Handbuch 5. Auflage

Professionalität 1251 Sozialberufler als „reflexive Modernisierer“ (Lash 1996) voraus – und zwar in allen dienstleistungs- relevanten gesellschaftlichen Handlungsfeldern. Eine damit gemeinte, vom traditionellen Ballast freigesetzte Professionalität müsste sich dadurch auszeichnen, dass sie neben und im Zweifelsfall quer zu den professionell verwalteten Beständen an instrumentellem Wissen und Methoden auch re- flexive Wissensbestände, welche die situativen Le- bensumstände, die Interessenlage der Klienten, Existenz oder gar Verlust kommunikativer Bindun- gen, soziale Vernetzungen und die Politikfähigkeit ihrer Aktionen thematisiert, aktiviert, anerkennt und einbindet. Es geht dabei um die Etablierung dieser strukturellen Teilhaberechte der Klienten, um zukünftig die qualitative Entwicklung der Leis- tungen und Angebote in den sozialen bzw. psycho- sozialen Dienstleistungsberufen zu gewährleisten. So verstanden zwingt die demokratische Rationali- tät zur Balance zwischen den vorfindlichen wirt- schaftlichen, politischen und lebenspraktischen Interessen und der in der kognitiven Systematik enthaltenen Ahnung von einem übergreifenden „Allgemeinen“, das sich als konsensfähiges Trans- formationsprogramm der Gesellschaft auf lange Sicht zu verkörpern hätte. Folglich ist eine Partei- lichkeit des professionellen Handelns unverzicht- bar im Sinne einer basalen situations- und klien- tenbezogenen Begründungskompetenz basierend auf der Fähigkeit des reflexiven Umgangs mit wis- senschaftlich gewonnenen Einsichten in strukturell bedingte soziale Ungleichheiten. Ein unseres Erachtens erfolgversprechender Weg besteht darin, „Professionswissen“ auf dem Wege der Rekonstruktion der spezifischen Strukturlogik professionellen Handelns einer genaueren Bestim- mung zuzuführen. Professionelles Wissen wird in dieser Konzeption als ein eigenständiger Bereich auf- gefasst zwischen praktischem Handlungswissen, mit dem es den permanenten Entscheidungsdruck teilt, und dem systematischenWissenschaftswissen, mit dem es einem gesteigerten Begründungszwang unterliegt. Im professionellen Handeln begegnen sich wissenschaftliches und praktisches Hand- lungswissen und machen die Professionalität zu ei- nem Bezugspunkt , an dem potenziell jene oben skizzierte Kontextualisierung und Relationierung beider Wissenstypen stattfindet. Aus dieser Kenn- zeichnung professionalisierten Handelns ergibt sich zwingend, dass sich seine Realisierung nur außerhalb des Bereichs deduktiver Theorieanwen- dung und Technologisierung, aber auch nur jen- seits bürokratischer Handlungsmaximen vollziehen kann. Professionalität wird als Voraussetzung für das Hervorbringen einer besonderen Handlungs- struktur verstanden, die es ermöglicht, in der All- tagspraxis auftretende Handlungsprobleme aus der Distanz stellvertretend für den alltagspraktisch Handelnden wissenschaftlich reflektiert zu deuten und zu bearbeiten. Die Logik professionellen Han- delns besteht entgegen jeweils unterschiedlich be- gründeter Vermittlungsvorstellungen bei Oever- mann (1996) und Stichweh (1992) nicht in der Vermittlung von Theorie und Praxis oder persona- len und sachlichen Faktoren, sondern in der syste- matischen Relationierung von Urteilsformen . Kon- stitutiv für die Handlungslogik des professionellen Praktikers ist die gleichzeitige Verpflichtung auf beide Urteilsformen (reflexives Wissensverständnis und situative/sozialkontextbezogene Angemessen- heit), ohne eine zu präferieren, nicht aber das Zu- sammenzwingen zweierWissenskomponenten unter einem Einheitspostulat. Moderne Dienstleistungs- professionen bilden eine Institutionalisierungspraxis der Relationierung von Urteilsformen, in der pro- fessionelle Deutungen praktisch-kommunikativ in die alltägliche Organisation des Handelns (und hier auftretender Handlungs- und Entscheidungspro- bleme) fallbezogen kontextualisiert werden. Lag der konventionellen Professionalisierungstheorie noch das Bild von relativ unabhängig nebeneinan- der existierenden Wissensformen (wissenschaftli- ches Ausbildungswissen in Gestalt von Erklärungs-, Deutungs- und Problemlösungswissen, berufliches Erfahrungs-, Methoden- und Regelwissen und auf Kommunikation bezogenes Alltagswissen) zu- grunde, die bei additiver Zusammenfügung oder „Vermittlung“ gleichsam automatisch den Kern dessen ergeben, was man als Professionswissen be- zeichnen könnte, so hat die neuere Professionsfor- schung (u. a. Böhm et al. 1989; Dewe / Radtke 1993) das Professionswissen als nicht unmittelbar vom Wissenschaftswissen abgeleitetes Wissen kate- gorial als Bestandteil des praktischen Handlungs- wissens im Sinne eines Könnens verortet. Das Handlungswissen der sozialpädagogischen Profes- sion behauptet gleichsam seinen Eigensinn. Die Differenz von Können und Wissen ist gerade der Sozialen Arbeit nicht unbekannt. Professionswissen steht dabei an der Seite der Praxis, die einerseits zu

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