Handbuch 5. Auflage
Religionen und Soziale Arbeit 1325 spezifisch deutschem Muster des Verhältnisses von Religion und Sozialer Arbeit mündete (Sachße 1995). Die religiös-missionarischen und caritati- ven Bewegungen in beiden Konfessionen führten als Reaktion auf die kapitalistische Modernisie- rung zur Entwicklung von starken kirchlich ge- prägten Verbänden und Organisationen der So- zialen Arbeit, die untereinander und mit nationalen und humanistischen Hilfevereinen in Konkurrenz standen und sich zu einem Block freier Wohlfahrtstätigkeit zu vernetzen begannen. Gleichzeitig gehörten die führenden Akteure der kirchlich geprägten Sozialen Arbeit zu den Kräf- ten, die auf dem politischen Feld die sozialstaatli- che Intervention des Zentralstaats zur Lösung der sozialen Frage befürworteten und trugen. Bevor- zugt die katholische Seite bot für die rechtlich- politische Zuordnung der freien Hilfstätigkeit ei- nerseits und der kommunalen und staatlichen Hilfe andererseits den Gedanken der Subsidiarität an. Er ermöglichte es, die kirchlichen Interessen und Bestrebungen auf dem Feld Sozialer Arbeit zu wahren und zu fördern und mit dem Gedan- ken einer sozialstaatlichen Verantwortung der politischen Gemeinschaft zu verbinden. Der Weg in die für den deutschen Sozialstaat charakteristi- sche duale Wohlfahrtspflege mit einem subsidiä- ren Zusammenwirken von starken – insbesondere kirchlichen – Sozialverbänden und kommunaler und staatlicher Wohlfahrt war damit vorgezeich- net. Zu einer der Schlüsselfiguren auf dem Weg zur dualen Wohlfahrtspflege in Deutschland wurde der Priester und langjährige Direktor an der Zentralstelle des Volksvereins in Mönchen- gladbach, Heinrich Brauns. 1920 bis 1928 stand das Reichsarbeitsministerium unter seiner Lei- tung. Das Reichsarbeitsministerium war der Ort, wo eine enge Verflechtung zwischen Sozialstaat und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrts- pflege konzipiert wurde. Auf den im Kaiserreich gelegten Grundlagen entwickelten sich in der Weimarer Republik die Hilfevereine der verschie- denen weltanschaulichen Vereinskulturen zu Ver- bänden mit zentralisierten Organisationsstruktu- ren. Die aus der Sozialdemokratie kommenden Bestrebungen zur Kommunalisierung der Wohl- fahrtspflege förderten den Zusammenschluss der Verbände zur Wahrung ihrer Interessen im Rah- men des sich entwickelnden Sozialstaats. Für das Zusammenspiel zwischen Spitzenverbänden und Sozialstaat wurde explizit auf das Subsidiaritäts- prinzip Bezug genommen. Die Aufwertung der Verbände sollte ein Gegengewicht gegen die be- fürchtete Verstaatlichung der Sozialpolitik bilden. So fand das Subsidiaritätsdenken erstmals explizit Eingang in die zentralen Sozialgesetzte der Wei- marer Republik. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege – neben Deutschem Caritasver- band und Centralausschuss für Innere Mission das Deutsche Rote Kreuz, der Paritätische Wohl- fahrtsverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Ju- den in Deutschland und die Zentralstelle für die christlich-nationale Arbeiterschaft – erhielten 1926 eine rechtliche Anerkennung und Absiche- rung ihrer spezifischen Rolle im Sozialstaat. „Damit war“ – so Christoph Sachße (2003, 202) – „jene spezifische ,duale‘ Struktur entwickelt, die das System der Wohlfahrtspflege in Deutschland bis heute kennzeichnet: die gesetzliche Bestands- und Eigenständigkeitsgarantie der freien bei gleichzeitiger Förderungsverpflichtung und Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger; ihr nach den Grundsätzen der Subsidiarität organisiertes Neben- einander in einem einheitlichen Gesamtkomplex öffent- licher Sozialpolitik.“ Die durch die Situation im Kaiserreich geprägten Führungskräfte der Inneren Mission empfanden Weimar als einen dramatischen Einflussverlust pro- testantischer Interessen. Dies führte dazu, dass sie 1933 mehrheitlich das Ende der ungeliebten Repu- blik begrüßten und vom Dritten Reich eine Rück- kehr zum wilhelminischen Obrigkeitsstaat erwarte- ten (Kaiser 2008, 285). Innere Mission und Caritas wurden als einzige aus dem Kreis der Weimarer Spit- zenverbände der freien Wohlfahrtspflege nicht ver- boten. Allerdings wurden sie gewaltsam aus ihren traditionellen Arbeitsfeldern herausgedrängt. Hatte in Weimar die Innere Mission imWindschatten des Caritasverbands ihre Interessen zu wahren gesucht, so kehrte sich die Situation in der NS-Zeit um. Jetzt war die Caritas im Kampf um die eigene Existenz auf die Unterstützung der Inneren Mission angewie- sen. Die stationäre Betreuung der Schwerstbehin- derten, nach nationalsozialistischem Verständnis als „minderwertig“ Qualifizierten, gehörte zu den ver- bliebenen Arbeitsfeldern von Innerer Mission und Caritas (Sachße/Tennstedt 1992, 141). Der äußerst geringe Spielraum der kirchlichen Wohlfahrtsver- bände gegenüber der nationalsozialistischen Wohl-
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