Handbuch 5. Auflage

Psychiatrie und Jugendhilfe 1259 „Beratungsberatung“, also der notwendigen fach- lichen Unterstützung allein bei der Suche nach geeigneten Hilfen. Zudem geht mit jeder Spezia- lisierung, die nicht durch eine koordinierende Rahmenstruktur und übergeordnete Gesamtver- antwortung aufgefangen wird, eine Ausgrenzung von besonders schwierigen und belasteten Klien- ten einher! Solche Prozesse lassen sich in der Er- ziehungshilfe-Landschaft ebenso erkennen wie im Gesundheitswesen und werden in beiden Syste- men kritisch gesehen. Beide Systeme streben in der Begegnung von Hilfe- suchendem und Helfer nach stimmigen Aushand- lungsprozessen mit möglichst geringen Schwellen- ängsten und früh einsetzender Hilfe. Kafkaeske Situationen, in denen Hilfesuchende ständig mit Fachleuten konfrontiert werden, die erklären, für dieses und jenes „nicht zuständig“ zu sein, können so vermieden werden. Die Generalisierung und Individualisierung der Hilfen stößt freilich im Umgang mit psychisch er- krankten Klienten an empfindliche Grenzen. Psy- chopathologische Auffälligkeiten belasten nicht nur die Betroffenen, sondern prägen die Beziehung zu ihren Helfern. Niederschwellige Hilfestrukturen machen die Helfer vulnerabel. Neben einer em- pathisch-einfühlenden Haltung müssen Helfer, die mit psychisch Kranken zu tun haben, stets auch kritische Distanz wahren. Selbstverletzendes Verhalten der Klienten wühlt die Helfer auf und stachelt sie zu gesteigertem En- gagement an. Die vermeintliche Eindeutigkeit, Selbstverletzungen seien ein Symptom, das die Be- troffenen mit fremder Unterstützung schnellst- möglich überwinden möchten, ist trügerisch. Nur aus der kritischen professionellen Distanz heraus können Helfer durchschauen, welche unterschwel- ligen Erwartungen und Sehnsüchte die Selbstver- letzer mit ihrem Verhalten verfolgen und wie sehr jede helfende Einmischung diesem Ziel insgeheim zuwider läuft. So muss die oft zugrunde liegende Autonomiekrise durchschaut werden. Hinzu kommt das Dilemma der Selbstverletzer, dass sie, bevor sie ihr Symptom überwinden können, eine alternative Bewältigungsstrategie benötigen. Solche psychotherapeutischen Einsichten lassen sich in der Jugendhilfe nutzbar machen. In einem generalistischen Team könnten Berufserfahrung und geeignete Reflexionsstrukturen der Gefahr zu großer Naivität entgegenwirken. Generalisten soll- ten folglich jene „Profis“ sein, die über die größte Berufserfahrung verfügen und teamstrukturell be- sonders gut vernetzt sind. Es wäre verhängnisvoll wenn „generalistische“ Konzepte darauf hinausliefen, vermehrt ehren- amtliche Helfer oder Nachbarschaftshelfer ins Spiel zu bringen. Hierdurch würden sich die Miss- verständnisse im Umgang mit den allgegenwärti- gen psychischen Störungen und pathologischen Beziehungen im Sozialraum nur noch stärker auf- schaukeln. Prävention Im Kooperationsgeschehen zwischen Erziehungs- hilfe und Psychiatrie ist das Thema Prävention ge- rade neu entdeckt worden, zunächst freilich im Bereich der psychiatrischen Forschung. In der Ju- gendhilfe ist die sozialpräventive Wirkung sozial- räumlicher Ansätze unbestritten und macht viel- leicht sogar deren größte Stärke aus – etwa in Form eines „fallübergreifenden“ und „fallunspezifischen“ Engagements für einen Stadtteil mit dessen bevöl- kerungsstrukturellen und städtebaulichen Tücken und Schattenstrukturen. Sozialräumliche Erzie- hungshilfen werden auf eine möglichst frühe In- tervention ausgerichtet. Der Regelfall sieht Erst- anfragen vor, die bisher ohne eine nennenswerte Vorgeschichte professioneller Hilfen ausgekommen sind. Es handelt sich also um Personen, die in so- zialer Hinsicht noch durchaus handlungsfähig sind und bei denen alle Hilfen behutsam an den Bedürf- nisse der Betroffenen zu orientieren sind. In der Praxis der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist der Regelfall hingegen, dass die Patienten erst zur Kenntnis gebracht werden, wenn mehrere geschei- terte professionelle Interventionen vorangegangen sind. Erst recht in einer stationären Behandlung kann bereits ein umfassendes Bild von den fallspe- zifischen Problemen gewonnen werden. Die kli- nischen Behandlungsteams haben zum Zeitpunkt der Überleitung in die Jugendhilfe die Tücken des Falles und seine Dynamik in monatelanger Bezie- hungsarbeit ausgeleuchtet und klare Vorstellungen über sinnvolle Anschlussmaßnahmen erarbeitet. Nun aber kollidieren sie mit der Geschäftsordnung einer Erziehungshilfestation oder eines „Stadtteil- teams“, welche vorsieht, dass der Hilfebedarf in „ergebnisoffenen“ Diskussionen nochmals geprüft

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