Handbuch 5. Auflage

1326 K. Gabriel  fahrtspolitik zeigte sich, als die Schwerstbehinderten der kirchlichen Einrichtungen in die Krankenmord- aktionen der Nationalsozialisten einbezogen wur- den. Es hat lange gedauert, bis Innere Mission und Caritas in der Bundesrepublik sich dem Euthanasie- Thema in ihren Einrichtungen während der NS- Zeit rückhaltlos stellten (Kaiser 2008, 286). Religionen und Soziale Arbeit in der deutschen Zweistaatlichkeit Die Jahre der „Zusammenbruchsgesellschaft“ (Kleßmann 1991) von 1945 bis 1949 in Deutsch- land bedeuteten eine Sondersituation imVerhältnis von Religionen und Sozialer Arbeit, die einen gro- ßen Einfluss auf die weitere Entwicklung entfaltete. Schon vor Kriegsende wurden in den dem deut- schen Widerstand nahestehenden protestantischen Kreisen über eine ökumenische Auslandshilfe für die Menschen im zerstörten Deutschland nach dem Krieg nachgedacht. Allerdings beteiligte sich die Führung des Centralausschusses der Inneren Mission an solchen Plänen nicht, weil der Gedanke an eine Kriegsniederlage Deutschlands als Hoch- verrat galt (Flügge 2007, 174). Am Kriegsende existierten von den Wohlfahrtsverbänden nur der Deutsche Caritasverband und der Centralausschuss der Inneren Mission. Wie die Kirchen insgesamt so besaßen gerade die kirchlichen Wohlfahrtsver- bände nach 1945 einen erheblichen Organisations- vorsprung. Beide Kirchen und ihre diakonisch-ca- ritativen Organisationen entwickelten unmittelbar nach Kriegsende – gestützt auf ihre Kontakte ins Ausland – eine umfangreiche Hilfstätigkeit für die einheimische Bevölkerung wie für die 14 Millionen Flüchtlinge, die in das kriegszerstörte Deutschland hineingedrängt wurden. Die unmittelbaren Nach- kriegsjahre lassen sich insofern als „Hohe Zeit der Caritas“ (Frie 1997) und der Diakonie bezeichnen, als die kirchliche Hilfe faktisch das sozialstaatliche Handeln zu substituieren hatte. Die Evangelische Kirche in Deutschland trat mit zwei, sich vom konkurrierenden Nebeneinander erst allmählich zum kooperierenden Miteinander entwickelnden Akteuren an. Auf Betreiben Eugen Gerstenmeiers kam es im August 1945 zur Gründung des „Hilfs- werks der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (Flügge 2007, 176). Zum Unterschied von der In- neren Mission als Verband protestantischer Chris- ten handelte es sich um eine Organisation der Amtskirche selbst. Die wieder erstarkte Innere Mis- sion erreichte 1948 bereits circa 80% ihrer Vor- kriegsgröße und widersetzte sich dem Bestreben des Hilfswerks, als Spitzenverband der Wohlfahrts- pflege anerkannt zu werden. In beiden Kirchen war die umfangreiche Hilfe mit der Vorstellung einer grundlegenden Missionierung und Rechristianisie- rung der Gesellschaft verbunden (Frie 1997, 36 f.). Die Katastrophe des Nationalsozialismus wurde auf eine mit der Aufklärung beginnenden Bewe- gung weg von Gott und den Kirchen zurück- geführt, die es nun zu revidieren gelte. Die geistige Verwirrung, die der Nationalsozialismus hinterließ, gab der Rechristianisierungsidee der Kirchen für eine kurze Periode eine hohe Plausibilität. Gleich- zeitig bot die Interpretation des Nationalsozialis- mus als Speerspitze der Verweltlichung und des Abfalls von Gott den Kirchen die Möglichkeit, die eigenen Verwicklungen in die ideologische und politische Verirrung des Nationalsozialismus er- folgreich auszublenden. Ohne die zentrale, staats- substituierende Funktion der Kirchen und ihrer Hilfswerke in den unmittelbaren Nachkriegsjahren lässt sich das spezifische Verhältnis von Religionen und Sozialer Arbeit in den Jahren der deutschen Zweistaatlichkeit seit 1949 nicht begreifen. Dies gilt nicht nur mit Blick auf den Deutschen Caritas- verband und das 1975 aus dem Zusammenschluss von Innerer Mission und Hilfswerk entstandene Diakonische Werk in der Bundesrepublik, sondern auch für die kirchlichen Werke in der DDR. „Zwi- schen Elbe und Wladiwostock gibt es nur bei uns“ – so stellte der Berliner Kardinal Bengsch zu Recht mit Blick auf DDR und Ostberlin fest – „eine organisierte Caritas“ (Lange / Pruß 1997, 347). Be- ginnend in der Zeit der sowjetischen Militärver- waltung schlug die DDR – unbeschadet ihres zeit- weise besonders scharfen Kirchenkampfs – in Sachen kirchlicher Sozialeinrichtungen im Ver- hältnis zu den übrigen Ostblockstaaten einen ge- wissen Sonderweg ein. Zwar wurde es den Kirchen untersagt, ihre sozialen Aktivitäten wie im Westen als öffentlich anerkannte Wohlfahrtsverbände zu organisieren, sie blieben aber Träger von Kranken- häusern, Kinderheimen, Heimen für geistig Behin- derte, Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten, Gemeindeschwesternstationen und Ausbildungs- stätten für den kirchlich-sozialen Dienst (357–374; Kösters 2001; Hübner /Kaiser 1999).

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