Handbuch 5. Auflage
1206 Rieger den Kreis der Experten und öffnet sich im Sinne einer „partizipativen Politikberatung“ (Martinsen 2006, 138–151) für eine betroffene Öffentlich- keit. Umsetzung durch Disziplin und Profession Sozialer Arbeit Im Bereich Sozialpolitik / Soziale Arbeit erfolgt Politikberatung einerseits (1) durch das Wissen- schaftssystem (Disziplin) und andererseits durch (2) die Praxis Sozialer Arbeit (Profession). (1) Wissenschaftliche Politikberatung erfolgt für die Themenfelder Sozialer Arbeit (a) durch die an die entsprechenden Fachbereiche angegliederten For- schungsinstitute der Universitäten und Fachhoch- schulen und (b) durch hochschulunabhängige In- stitute Sozialer Arbeit. Als bekannteste Institute sind zu nennen: das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) in München; das Institut für Sozialarbeit und Sozi- alpädagogik e.V. (ISS) in Frankfurt a.M.; das Insti- tut für Soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster; das Institut des RauenHauses für Soziale Praxis gGmbH (isp) in Hamburg; das Institut für soziale und kultu- relle Arbeit GmbH (ISKA) in Nürnberg; das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ism); das Institut für stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) in Essen und das Sozialpädagogi- sche Institut Berlin – Walter May – Gemeinnützige Stiftung (SPI) (Hansbauer 2002, 938 f.). Die Insti- tute sind sowohl mit Beratung und Entwicklung sozialarbeiterischer Praxis sowie Weiterbildung als auch mit Politikberatung befasst. Sie finanzieren sich wesentlich über die von (Bundes- und Landes-) Ministerien, Kommunen und freien Trägern erteil- ten Forschungsaufträge. Ihr „Einfluss (…) auf fachliche Entwicklungen und ihre Be- deutung als Motor von Praxisentwicklung wird (…) ver- ständlich vor dem Hintergrund ihrer (sozialen) Nähe zu den politisch-administrativen ,Machtzentren‘ auf Landes- und Bundesebene (ggf. auch kommunaler Ebene) und der Bereitschaft der Institute, ihr Wissen zur Bearbeitung von Problemstellungen in Politik und Verwaltung einzubrin- gen“ (943). Wissenschaftliche Politikberatung will Grundlagen- und Orientierungswissen vermitteln, Innovationen fördern, Reformvorhaben unterstützen und evalu- ieren. Die fachwissenschaftliche Beratung durch die Wissenschaft von der Sozialen Arbeit ist dabei stets mit der Problematik konfrontiert, dass sie der Poli- tik nicht interesselos Daten, Informationen und Erkenntnisse anbietet, sondern dass ihr Erkenntnis- und Forschungsinteresse als Praxiswissenschaft im- mer schon primär auf Anwendung ihres Wissens in der Praxis gerichtet ist. Der wissenschaftlichen Poli- tikberatung kann die Beachtung, Umsetzung oder Anwendung der von ihr erkannten Problemzusam- menhänge und entsprechender Lösungsmodelle nicht gleichgültig sein. Ihre Stellungnahmen und Gutachten müssen den in der scientific community anerkannten Standards wissenschaftlichen Arbei- tens und empirischen Forschens folgen und sind doch zugleich wertgebunden, indem sie auf die Menschen- und Bürgerrechte als Orientierungs- rahmen Sozialer Arbeit verpflichtet sind (Rieger 2009). Die Rolle des Politikberaters gestaltet sich hier im Spannungsfeld des Wissenschaftlers einer- seits und des Advokaten für eine bessere Gesell- schaft im Sinne sozialer Gerechtigkeit, menschen- rechtlicher bzw. bürgerlicher Gleichheit und Inklusion andererseits. (2) Politikberatung im Feld der Sozialarbeitspolitik erfolgt des Weiteren durch die Praxis/Profession Sozialer Arbeit wie durch die Betroffenen selbst. Ge- leistet wird sie hier durch freie Träger der Sozialen Arbeit wie durch Selbsthilfevereinigungen auf kom- munaler Ebene, auf Landes-, Bundes- und Europa- ebene (Experten in eigener Sache). Verbände wie Einrichtungen Sozialer Arbeit und Betroffenenorga- nisationen sind „Träger von Sachverstand“ und bil- den Expertenpools (Mai 2006, 269f, 271 f.). Grund- sätzlich gilt es auch hier zu berücksichtigen, dass die Akteure und ihre Netzwerke je nach sozialarbeits- politischem (Teil-)Politikfeld – Altenhilfepolitik, Armutspolitik, Behindertenpolitik, Drogenpolitik, Jugendhilfepolitik, Wohnungslosenpolitik etc. – er- heblich differieren. Je spezifische Fachverbände, Träger und Einrichtungen und deren Zusammen- schlüsse sowie Bundes- und Landesarbeitsgemein- schaften (BAG/LAG) spielen eine Rolle und auch die Bedeutung der Selbstvertretung der Betroffenen ist höchst unterschiedlich ausgeprägt. Während z.B. im Bereich der Drogen- oder Armutspolitik Selbst- hilfevereinigungen eine geringe Rolle spielen, sind sie imBereich der Behindertenpolitik ausgesprochen vital und durchaus einflussreich. Eine besondere Bedeutung haben die Wohlfahrtsverbände mit ihren
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0NTA=