Handbuch 5. Auflage

132 Wacker  Lebens (Sozialdarwinismus, Biologismus, Erbge- sundheitslehre, Rassentheorie) (Binding / Hoche 1920 / 2006) bereitete zudem den Boden für eine systematische Verhinderung (Erbgesundheitslehre und Gesetz zur Verhütung erbkranken Nach- wuchses) und Vernichtung (sog. Euthanasie) als „lebensunwert“ deklarierten Lebens mit Behinde- rung. Das Nationalsozialistische Regime nutzte die geballte Unterbringung der nach ihrer Ideolo- gie „Unnützen Esser“ in Anstalten strategisch. Über Listen identifizierte „Insassen“ ließ man ab- transportieren und an eigens hierfür geschaffenen Orten ermorden (sog. Aktion T4)(Klee 1983). Fast eine ganze Generation von Menschen mit Behinderung wurde so getötet, die Anstaltsge- bäude nutzte man oft anderweitig, z. B. zur Ver- sorgung von Kriegsverletzten. Nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte die Behin- dertenarbeit an die Tradition des 19. Jahrhunderts an, zum großen Teil auch in den bisherigen Ge- bäuden. Die aus der Kaiserzeit stammenden Hilfs- schulen /Hilfsklassen für „schwachbefähigte“ bzw. „schwachsinnige“ Kinder, deren Fachpersonal während der Zeit des Dritten Reichs tendenziell wenig Distanz zu völkischen und nationalsozialisti- schen Prinzipien gezeigt hatte (Brill 2009), wurden von Sonder-, heute meist Förderschulen abgelöst. Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts brachte ein auf körperliche, Sinnes-, Lern- und schließlich auch geistige Beeinträchtigung spezialisiertes, häu- fig räumlich, personell und technisch besser als die Regelschulen ausgestattetes eigenes Beschulungs- system hervor, in dem eine entsprechend klassifi- zierte Schülerschaft durch eigene Sonder- bzw. För- derschulkräfte unterrichtet wurde. Eine durch die Umbenennungen dieser besonderen Bildungssys- teme intendierte geringere Stigmatisierung der dort Beschulten wurde bislang nicht erreicht, viel- mehr macht die Sonderbeschulung immer auch eine Aussage (über den festgestellten sonderpäd­ agogischen Förderbedarf nach einem von den je- weiligen Ländern geregelten Verfahren) zur man- gelnden Eignung für das Regelschulsystem (Wacker 2008b). Der Auf- und Ausbau der Bereiche Wohnen und Arbeit für Menschen mit Behinderung lag in West- deutschland in der Nachkriegszeit vor allem in Händen der politisch „unverdächtigen“ Wohl- fahrtsverbände sowie neuer Zusammenschlüsse: Vorreiter war weiterhin das Diakonische Werk (der Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirchen). Hier entwickelte man auch ein Bewusstsein für mehr Professionalität der Mildtätigkeit. Der Cari- tas-Verband (der Wohlfahrtsverband der Römisch- Katholischen Kirche) widmete sich ebenfalls wei- terhin der Behindertenarbeit; einen eigenen Weg über sog. „Dorfgemeinschaften“ beschritten An- hänger der in den 1940er Jahren vom Wiener Arzt Karl König initiierten Camphill-Bewegung bzw. der Anthroposophie nach Rudolf Steiner (z.T. auch mit eigenem Bildungsangebot /Waldorfschu- len). Als dritte große Kraft kam die 1958 von El- tern behinderter Kinder und Fachleuten (Tom Mutters) gegründete Selbsthilfe- / Elternvereini- gung hinzu: die „ Lebenshilfe für das geistig behin- derte Kind e.V.“, heute gegliedert in Orts-, Lan- des- und Bundesverbände und oft nur „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung“ genannt. Sie schloss rasch auf zur Gruppe der Motoren und Monopolisten der Behindertenarbeit. Neben der (Weiter-)Entwicklung von Wohnangeboten, weg von Stationen, hin zu Wohngruppen für Menschen mit Behinderung in kleineren Wohnhei- men /Wohnstätten (bis zu 50 Plätze), betrieb sie vor allem den Aufbau eines (Sonder-)Arbeits- markts. Seit den 1960er Jahren entstand über die Verbände der Behindertenarbeit ein Netz von „Be- schützenden Werkstätten“, „Behindertenwerkstät- ten“, „Werkstätten für Behinderte“, neuerdings „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM), das nach der Deutschen Vereinigung auch in den neuen Bundesländern realisiert wurde. Diese Ein- richtungen der beruflichen Rehabilitation (bzw. Eingliederungshilfe) sollten Arbeitsplätze für Adressaten bereitstellen, die wegen körperlicher, seelischer, geistiger Beeinträchtigungen oder Be- sonderheiten nicht oder noch nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt (Ersten Arbeitsmarkt) erwerbstätig sein konnten. Ebenfalls zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt entstanden zwei weitere Qualifikationsinstitutionen: die Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke. Die Etablierung immer neuer spezifischer Hilfen (z. B. das Frühfördersystem) brachte einerseits für Menschen mit Behinderung wachsende Sicherheit, dass ihre Unterstützung weitgehend gewährleistet würde, andererseits förderten die expandierenden Sondersysteme die Desintegration. Als „Fremdkör- per“ im Leben der Städte und Gemeinden geriet die Rolle von Menschen mit Behinderung als Bür-

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