Handbuch 5. Auflage

Professionalität 1249 gen ist zwar auf der einen Seite durchaus lohnabhängige, in private oder öffentliche Betriebe einbezogene Erwerbs- arbeit, wie die unmittelbar produzierende Arbeit auch, sie unterscheidet sich aber von dieser weithin dadurch, daß – wegen der Inhomogenität und Diskontinuität der von ihr zu erledigenden ‚Fälle‘ – eine technische Pro- duktionsfunktion häufig nicht […] normierbar und zum Kontrollkriterium des Arbeitsvollzugs zu erheben ist; und sie unterscheidet sich zweitens dadurch, daß ein eindeu- tiges und unstrittiges ‚Wirtschaftlichkeitskriterium‘ […] nicht zur Verfügung steht, und zwar deshalb nicht, weil zahlreiche öffentliche wie auch organisationsintern er- brachte Dienstleistungen allenfalls konkreten ‚Nutzen‘, aber keine monetären ‚Erträge‘ erbringen. Deshalb fehlen Maßstäbe für die quantitative und komparative Erfassung dieses Nutzens, und Maßstäbe für den Umfang des zu befriedigenden Bedarfs fehlen schon deswegen, weil dieser – am deutlichsten im Falle professioneller Dienst- leistungen – selbst auf der Angebotsseite definiert wird und weil im übrigen sehr häufig die Bedarfsstandards sich mit dem wahrgenommenen Angebot nach oben ver- schieben.Was also die technische Rationalität der Dienst- leistungsarbeit angeht, so muss ihre Nicht-Normierbar- keit durch Eigenschaften wie Interaktionskompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und kasuistisch erworbene Erfahrung ersetzt werden; an die Stelle ver- sagender ökonomisch-strategischer Rationalitätsmaß­ stäbe treten konventionelle, politisch-diskretionäre oder im Konsens der Professionsangehörigen gewonnene Be- darfs- und Nutzenkalküle.“ (2006) In dieser Tendenz zeigt sich die Wiederkehr einer bis dato aus dem Bereich utilitaristischen Arbeits- handelns erfolgreich verdrängten normgeleiteten materialen Rationalität, die in den Dienstleistungs- berufen als sehr enge Verschränkung von Arbeit und Interaktion verkörpert (Habermas 1968). Die spezifische Kategorie beruflichen Handelns, die für die erwähnte Form von Handlungsrationalität konstitutiv ist, nämlich das professionelle Handeln, ist mit dem Erbringen von Begründungsleistungen befasst. Es handelt sich um Tätigkeiten, die in den neuen Dienstleistungsprofessionen im sogenann- ten quartären Sektor ihren Ort haben. Die typische „Ungewissheitssituation“ in Arbeits- aufgaben ist das eigentliche Arbeitsfeld moderner Dienstleistungsprofessionen. Es zeigt sich, dass professionelles Handeln hinfällig würde, wenn Möglichkeiten einer routinemäßigen Bewältigung von in der jeweiligen Handlungssituation liegen- den Ungewissheiten gegeben wären. In diesem Zu- sammenhang betont Nilson (1979) abermals die Differenz zwischen bürokratischer und professio- neller Problembearbeitung im Kontext der neuen Dienstleistungsberufe und macht auf das spezi- fische Handlungsproblem professioneller Problem- bearbeitung aufmerksam, was darin besteht, prin- zipiell unter der Bedingung von „Ungewissheit“ zu handeln. Somit legitimiert sich die Kompetenz des professionalisiert Handelnden nur in der konkre- ten – sowohl spezifisch wie auch diffus strukturier- ten – Interaktionssituation mit seinen Adressaten. Dies schließt ein, dass nur im situativen Hand- lungsvollzug die professionelle Befähigung gene- riert werden muss bzw. sich nur dort erweisen kann. Hieran wird deutlich, dass der nur ideal- typisch rekonstruierbare „Maßstab“ für die jewei- lige Angemessenheit professionalisierten Handelns darin zu sehen ist, wieweit eine professionelle Un- terstützung der Lebenspraxis die – zumin- dest – kontrafaktisch gesetzte Autonomie des Han- delns aufseiten des Adressaten praktisch fördert bzw. wiederherstellt. Die hier nachgezeichnete Pro- fessionsforschung sowie die Rekonstruktion und Kritik der auf die „old-established-professions“ bezogenen Professionstheorien konnten zeigen, dass zentrale Schwierigkeiten, die sich in der Le- benspraxis von Klienten stellen und an der profes- sionellen Unterstützung durch Beratung und Un- terstützung ins Spiel kommen, sich stets dann ergeben, wenn die zu treffenden oder getroffenen lebenspraktischen Entscheidungen aus der Sicht der Adressaten nicht mehr „subjektiv“ begründet und autonom vollzogen werden können. Professio- nelle sozialpädagogische Unterstützung für die Le- benspraxis ist nicht aufgebbar, doch stellt sich an- gesichts der notwendigen Relativierung der Gültigkeit des klassischen Professionalisierungs- konzeptes und der Zurückweisung expertokrati- scher Ansätze die Frage, worin die Spezifik profes- sionellen Wissens und Könnens besteht. Reflexive Professionalität in der Wissensgesellschaft Es ist deutlich geworden, dass besonders in den un- mittelbar personenbezogenen sozialen Dienstleis- tungsberufen die hergebrachten Professionalisie- rungskonzepte keineswegs einen linearen Weg zur

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