Handbuch 5. Auflage
1238 Dewe · H.-U. Otto dezu dogmatischen Verwendungsweise geschuldet. Veranlasst wurde diese Vorgehensweise durch eine schematische Übernahme der US-amerikanischen Befunde bezüglich der sogenannten „semi-profes- sions“. Hier fanden Bemühungen statt, zu einer genaueren Gewichtung bürokratischer, professio- nell autonomer und marktorientierter Anteile am beruflichen Handeln (Sorensen / Sorensen 1974) von Sozialarbeitern zu kommen. In diesem Zu- sammenhang gewann das von Austin (1978), To- ren (1972) und Etzioni (1969) entwickelte Kon- zept der „semi-professions“ eine zeitweilige und relative Bedeutung, was seine mögliche Erklärungs- kraft für berufliche Handlungsvollzüge im Bereich von amtlichen, behördlichen und verwaltenden Organisationen anbelangte (Blau / Scott 1971; Böhnisch / Lösch 1973; Groddeck 1994; Granosik 2000). Ein Manko der Diskussion um die Semiprofessio- nen bestand nun darin, dass hier die aufschlussrei- chen Prozesse der „Schneidung“ der sozialarbeiteri- schen Berufsrollen, der Aushandlung der Arbeitsteilung in den sozialbürokratischen Organi- sationen konzeptionell eben nicht erfasst wurden. Um diesen Mängeln zu entgehen, aber die ver- meintliche Erklärungskraft des klassischen Profes- sionalisierungskonzeptes zu bewahren, ist in der Sozialarbeit / Sozialpädagogik der Versuch unter- nommen worden, sich vorsichtig an professionali- sierungstheoretischen Ansätzen aus dem Kontext der Chicagoer Schule (Hughes 1958; 1963) und mehr noch an neueren makro-soziologischen Dis- kussionen des symbolischen Interaktionismus zu orientieren (Schütze 1992). Damit tritt neben die eindeutig vorherrschende struktur-funktionalisti- sche Perspektive zur Soziologie der Professionen, die sich in erster Linie mit „der Mechanik des Zu- sammenhaltes und der Aufgliederung von Sozial- strukturen (und / oder sozialen Organisationen) von gegebenen Professionen befasst“ (Bu- cher / Strauss 1972), ein interaktionstheoretischer Bezugsrahmen in die Debatte (Schütze 1996; 2000). Gegenüber struktur-funktionalistischen Positionen wird dabei zudem der Aushandlungs- prozess von sich professionalisierenden Berufsposi- tionsinhabern hervorgehoben, indem prozesshaft- dynamische Interaktionen, wie beispielsweise zwischen – wahrscheinlich mit sehr unterschiedli- chen Interessen ausgestatteten – Positionsinhabern einer Profession, aber auch zwischen Positions- inhabern verschiedener Professionen, Berufsver- bänden und Professionellen, Laien und Professio- nellen usw., in der Regel aus biographischer Perspektive untersucht werden (Helsper et al. 2000). Das „Prozess-Modell“ zur Analyse von Pro- fessionen (Bucher / Strauss 1972) löst die soziale Determiniertheit des Rollen-Norm- und Erwar- tungshandelns auf und fokussiert stattdessen nicht nur Bereiche der Unterdeterminiertheit professio- nellen Handelns, sondern segmentiert eine Art professionelle „Mindest-Struktur“, die ihrerseits aber nicht sui generis existiert, sondern vielmehr ständig neu ausgehandelt wird und somit auch ständigen Veränderungen unterliegt. Die hand- lungstheoretische Position dynamisiert gleichzeitig die Entstehung und Existenz solcher vielschichtig und -fältig ablaufenden Vorgänge einerseits als nicht ein für allemal abzugrenzende Segmente der Gesamtheit der Profession und andererseits als „soziale Bewegungen innerhalb der Profession“ (1972, 218). Diese Position übersieht tendenziell die Dimension der Legitimität dieses Handelns, wohingegen die Parsons’sche Professionalisierungs- theorie den legitimationsideologischen Charakter von Teilen des Selbstverständnisses der „professi- ons“ schlicht für bare Münze nimmt. Es zeigt sich, dass der Inhalt und die Orientierung konkreter Professionalisierungsprozesse theoretisch als auf- schlussreicher zu betrachten sind als der jeweils er- reichte Grad der Professionalisierung als solcher. Professionstheoretisch interessant ist die Frage nach Inhalt und Struktur sozialarbeiterischen Handelns deshalb, weil Sozialarbeiter typischerweise mindes- tens zwei differenten Handlungslogiken zugleich unterworfen sind. Sie agieren häufig im adminis- trativ-rechtspflegerischen Bereich der sozialen Kontrolle bzw. sozialpolitischen Interventionen sowie im Bereich der beratenden, bildenden und therapeutischen Interventionen (Dewe 1983; Dewe et al. 1992). Juristische und hermeneutische Handlungslogiken stoßen dabei gewissermaßen aufeinander. Bei letzterer steht die Respektierung der Autonomie der Lebenspraxis der Klienten im Mittelpunkt sozialarbeiterischen Handelns. Im ad- ministrativ-bürokratischen Bereich der rechtspfle- gerischen Praxis der sozialen Kontrolle geht es hin- gegen darum, eine öffentlich festgestellte und begründete Nicht-Aufgabe der Autonomie durch erfolgreiche Normenverletzung zu destruieren, sie jedoch auf der Ebene des Normensystems zu
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