muss abschließend konkretisiert und übersetzt werden in Angebote, Konzepte, Förderprogramme und andere institutio- nelle oder personelle Bedingungen in der Jugend- hilfe. Da in der Praxis die finanziellen Mittel für die Umsetzung von Planungsempfehlungen knapp sind, erfolgt hier meist eine Prioritätenfestlegung, bei der zeitliche, räumliche und fachliche Rangfolgen für die Umsetzung festgelegt werden. Das Kernproblem in solchen Entscheidungsvorgängen liegt darin, „Nicht-Vergleichbares vergleichbar zu machen […] Es muss entschieden werden, ob der Ausbau sozialpädago- gischer Familienhilfe wichtiger ist als die Intensivierung von Familienbildung oder als Angebote der mobilen Ju- gendarbeit, ob ein Tageseltern-Projekt im Stadtteil X eine höhere Priorität erhalten soll als ein Mädchenarbeitspro- jekt in der offenen Jugendarbeit des Stadtteils Y etc.“ (Merchel 1994, 143 f.). Auch hier hängen die Ergebnisse solcher Entschei- dungen stark von der Zusammensetzung der betei- ligten Akteure und deren Kriterien ab. Der Prozess der Bedarfsermittlung kann zusammen- fassend charakterisiert werden als Eingrenzung und Aushandlung von Bedürfnissen, Rechten, Interes- sen und Sachinformationen zu einem Problem in der Jugendhilfe auf das „aufgrund politischer Ent- scheidungen für erforderlich und gleichzeitig mach- bar Gehaltene“ (Merchel 1992, 102) und als Über- setzung dieses Bedarfs in Formen sozialer Dienste. Wissenschaftlich-technologische Planungsansätze (s. o.) werden in ihrer Vernachlässigung der not- wendigen Verständigungs- und Aushandlungspro- zesse sowie der politischen Dimension sozialer Pla- nung den fachlichenSpezifika der Bedarfsermittlung nicht ausreichend gerecht. Das Problem der Umsetzung von Planungsergebnissen Im Gegensatz zu wissenschaftlichen Expertisen oder Formen der Sozialberichterstattung geht der Gestaltungsauftrag von Jugendhilfeplanung über die Produktion methodisch abgesicherter Ergeb- nisse und Handlungsempfehlungen hinaus und muss auch die Frage der Umsetzung ins Kalkül ziehen. Diese Aufgabe ist heikel, da PlanerInnen bei der Umsetzung von Planungsergebnissen auf eine gelingende Kooperation mit einer Reihe von Akteuren angewiesen sind. Hindernisse sind vor allem in vier Bereichen zu erwarten: Begrenzte rechtliche Verbindlichkeit von Planungs■ ■ ergebnissen: Die Ergebnisse einer Jugendhilfepla- nung sind zuerst lediglich fachliche und jugendpolitische Willenserklärungen. „Welche Ver- bindlichkeit diese Willenserklärung bekommt, ist abhängig davon, welche Gremien über Ergebnisse der Jugendhilfeplanung beschließen“ (Münder et
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=