Handbuch 5. Auflage

131 Behindertenpolitik, Behindertenarbeit Von Elisabeth Wacker Behindertenpolitik ist Teil der wohlfahrtsstaatli- chen Risikobearbeitung (Wansing 2005, 102 ff.) und insofern (auch) abhängig von politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen (Maschke 2008). Behindertenarbeit bezeichnet organisierte Unter- stützungsangebote für Menschen mit Behinderung außerhalb ihrer Familien. Sie bezieht sich auf einen Personenkreis, dessen gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft gefährdet oder reduziert ist (Benachtei- ligung / „handicap“), weil er einer fiktiven Norm (emotionale bzw. kognitive Leistungsfähigkeit und / oder soziale Anpassungsfähigkeit) für bei- spielsweise Bildungs-, Arbeits-, Wohn-, Mobili- täts-, Kommunikations-, Politik- oder Freizeitsys- teme nicht entspricht. Entwicklung der Behindertenarbeit und Behindertenpolitik Behindertenarbeit wird von bürgerschaftlich enga- gierten Laien und der professionellen Behinderten- hilfe geleistet. Deren soziale Dienste haben sich in einer über 100-jährigen Geschichte mehr und mehr als eigenständiges, auf Menschen mit Behin- derung spezialisiertes System etabliert (Röh 2009). Sie gestalten die Versorgung (Betreuung bzw. Un- terstützung) in vielen alltagsrelevanten Bereichen differenziert nach klassifizierten Behinderungs- arten, d. h. nach Kategorien verschiedener Formen der physischen, psychischen oder mentalen Beein- trächtigung („impairment“). Ziel der Behinderten- arbeit ist es, unabhängig von Ursache oder Aus- prägung der Einschränkungen („disabilities“) ein humanes /menschenwürdiges Leben zu gewähr- leisten. Dafür hält Deutschland ein komplexes Unterstützungssystem vor, das Teilhabe und Reha- bilitation, d. h. (Wieder-)Einsetzung in den frühe- ren gesellschaftlichen Stand, mit sozialen Rechten, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten, sowie (Wieder-)Herstellung der persönlichen Würde, ge- währleisten soll (Blumenthal / Jochheim 2009). Traditionell sind Dienste für Menschen mit Behin- derung in Deutschland trotz des Vorrangs ambu- lanter vor stationärer Hilfe (nach SGB XII) häufig mit organisierter – stationärer bzw. teilstationä- rer – Betreuung und Förderung verbunden (Wa- cker 2008a). Sie werden in der Regel über Grup- penbildungen gestaltet, z. B. in familienähnlichen Wohngruppen, und weniger als individuelle Par- tizipation am Leben in der Gemeinde (unterstützte Teilhabe nach „needs of support“). Dies hat seine Wurzeln in der spezifischen Entwicklung der Be- hindertenarbeit in Deutschland: Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts erbauten christlich, ärztlich oder pädagogisch motivierte Gründerpersönlichkeiten sog. „Anstalten“ für Menschen mit Behinderung und machten sie so erstmals unabhängig von reiner Armenfürsorge oder privater Mildtätigkeit durch das Angebot eines (bescheidenen) sicheren Lebens- unterhalts samt Bildung und Beschäftigung. Au- tarke Hausgemeinschaften wurden dazu oft im wörtlichen Sinne „vor den Toren“ der Ansiedlun- gen etabliert, als Schonraum für die Schützlinge und als Raum der sinnstiftenden Selbsttätigkeit und Selbstversorgung durch sie. Die durch die In- dustrialisierung erodierten familiären Hausgemein- schaften wurden so von einer traditionellen Fürsor- geaufgabe entlastet. Der ersten Blüte dieser stationären Behinderten- arbeit folgte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Krisenzeit: Mit der allgemeinen Knappheit an Gütern nach dem Ersten Weltkrieg, aber auch wegen ausbleibender Erfolge von medizinischen Heilbarkeitserwartungen im Psychiatriegesche- hen, stagnierte das Anstaltskonzept. Eine ideo- logiegeleitete, aber auch wissenschaftlich getra- gene Debatte um den Wert beeinträchtigten Otto/Thiersch (Hg.), Handbuch Soziale Arbeit, 5.A., DOI 10.2378/ot4a.art010, © 2011, 2015 by Ernst Reinhardt, GmbH&Co KG, Verlag, München

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