Handbuch 5. Auflage

Profession 1239 restituieren. Beides gleichzeitig zu tun, zeichnet Sozialarbeitshandeln aus (Nölke 2000). Es kann gezeigt werden, dass im sozialarbeiteri- schen Handeln auch in institutionellen Kontexten, die teilweise Zwangscharakter aufweisen, Kom- munikationsbeziehungen aufgebaut werden kön- nen, die erweiterte Optionen für die Realisierung der Autonomie des Klienten eröffnen. Möglicher- weise ist es gerade das Spezifische des sozialarbeite- rischen Handelns in institutionellen und sozialen Settings, in denen sich Ungleichheit repräsentiert, diese Ungleichheitsverhältnisse kontrafaktisch auf- zubrechen, indem es dem Klienten Autonomie zu- mutet und die dafür erforderlichen Ressourcen in diesen Verhältnissen mitentwickelt. Professionalisiertes Handeln im Kontext der Gesellschaft Im Folgenden werden die zentralen professionali- sierungstheoretischen Positionen und Konzepte, die auch den sozialpädagogischen Diskurs nach- haltig beeinflusst haben, hinsichtlich ihrer zentra- len Implikationen knapp rekonstruiert und bezüg- lich ihrer Begrenzungen oder perspektivischen Stärken einer Beurteilung unterzogen. Begreift man die Existenz von „Professionen“ sowohl als Strukturmerkmal und Spezifikum moderner Marktgesellschaften als auch als Institutionalisie- rung eines bestimmten wissenschaftsbasierten Handlungsmusters für die Bearbeitung von Auf- gaben der Personenveränderung, stellt sich die Frage, was denn die Logik professioneller Inter- vention ausmacht (Sarfatti-Larson 1977; Abbott 1988; Freidson 1988). Ohne die Schwierigkeiten zu reproduzieren, die sich im Umgang mit dem Professionsbegriff ergeben, wenn man versucht, eine eindeutige „Definition“ des Begriffs und eine brauchbare Bestimmung seines Anwendungsberei- ches vorzunehmen, soll hier als zentrales Struktur- prinzip professionalisierten Handelns der Umgang mit Personen und Symbolen gelten, also: ein per- sonenbezogenes, kommunikativem Handeln ver- pflichtetes stellvertretendes Agieren auf der Basis und unter Anwendung eines relativ abstrakten, Laien nicht zugänglichen Sonderwissensbestandes sowie einer praktisch erworbenen hermeneutischen Fähigkeit der Rekonstruktion von Problemen defi- zitären Handlungssinns. Ziel professioneller Inter- vention ist es, über eine sozial legitimierte sowie institutionalisierte Kompetenz eine „bessere“ Pro- blemwahrnehmung und in deren Folge eine (Ver- haltens-)Veränderung bei den Klienten herbeizu- führen. Das hier mögliche Spektrum von Verhaltensänderung ist allerdings sehr breit: von der Übernahme einzelner Handlungsorientierun- gen bei Handlungsregeldefiziten bis hin zu tief- greifenden „Resozialisierungsprozessen“. Dieses „Operieren“ ist typischerweise auf komplexe, prin- zipiell ganzheitlich zu betrachtende soziale (also nicht technische) Problemfälle bezogen, die sich wegen ihrer situativen Dichte, Kontextabhängig- keit, Spezifität usw. grundsätzlich nicht standardi- sieren lassen. Prägnant lässt sich dieses Struktur- prinzip auch als Einheit von „Wissensbasis“ und „Fallverstehen“ kennzeichnen. Hier wird das pro- fessionelle Handeln zudem als „stellvertretendes“ Handeln bezeichnet, weil nahezu sämtliche Dienst- leistungen, die vom professionellen Komplex (Par- sons 1978) erbracht werden, sich faktisch auf Probleme beziehen, die ursprünglicher- bzw. nor- malerweise in primären Lebensbereichen bearbeitet und „gelöst“ bzw. bewältigt werden. Versucht man zum Zwecke der Präzisierung eine wissenssoziolo- gische Funktionsbestimmung professionellen Handelns hinzuzuziehen, so fällt auf, dass Profes- sionen in Bezug auf ausgegrenzte bzw. ausgrenz- bare soziale Handlungsprobleme ein gewisserma- ßen „legitimes Wissen“ für deren Deutung und aus ihr abgeleitete Lösungen verwalten: Das heißt, für spezifische Handlungsprobleme wie Gesundheit, psychische Normalität, Rechtsprobleme, Erziehung und soziale Abweichung sind in der Gesellschaft spezialisierte Wissensbestände definiert, die festle- gen, wie diese Handlungsprobleme kognitiv in so- zial verbindlicher Weise zu bearbeiten sind. Kogni- tive Verarbeitung meint hier, in welcher Begrifflichkeit ein zu bearbeitendes Handlungs- problem wahrzunehmen und zu beschreiben ist, welche Verfahren zu seiner Erklärung oder Analyse zulässig sind und schließlich drittens, welche Re- geln und Techniken zur Lösung des Problems ge- wählt werden dürfen. Der Typ der wissensbegrün- deten Berufe weist historisch betrachtet einige besondere Spezifika auf: Er verfügt ursprünglich über ein Quasi-Monopol, d. h. spezialisiertes Wis- sen, zu dem Laien nur über ausgedehnte Ausbil- dungsprozesse Zugang haben. Die Zugangsbedin- gungen werden ebenfalls von der Profession

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