Handbuch 5. Auflage
Psychiatrie und Jugendhilfe 1261 dass nunmehr ambulante Hilfen mit sparsam do- sierten gruppenpädagogischen oder teilstationären Elementen kombiniert werden können. Dies kommt beispielsweise autistischen Patienten zugute, die in keine existierende Einrichtung pas- sen und eigentlich auch keine Veränderung ihrer Lebensverhältnisse gebrauchen können. Sie pro- fitieren von der Möglichkeit intensiver aufsuchen- der Hilfen und von der Möglichkeit, diese indivi- duell nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Problematisch wird die Hilfeplanung bei Familien, die keine aufsuchenden Hilfen zulassen oder Fami- lien, die es nicht erlauben, dass die Kinder über- haupt eine eigene Entwicklung bekommen. Hier bewähren sich nach wie vor „unkaputtbare“ Insti- tutionen, gewissermaßen als Rettungsinseln, auf denen die Kinder zusätzliche Lebensmittelpunkte ausbilden und die für schwer belastete Kinder sogar als Beheimatung dienen können. Der Systemwechsel der Erziehungshilfen bringt mit sich, dass institutionalisierte stationäre oder teilstationäre Angebote in größerer Zahl geopfert werden. Damit verliert die Psychiatrie eingeübte professionelle Kooperationspartner, die ihr in der Vergangenheit besonders schwierige Patienten ab- nehmen konnten. Viele Patienten der Psychiatrie profitieren natürlich davon, dass sie nach ihrer Entlassung nicht sogleich in spezielle und eventuell stigmatisierende Spezialangebote verbracht werden, sondern vorbehaltlos im gleichen sozialen Netz aufgenommen werden, das allen dient. Negative Folgen und Verzerrungen dieser Gleichbehandlung treten aber zutage, wenn nach dem Gebot des ge- ringsten möglichen Ressourceneinsatzes selbst bei schwersten Störungsbildern ambulante Hilfen im- mer vor stationäre gesetzt werden und zuerst das Scheitern der ambulanten Hilfe abgewartet wird (Fegert / Roosen-Runge et al. 2008, 180). Damit würde sich der Vorteil der Entstigmatisierung für besonders belastete Kinder und Jugendliche in das erneute Risiko ihrer Verwahrlosung verwandeln. Folgerungen Was immer von den positiven und negativen Aus- wirkungen der sozialräumlichen Orientierung auf die Kooperation zu halten ist, bleibt auch bei opti- mistischer Bewertung übrig, dass beide Seiten in schwierigen Fällen an die Grenzen ihrer Möglich- keiten gelangen, egal ob man ambulant nieder- schwellige oder stationär hochschwellige Angebote favorisiert, egal ob die aktuelle Hilfelandschaft durch flexible Ansätze oder aber durch fest gefügte Institutionen geprägt ist. In aussichtsloser Lage bewährt sich eine vertrauens- volle Kooperation, in der sich die Partner nicht ge- genseitig die Verantwortung für das Scheitern zu- schieben, sondern sich zugute halten, dass jeder sein Möglichstes getan hat. Ein guter Konsens besteht auch darin, in bestimmten Fällen auf beiden Seiten nur noch minimale Hilfen anzubieten und für ein solches „qualifiziertes Nichts-Tun“ die gemeinsame Verantwortung zu tragen (du Bois 2005). Elemente einer gelungenen Kooperation In einer reformierten sozialräumlich aufgebauten und flexiblen Erziehungshilfelandschaft, in der feste Strukturen aufgebrochen und etablierte insti- tutionalisierte Angebote aufgegeben wurden, muss auch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie neu verhandelt und aufgebaut werden. Auf der Wunschliste können zunächst nur Elemente einer Zusammenarbeit stehen, keine fer- tigen Konzepte. Wichtige Punkte auf dieser Wunschliste sind: paritätisch besetzte Gremien zum Aufbau all- ■ ■ gemeiner Kooperationsstrukturen in einer be- stimmten Region und regelmäßige Gesprächs- plattformen zur Erörterung allfälliger Probleme der Zusammenarbeit, Fallkonferenzen zur Erarbeitung des gemeinsamen ■ ■ Fallverstehens (siehe auch Tab. 1) und zu Fest- legung einer sinnvollen Aufgabenteilung im kon- kreten Einzelfall, speziell auf psychisch auffällige Klienten aus- ■ ■ gelegte Dienste und Einrichtungen der Erziehungs- hilfe. Diese benötigen: gegenseitige Hospitationen und gemeinsame Wei- ■ ■ terbildungsprogramme für die Mitarbeiter in Psy- chiatrie und Erziehungshilfe, institutionelle Supervisionen durch die Psychiatrie, ■ ■ Konsultationen für die Klienten eines Dienstes bzw. ■ ■ einer Institution in regelmäßigem Turnus in den psychiatrischen Institutsambulanzen.
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