Handbuch 5. Auflage

Profession 1241 Initiierungsversuche des Professionalisierungspro- 1. zesses durch die (organisierten) Inhaber einer Be- rufsposition oder aber durch die Leistung der je- weiligen Arbeitsorganisation (Toren 1972); wurde der Ausgangspunkt der Professionalisie- 2. rung in einem ungelösten Problem der Praxis oder einem vorhandenen Problemlösungsangebot, das auf eine Anwendung drängt (Kairat 1969), gesehen; wurde ein primäres handlungsleitendes Interesse 3. der Professionellen identifiziert in der Form einer a) Dienstleistung für die Gesellschaft , b) einer gewis- sen Liebe zum Beruf oder c) in einem gezielten In- teresse an der Gegenleistung der Organisation (Wilensky 1972). Die hier skizzierten Grundzüge und Annahmen des traditionellen und des funktionalistischen Mo- dells der Professionalisierung machen deutlich, dass hier eindeutig erscheinende, jedoch höchst problematische Antworten auf die aufgeworfenen Fragen gegeben werden: Die klassischen Professio- nen entstehen – so die Quintessenz – erstens auf Grund eines Prozesses, dessen Initiator sie selbst sind. Zweitens wird der Ausgangspunkt in einem gesellschaftlichen Problem mit Zentralwertbezug gesehen, für das die Professionellen eine Lösung anbieten und drittens wird in diesem Modell un- terstellt, dass diese Problemlösung aus einer Dienst- gesinnung gegenüber der Gesellschaft erbracht wird und nicht aus instrumentellen Gründen. Übersehen wird hier aber, dass einerseits Friktionen im Gesellschaftssystem zunehmend Probleme pro- duzieren, die in der Form von „professional per- sonal services“ typische Gegenstände von profes- sionalisiertem Handeln sind, andererseits aber dieselbe gesellschaftliche Entwicklung, in erster Linie die ihr immanenten technokratischen Ten- denzen, der Bearbeitung dieser Probleme durch die klassischen Professionen den Boden zunehmend entziehen und in der Folge technokratische Be- arbeitungsformen ins Kraut schießen lässt. Des Weiteren lassen sich aus einer affirmativen Perspektive Konkurrenzprozesse, „professionelle Kriege“ (Abbott 1988), Marktschließungsprozesse und Ausgrenzungen unter den Professionen (Col- lins 1990) nicht plausibel erklären. Parsons (1968) überwindet in seinen professionstheoretischen Betrachtungen derartige Affirmationen und geht – hier Max Weber folgend – davon aus, dass der historische Prozess der Professionalisierung und somit auch die gesellschaftliche Institutionali- sierung einer Problemlösungsstruktur in Form von Experten-Laien-Beziehungen nahezu identisch ist mit dem Rationalisierungsprozess als solchem. Mit dieser These ist im Kern die Kontrollstruktur pro- fessionellen Handelns angesprochen. Professionel- les Handeln operiert mit wissenschaftlich oder an- ders begründeten Regeln gegenüber einer individualisierten Klientel, wobei Begründungs- kontexte für professionelle Regeln neben wissen- schaftlichen Theorien auch Kunstlehren, Systeme von Rechtsnormen und religiöse Moralsysteme sein können. Klassische Professionen haben – struk- turell betrachtet – die Aufgabe, eine Sinninterpre- tation bzw. Wertregulierung gesellschaftlich sicher- zustellen, die den jeweiligen Interessen politischer Herrschaft angemessen ist. Für professionalisiertes Handeln ist das Problem sozialer Integration ge- genüber dem der Aufklärung vorrangig. Sie sichern insofern soziale Herrschaft, als instrumentelle Pro- blemverarbeitung immer mit deutender Rechtfer- tigung von Handlungszwängen und partikularen Interessen verknüpft ist. Empirisch wie theoretisch aufschließbar wird dieser Zusammenhang, wenn man die Frage nach der Verwendung sowie Trans- formation professionellen Wissens in konkretes Problemlösungswissen thematisiert (Dewe 2000). Professionelle reorganisieren verallgemeinert ge- sprochen das Verhalten der Klienten in Hinsicht auf rationalere Handlungstypen. Parsons (1980) sieht ihre Funktion darin, die Differenz von Nor- mativem und Faktischem im Sozialsystem zu über- brücken. Professionen sind in diesem Zusammen- hang auch als Institutionen der Wertrealisierung zu sehen (Stichweh 1980). Sie sind an der rationalen Kontrolle des „Irrationalen“ interessiert. Rationalität bleibt jedoch stets Handlungsrationalität. Der Par- son’sche Rationalitätsbegriff löst sich von psycho- logischen, jedoch nicht von seinen handlungsbezo- genen Implikaten. Der konstitutive Zusammenhang von Rationalität und handlungsbezogenem Wissen steht in Parsons’ Analyse der Professionen imMittel- punkt. Kognitive Rationalität als Komponente des sozialen Handelns wird nun durch die Orientie- rung an kognitiven Werten und Standards und durch den an diesen ausgerichteten Umgang mit gesellschaftlichem Wissen bestimmt (1980). Zen- tral ist ihre nicht-instrumentelle, Handlungssinn deutende bzw. auslegende und in der Folge wert- und sinnkorrigierende Dimension. Rationales Han-

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