Handbuch 5. Auflage

1224 Ferchhoff  Formen der Wirklichkeitserfahrung – medial vor allem durch Fernsehen und Telefon beein- flusst – unterscheiden. Rheingold (1993) definiert virtuelle Gemeinschaften als elektronische Netzwerke interaktiver Kommunikation, die von einem gemein- sam geteilten Interesse oder einem gemeinsamen Zweck bestimmt werden . Dabei kann auch die virtuelle (und auch die direkte interaktive) Kommunikation selbst zum Ziel werden. Deutlich wird aber auch, dass zahlreiche Thesen zur Entstehung von Online- Communities – Rheingolds eingeschlossen – ein auch sonst häufig anzutreffendes allzu idyllisches Bild von Gemeinschaft, wenn nicht ausdrücklich von posttraditionalen Szene-Gemeinschaften die Rede ist, als dichter, abgegrenzter und dorfähn- licher Form des sozialen Miteinanders vertreten, geprägt durch Nähe, Unterstützung und Zugehö- rigkeit. Die Existenz solcher sozialer Formationen ist aber wohl selbst für Agrargesellschaften, zumin- dest aber für entwickelte Industrie- und Dienstleis- tungsgesellschaften zu bezweifeln. Nicht zuletzt spiegelt sich auf diese Weise noch das klassische traditionelle Verständnis des sozialen Miteinanders als Gemeinschaft oder als Vergemeinschaftung  –  af- fektuelles bzw. traditionelles Handeln  – (in Abgren- zung zu Gesellschaft bzw. Vergesellschaftung als wert- rationales oder zweckrationales Handeln ) wider, wie es vor allem in den soziologischen Theorieansätzen von Ferdinand Tönnies (1887) und Max Weber deutlich wurde. Tönnies’ und Webers Vorstellungen von Gemein- schaft und Gesellschaft waren sozial-evolutionär angelegt. Die historische Entwicklung ging dem- nach von der Gemeinschaft zur Gesellschaft. In diesem Sinne wurde Gemeinschaft tendenziell zum Krisenbegriff , von der historischen Gesellungsform Gemeinschaft, die das Gewachsene, Organische und Tradierte betonte, etwa der naturwüchsigen Familiengemeinschaft, über die Freisetzung des In- dividuums (im Lichte eines strukturellen Indivi- dualismus) zur mechanisierten (mechanischen) Gesellschaft. Für Tönnies und Weber wurde Gesell- schaft in Verbindung zur Entwicklung der moder- nen Gesellschaft gebracht, die MaxWeber vor allem als Rationalisierung, Entzauberung und Bürokrati- sierung gekennzeichnet hatte (Knoblauch 2009, 76). So gesehen schien es entwicklungsgemäß kein Zurück zu naturwüchsigen traditionalen Gemein- schaften zu geben. Wenn überhaupt schien nur eine neue Gemeinschaftsform möglich zu sein (Reyer /Henseler 2000, 5) – entweder Restauration oder Neuentwurf. Alle Gemeinschaftsbegriffe, ob restaurative oder progressive, waren aber reaktiv an- gelegt. Sie reagierten auf die Aufweichung von Tra- ditionalität und somit auf Integrationsprobleme der modernen Welt. Auch die heute vieldiskutier- ten posttraditionalen Gemeinschaften in allen ihren verschiedenen Erscheinungsformen besitzen durch- aus – analog zu den traditionellen Funktionen ein- gelebter Milieus – sozialintegrative Wirkungen für die Beteiligten. Auch sie sind in gewisser Weise Antworten auf gesellschaftliche Wandlungspro- zesse – nunmehr der modernen Gesellschaft. So unterschiedliche Etikettierungen und Metaphern wie reflexive Moderne, flüchtige Moderne, zweite Moderne, Nachmoderne, Spätmoderne, Post- moderne, eventorientierte Erlebnisgesellschaft und Multioptionsgesellschaft beziehen sich auf diesen gesellschaftsdiagnostischen Hintergrund. Immer- hin deuten die posttraditionalen Gemeinschaften darauf hin, dass sich Gesellungsformen und -moda- litäten der Vergemeinschaftung und Vergesellschaf- tung im Sinne einer Aufweichung klassischer tradi- tionaler Gesellungen und Hinwendung zu einer Verszenung der Gesellschaft geändert haben. Die von Tönnies historisch charakterisierte natur- wüchsige Gesellungsform Gemeinschaft, die in der Moderne nicht mehr so ohne weiteres zu haben war, wurde bspw. von Eduard Spranger zur Kultur- gemeinschaft, zu einer Lebensform erhoben (Spranger 1924, 171 ff.). Und diese Lebensform sah Spranger in der organische Gemeinschaften hervorbringenden Jugendbewegung Anfang des 20. Jahrhunderts. In dieser Jugendbewegung ent- falteten sich, so Spranger, Gemeinschaftserlebnis und Gemeinschaftskultur (Spranger 1928, 146), die die Rechte des Individuums einem „übergeord- neten Ganzen“ unterstellten, während Gemein- schaft, die aufgrund von aufklärerischen Ideen, namentlich von Vertrag, Liberalismus und Ratio- nalismus zustande kam und mündige Subjekte vo- raussetzte, bloß mechanisch sei. Das organische Ineinanderwachsen im Gemein- schaftserlebnis verlangte nach Spranger „nicht Gleichheit der Glieder, sondern nur die Berührung im Tiefsten: im Willen zur Reinheit, Wahrheit, Echtheit des Innern, und in der Bejahung des Wil- lens zum echten Wert“ (Spranger 1928, 163). Bei Spranger deutete sich schon etwas an, was his- torisch ein wenig später bspw. bei Herman

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