Handbuch 5. Auflage

Religionen und Soziale Arbeit 1327 In der Bundesrepublik erhielten die Kirchen in den 1950er und frühen 1960er Jahren eine heraus- ragende Stellung. Nach dem politischen und mora- lischen Desaster des Nationalsozialismus richteten sich hohe Erwartungen an sie. Vor diesem Hinter- grund erfuhren die Regelungen der Weimarer Ver- fassung zur besonderen Rolle der Wohlfahrtsver- bände bei der Neuformulierung der Sozial- und Jugendhilfe 1961 eine deutliche Verschärfung. In §10 Abs. 4 des Bundessozialhilfegesetzes von 1961 wird festgehalten, dass die öffentliche Wohlfahrts- pflege gegenüber der freien nur noch subsidiär ein- zugreifen habe. Bei der Neuschaffung von sozialen Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe kam dies einer Funktionssperre zugunsten der freien Wohlfahrtspflege gleich (Sachße 2003, 207). Um die Subsidiaritätsregelung des Gesetzes kam es zu einer heftigen juristischen Auseinandersetzung zwischen einigen Städten und Ländern und der Bundesregierung, die 1967 vom Bundesverfas- sungsgericht zu Gunsten der Formulierung des Ge- setzes entschieden wurde. Im Jahr 1950 besaßen die im Deutschen Caritas- verband zusammengefassten selbstständigen Ein- richtungen insgesamt ca. 106.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Held / Speckert 1997, 505). Mit über 60.000 stellten die Ordens- angehörigen 1950 noch die deutliche Mehrheit der in der Caritas hauptberuflich Tätigen dar. Drei Viertel der Beschäftigten arbeitete in Krankenhäu- sern und Heimen, beinahe 12.000 in Tageseinrich- tungen der Gesundheits- und Jugendhilfe und knapp 14.000 in den offenen Hilfen. Hervorgerufen auch durch die Konkurrenz mit dem Hilfswerk entwickelte sich die Innere Mission nicht in demselben Tempo und blieb von Anfang an organisatorisch etwas hinter dem Caritasver- band zurück. Vorbereitet schon in den späten 1950er Jahren kam es Ende der 1960er Jahren zu einem tief greifenden Umbruch in der Gesellschaft der Bundesrepublik, der an vorderster Stelle die Kirchen und das kirch- lich verfasste Christentum in der Bundesrepublik betraf. Die Kirchenaustritte schnellten in beiden Kirchen nach oben, der regelmäßige Kirchen- besuch erlebte einen deutlichen Rückgang, und eine kritische Distanz zu den Kirchen und zu den von ihnen repräsentierten konservativen Werten setzte sich durch. Die Soziale Arbeit der Kirchen entwickelte sich allerdings direkt entgegengesetzt zum allgemeinen Trend der Säkularisierung (Ga- briel 1997, 444–448). So verzeichnete der Caritas- verband zwischen 1970 und 1980 die höchsten Zuwachsraten in seiner Geschichte. Nimmt man den Zeitraum von 1970 bis 1993 in den Blick, so stieg die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten in der Diakonie um 146%, auf insgesamt 307.000, und im Deutschen Caritasverband um 107%, auf 398.500 (Rauschenbach / Schilling 1995, 337). Wie die Zahlen verdeutlichen, blieb auch in der Phase der sozialstaatlichen Expansion und in der Ausweitung der wohlfahrtsstaatlichen Dienstleis- tungsstrategie in der Bundesrepublik die Struktur der korporatistischen, dualen Wohlfahrtspflege trotz der veränderten Stellung von Religion und Kirche erhalten. Innerkirchlich bedeutete dies eine Gewichtsverschiebung hin zur „Sozialreligion“ (Fürstenberg 1999, 91–122) und zu den „Sozial- kirchen“ (Ebertz 2001) in der Bundesrepublik. Wie die kirchliche Entwicklung insgesamt, so ver- lief auch der Trend im Verhältnis von Religionen und Sozialer Arbeit innerhalb der DDR in etwa spiegelverkehrt zu der in der Bundesrepublik. Im Gegensatz zur Stellung von Caritas und Diakonie in der Bundesrepublik waren die 1950er Jahre in der DDR durch „Konfrontation“ (Hübner 1999, 77–82) und „gewaltsame Repression“ (Kösters 2001, 56–83) zwischen Staatsmacht und der kirch- lichen Sozialen Arbeit gekennzeichnet. So kam es zur Schließung der kirchlichen Bahnhofsmissionen und Verhaftungen unter deren Personal. Die Ein- griffe des Staates zielten insbesondere auf die dia- konische und caritative Präsenz im Bildungs- und Erziehungsbereich und alle Strukturen und Ein- richtungen, die eine enge Verbindung zum Westen besaßen. Die Phase der Konfrontation wurde durch entsprechende Vorgaben aus Moskau beendet. In den 1960er Jahren begann die SED sich mit der Sozialen Arbeit der Kirchen zu arrangieren und sie für eigene Zwecke zu funktionalisieren. „Trotz des Herrschafts- und Gestaltungsanspruchs der SED in der DDR“ – so resümiert Ingolf Hübner die 1970er und 1980er Jahre als Jahre der wechselseiti- gen „pragmatischen Akzeptanz“ zwischen SED und Diakonie – „eröffnete die Diakonie einen geis- tigen und sozialen Bereich, der dazu beitrug, dass die Kirchen in der DDR nicht in eine private oder kultische Sphäre abgedrängt wurden“ (Hübner 1999, 88). So blieb als Kontinuitätslinie für die Zeit der deutschen Zweistaatlichkeit selbst unter

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