Handbuch 5. Auflage
1258 Bois · Ide-Schwarz Typisches Beispiel für diese Dynamik ist der Fall von Eltern, die, nachdem ihr verhaltensauffälliges Kind aus mehreren Schulen disziplinarisch ver- wiesen wurde, „eigentlich nur einen Platz in der Klinikschule“ suchen, und die Belastungsfaktoren, die den Verhaltensstörungen zu Grunde liegen, ausblenden. Eine unkritische Übernahme solcher Adressatenwünsche verbietet sich von selbst. Die Eltern haben sich zu fragen, welchen Preis sie für eine Therapie zu zahlen bereit wären, die das Kind aus der Rolle des Symptomträgers befreien könnte, etwa wenn sich die Therapie auch den familiären Beziehungsstörungen zuwenden müsste. Aktivierung, Partizipation, Kontrakt Im aktuellen Diskurs zwischen Jugendhilfe und Klinik übt die Formel von der Partizipation, hier als Aneignung sozialer Lebensräume begriffen, eine hohe Faszination aus. Mit der Reform des Jugend- hilferechts und der Einführung der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII, mehr noch mit der Stellung der „Kontraktgespräche“ in den sozialraumorien- tierten Erziehungshilfen wird der Absprache und prozessbegleitenden Überprüfung von Arbeits- bündnissen eine herausgehobene Stellung bei- gemessen. In der Therapielandschaft findet sich ein Pendant, das sowohl von versierten Therapeuten wie auch von betriebswirtschaftlich denkenden Kostenträ- gern vorbehaltlos favorisiert wird: „Therapiepla- nung und Behandlungsvertrag“. Jugendhilfe wie Psychiatrie liegen auf gleicher Wellenlänge, wenn sie die Betroffenen zur engagierten Mitwirkung anhalten und transparent verhandelte Ziele ver- folgen. An diesem Prozess müssen sich die Eltern regelmäßig und verbindlich beteiligen. Dieser Konsens zerreißt in Notfällen und extremen Grenzsituationen, in denen die Helfer nicht weiter wissen. Notfälle diktieren einen Zeitplan, der die oft zeitaufwändige Partizipation unmöglich macht. Gerade besonders engagierte Helfer erwarten un- ter Zeitdruck, bei eigener Überforderung und bei Ratlosigkeit sofortige „Hilfen“ des klinischen Sys- tems. Diese werden im aktuellen Jargon als „Dienstleistung“ verhandelt. Inhaltlich soll die Klinik nun aber Dinge tun, die eigentlich nicht zeitgemäß sind. Das Scheitern eines progressiven Konzepts, das die Jugendhilfe normalerweise für sich beansprucht, provoziert die Forderung nach einer altmodischen Reaktion des anderen Systems. Konflikte ergeben sich, wenn die Klinik ihrerseits nicht bereit ist, „altmodisch“ zu reagieren. Das Gleiche gilt umgekehrt: Verwundert würden sich Sozialpädagogen die Augen reiben, wenn sie von der Psychiatrie aufgefordert würden, einen Patienten, weil dieser eine stationäre Therapie scheitern lässt, sofort und ohne Rückfragen in eine stationäre Erziehungshilfe überzuleiten – gewisser- maßen im Stil der alten entmündigenden und stigmatisierenden „Fürsorge“. In Wirklichkeit dürfte die Jugendhilfe dem Therapieabbrecher zu- nächst kaum mehr als eine kurze Inobhutnahme anbieten, jedenfalls nicht ohne vorherige Auftrags- klärung und Hilfeplanung. Analog hierzu kann der Partner in der Jugend- hilfe – zum Zwecke der Klärung von Suizidalität, Streunen und Frühverwahrlosung – keine sofortige stationäre Therapie im Stile einer ärztlichen „Ver- ordnung“ erwarten, weder freiwillig noch unter „Zwang“. Zunächst wird das klinische System kaum mehr als eine kurze Intervention anbieten. Der Übergang in eine stationäre oder teilstationäre Therapie wäre das Ergebnis der Einigung auf einen Behandlungsvertrag – gegebenenfalls nach unver- meidlicher Wartezeit. Auf beiden Seiten bleibt also festzuhalten, dass subjektiv erlebte Notfälle und das Scheitern einer einverständlichen Hilfe oder freiwilligen Therapie nicht automatisch die Erwartung wecken dürfen, das andere System müsse sofort das Ruder über- nehmen. Erst recht darf das andere System nicht unter Druck gesetzt werden, die Prinzipien der Partizipation über Bord zu werfen. Auch in der Stunde Null nach einem Scheitern muss jede neue Hilfe – respektive jeder Therapieansatz – neu aus- gehandelt werden, auch wenn dieser Prozess Zeit benötigt und Kräfte bindet. Generalisierung versus Spezialisierung Die zunehmende Zersplitterung und Spezialisie- rung der sozialpädagogischen und therapeuti- schen Hilfelandschaft hat für Hilfesuchende wie Helfer gleichermaßen verwirrende Ausmaße an- genommen. Manchmal ist die Rede von der
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