Handbuch 5. Auflage

Profession 1235 Finanzierung auf und fügt sich schon dieses his- torischen Umstands willen kaum dem Entwick- lungsmodell der klassischen Professionen (Münch- meier 1999; Niemeyer 1999). Auf die strukturelle Besonderheit, dass professionalisiertes Handeln im Kontext der Sozialen Arbeit bislang im We- sentlichen in staatlichen und sogenannten „freien“, d. h. hier subsidiarisierten Dienstleistungsorgani- sationen verausgabt wird, ist verschiedentlich hin- gewiesen worden (Luhmann 1973; Bom- mes / Scherr 2000). Doch besteht eine Bedingung für die Verberuflichung von personenbezogenen Dienstleistungen nach dem klassischen Modell der Professionalisierung historisch gesehen darin, dass sie sich innerhalb einer Gesellschaft mit rela- tiv geringer Staatstätigkeit in dem jeweiligen Funktionsbereich vollzieht (u. a. Apel et al. 1999). Eine weitere fördernde Bedingung für die gesell- schaftliche Konstitution von wissensorientierten Berufen ist in einem hohen und prägenden kogni- tiven Einfluss der institutionalisierten Wissen- schaft auf die weitere Gesellschaft zu sehen, d. h. also in einem konfliktfreien Verhältnis zwischen Wissenschaftsentwicklung und allgemeiner gesell- schaftlicher Entwicklung. „Unter diesen Bedingungen baut die Elite eines Berufs einen Verband und eine Ausbildungsstätte auf und ver- sucht, mit langen Ausbildungszeiten den Marktzugang zu kontrollieren. Sie propagiert flankierend eine Ideologie der gesellschaftlichen Verantwortlichkeit, die wegen der Distanz zur Mehrwertproduktion bzw. Universalität der Dienstleistung den Schein für sich hat. Im Prozeß der Etablierung ist die Profession auf die Verbindung zur herr- schenden Klasse angewiesen; aber auch nach der Etab- lierung handeln die professionals nicht klassenneutral: Sie sind traditional oder technokratisch orientiert, was sich zugunsten der bestehenden Machtverhältnisse aus- wirkt.“ (Daheim 1992, 63; vgl. auch Lundgreen 1992; 1999; Heidenreich 1999) Eine technokratische Orientierung bedeutet hier, dass durch die Steuerung gesellschaftlicher Hand- lungs- und Meinungsbildungsprozesse das Spek- trum möglicher Deutungen auf ein mit der gege- benen Institutionenstruktur konformes Maß eingeschränkt wird. Das systematische Wissen kann aber nur dann für soziales Handeln sinnhaft und regulativ werden, wenn es über Vermittlungs- prozesse einsichtig, d. h., wenn es für die Adressa- ten erfahrbar und für Regeln und Entwürfe ihres Handelns verwendbar, gemacht werden kann (schon Fischer 1925; Wagner 1998). Solche Ver- mittlungsprozesse hat es schon auf einer frühbür- gerlichen Entwicklungsstufe gegeben und sie sind idealtypisch festgehalten im Begriff der Profession (Stichweh 1996). Mitglieder von Professionen be- saßen stets die Reputation, mit ihrem Fachwissen über die exklusive Fähigkeit zu verfügen, mit der man die Angemessenheit von sozialen Situationen und einzelnen Entscheidungen bewerten kann. Ausgestattet mit dem gesellschaftlichen Mandat, in die Privatsphäre anderer einzugreifen bzw. für die Öffentlichkeit verbindliche Deutungen zu erbrin- gen, haben Professionsmitglieder im Umgang mit Menschen und Symbolen eine wesentliche Funk- tion im System gesellschaftlicher Herrschaft inne. Dies gilt der sozialen Funktion nach sowohl für die vormodernen Zauberer, Medizinmänner, Schama- nen usw. als auch für die Berufe der Priester, Rechtsanwälte, Ärzte, Psychologen, Schriftsteller und Wissenschaftler, auch wenn sich die hier je- weils zugrunde gelegten Wissenssysteme kaum noch miteinander vergleichen lassen. Die Verwal- tung solchen Wissens ist für die Stabilität von ge- sellschaftlicher Herrschaft so lange nicht proble- matisch, wie die sozialeOrganisation der Profession, der Berufsverband oder selbstverwaltete Kammern, eine konsensuale Anwendung von Wissen und Ver- fahren überwacht. Auch wenn „kompetente Kritik“ an den Bedingungen gesellschaftlicher Herrschaft historisch häufig insbesondere von Vertretern der Professionen geübt wurde, so war die Mehrheit der Professionsmitglieder aufgrund ihrer innerprofes- sionellen Sozialisation und ihrer berufsständischen Organisierung doch zumeist so eng mit den herr- schenden Interessen verbunden, dass professionelle Deutungen normalerweise hinreichend affirmativ blieben. Historisch betrachtet folgt daraus: „Professions entstanden danach zugleich mit der Wirt- schaftsgesellschaft: Spezialisiertes Wissen wurde ver- marktbares Eigentum. Professionalisierung ist der kollek- tive Versuch der Besitzer dieses Wissens, die entsprechenden Märkte zu kontrollieren. Gleichzeitig ist es ein ‚Mittelschichtprojekt‘, wegen des Versuchs, durch Arbeit, nicht durch Sacheigentum, sozialen Status zu ge- winnen, was mit Autonomie bei und Selbstverwirklichung in der Arbeit verbunden ist.“ (Daheim 1992, 23)

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