Handbuch 5. Auflage

1234 Dewe · H.-U. Otto  fessionalisierungstheoretischen Diskussionen zum weiteren Gegenstand von empirischer Forschung und fachlicher Erörterungen gemacht. Historische Wandlungen Zunächst gilt es zur historischen Herausbildung des professionellen Handlungstyps an folgenden Zusammenhang zu erinnern: Zu Beginn der Entwicklung moderner Gesellschaf- ten hat sich mit dem Typus des Professionellen ein Handlungsmuster durchgesetzt, in dem eine prak- tische Verwendung von im weiteren Sinne human- wissenschaftlichem Wissen organisiert ist. Auf der Grundlage einer im Berufsethos etablierten Ge- meinwohlorientierung hat sich ein Habitus heraus- gebildet, der das Engagement für die Klientel mit einer distanzierten Einstellung zum Gegenstand und Wissen beruflichen Handelns verbindet. Pro- fessionen sind innerhalb des Berufssystems exklu- sive Tätigkeiten, weil sie zunächst praktisches Han- deln unter dem Anspruch von „Erklärung“ (Hartmann 1968) betreiben. Ausgehend von den klassischen Professionen, wie sie die Humboldt- sche Universität hervorbrachte, haben Professionen in modernen Gesellschaften die zentrale Funktion einer stellvertretenden Interpretation gesamtgesell- schaftlich verbindlicher Interpretationen von Rechtsnormen, Moralvorstellungen, Wahrheit, Gerechtigkeit, Glück, Gesundheit oder Intelligenz übernommen. Dabei handelt es sich stets um professionelle In- terventionen in die Lebenspraxis, die an den Stellen eintreten, wo es darum geht, eine öffentliche Kon- trolle der privaten Einhaltung von gesellschaftlich zentralen Werten zu sichern bzw. die Deutung brüchig gewordener sozialer Wertsysteme zu er- möglichen. Es sind dies durchweg solche Werte, deren öffentliche Kontrolle als Verfahren zugleich in die Privatsphäre eingreifen muss, ohne ihr dabei den Charakter des Privaten zu nehmen und sie zum Teil der Öffentlichkeit zu machen; Kritik ist hier zwar sozial erwünscht, soll aber zugleich sozial kontrolliert werden. So gesehen liegt z. B. die Funk- tion etwa der ärztlichen Arbeit nicht nur in der Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft. Sie ist auch wesentlich von der Aufgabe bestimmt, in einer intimen Untersuchung den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen und diesen in einer Form zu dokumentieren, auf die dann öffentlich Ansprüche auf Freistellung von Arbeitsmarkt und Militärdienst, auf Leistungen des Versorgungssystems oder auf Zuerkennung ei- nes spezifischen Grades von Verantwortlichkeit in- nerhalb des Rechtssystems zu gründen sind (1968). Professionen sind daher Instanzen einer Begrün- dung von Entscheidungen der Lebenspraxis. Ihre Interventionen lassen sich immer dort feststellen, wo das lebenspraktische Handlungssubjekt bei der Begründung seiner Entscheidungen im interpretie- renden Einholen der Wirklichkeit vor Herausfor- derungen gestellt ist, denen es über Selbstreflexion nicht immer gerecht werden kann, für die alltägli- che Interaktionsformen und Gespräche als klärende Instanzen versagen oder wo dem Laien das Recht der Interpretation nicht zugestanden wird (z. B. Verteidigung im Strafprozess). In diesen Situatio- nen geraten die Handlungssubjekte in ein „pro- blematisches Verhältnis“ (Oevermann 1980) zu ihren eigenen Entscheidungen, das heißt, sie sind nicht mehr in der Lage, die für ein Weiterhandeln erforderliche Begründung einer Entscheidung zu leisten; sie können das unbekannte Ereignis, das die Entscheidung herausfordert, nicht mehr auf der Folie ihres bekannten Alltagswissens deuten. Professionen sind insofern Instanzen angewandter Wissenschaft als sie angeleitet nach den Kriterien eines wissenschaftlichen Erklärungswissens Be- gründungen für lebenspraktische Entscheidungen liefern. Wichtig ist allerdings, dass es sich hier stets um die Bearbeitung von konkreten Entscheidun- gen einzelner Handlungssubjekte handelt, denen der Professionelle in einer Face-to-Face-Interaktion in beratenden oder therapeutischen Kontexten ge- genübertritt. Dieses advokatorische Verhältnis er- fordert eine Kompetenz des Professionellen dafür, Verstehensprozesse interaktionell zu gestalten, um dem lebenspraktisch Betroffenen einen Erkennt- nisprozess zu aufgeklärteren Begründungen seiner Entscheidungen zu ermöglichen. Rückblickend betrachtet, setzte die Verberufli- chung der Sozialen Arbeit im Kontext der Wand- lung der Wohlfahrtspflege zu einem Teilbereich der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen ein. Seit ihren Ursprüngen weist die Verberufli- chungs- und Professionalisierungsbewegung im Bereich der Sozialen Arbeit eine starke Abhängig- keit von staatlicher Regulierung und öffentlicher

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